Aktuelles
14.09.11 I Anerkennung von Hochschulprüfungen als Erweiterungsprüfung
Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen
(Zertifikatsstudium) als Erweiterungsprüfung zur Ersten Staatsprüfung für
Lehrämter
Die Erweiterungsprüfung kann bis zum 30.09.2015 nach den bisherigen Bestimmungen (LVO 2007) abgelegt werden, sofern die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und die Leistungsnachweise und praktischen Ausbildungsveranstaltungen nicht älter als fünf Jahre sind.
05.09.2011 | Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterprüfungen
Studierende, die ihre Bachelor- und Masterprüfungen als Erste Staatsprüfung für das Lehramt
anerkennen lassen möchten, laden sich das dafür notwendige Antragsformular
auf der Seite
Downloads
herunter und reichen dieses
bitte ausgefüllt und mit den
erforderlichen Unterlagen bei der Geschäftsstelle Koblenz ein.
Fachpraktika Realschule nach der Übergangsprüfungsordnung
Ab sofort ist das Fachpraktikum (VP Ü) auf freiwilliger Basis zu absolvieren.Weitere Informationen finden Sie unter
http://schulpraktika.rlp.de.
Grundsätzlich ist die Geschäftsstelle freitags geschlossen, in Ausnahmefällen können Termine nach telefonischer Vorabstimmung vergeben werden
Allgemein:
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Frau Köhl:
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Frau Petersen:
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Herr Dr. Simon:
Die Sprechstunde entfällt am 30. Mai.
Die Sprechstunde am 04. Juni findet von
11.30 - 12.30 Uhr statt.
