Behördengänge

Behördengänge

Wenn Sie in Koblenz angekommen sind, kommen zunächst ein paar weitere administrative Schritte auf Sie zu. Wir empfehlen sehr, die folgenden Punkte so früh wie möglich abzuarbeiten, spätestens jedoch in der ersten Woche im April/Oktober, da sie einige Zeit in Anspruch nehmen und abgeschlossen sein sollten, bevor die Vorlesungen beginnen.

Studierende aus der Europäischen Union

eder, der nach Deutschland umzieht, muss sich bei den Behörden (Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro) anmelden. Die Anmeldung muss innerhalb Ihrer ersten Tage in Koblenz erfolgen.

Bitte nehmen Sie folgende Dokumente mit zur Anmeldung:

  • Ausweis oder Pass

  • Ihre neue Adresse in Koblenz (z.B. durch eine Kopie Ihres Mietvertrags)

  • Wenn Sie von Ihrem Mann/ Ihrer Frau / Ihrer Kindern begleitet werden, benötigen Sie ebenfalls Ihre Heiratsurkunde und die Geburtsurkunde für jedes Kind (falls diese Urkunden nicht auf Deutsch sind, benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung).

Studierende von außerhalb der Europäischen Union

Studierende, die nicht EU-Bürger sind, müssen die Ausländerbehörde kontaktieren, wenn Sie in Koblenz/Landau angekommen sind.

  1. Zuerst melden Sie sich bei der Ausländerbehörde an. Dabei müssen Sie nachweisen, dass Sie hier in Deutschland eine Unterkunft haben. Bitte bringen Sie eine Kopie Ihres Mietvertrags mit, wenn Sie sich bei der Ausländerbehörde anmelden.

  2. Im zweiten Schritt müssen Sie sich an der Universität einschreiben (Informationen hierzu finden Sie unter “Einschreibung/Immatrikulation”).

  3. Nach der Einschreibung beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde (da Sie länger als 90 Tage bleiben).

Bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise an der Universität Koblenz-Landau eingeschrieben sein müssen, bevor Sie in andere Länder reisen dürfen. Die Immatrikulation an der Universität dauert in der Regel ungefähr eine Woche, nachdem Sie die benötigten Dokumente vorgelegt haben.

Bitte nehmen Sie folgende Dokumente mit zur Anmeldung bei der Ausländerbehörde:

  • Ausweis oder Pass

  • Ihre neue Adresse in Koblenz/Landau

  • Wenn Sie von Ihrem Mann/ Ihrer Frau / Ihrer Kindern begleitet werden, müssen Sie ebenfalls Ihre Heiratsurkunde und die Geburtsurkunde für jedes Kind vorweisen (falls diese Urkunden nicht auf Deutsch sind, benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung).

  • Falls Sie ein Visum benötigen, um nach Deutschland einzureisen, bringen Sie bitte dieses Visum ebenfalls mit.

  • Ihren Mietvertrag

Gut zu wissen…

Wenn international Studierende in Deutschland ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben, können sie ihre Aufenthaltserlaubnis um bis zu 18 Monate verlängern, um in Deutschland einen Job zu suchen.