Häufig gestellte Fragen (FAQS)
Frage 1:
Ist es noch möglich, die Erste Staatsprüfung nach der "alten"
Landesverordnung abzulegen?
Nein, dies ist nicht mehr möglich.
Siehe dazu das
Schreiben des
Landesprüfungsamtes zu den Fristen zur Ablegung der Ersten
Staatsprüfung.
Frage 2:
Benötige ich noch ein Staatsexamen, wenn ich den
lehramtsbezogenen BA-MA-Studiengang erfolgreich durchlaufen habe
und mich für den Vorbereitungsdienst bzw. das Referendariat
an einem Studienseminar bewerben möchte?
Ja.
Die Leistungen aus dem lehramtsbezogenen BA-MA-Studiengang
müssen bei der Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes in
Koblenz als
Erstes Staatsexamen
anerkannt werden. Gleiches
gilt für den lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengang.
Nähere Informationen und die entsprechenden Antragsformulare
finden Sie auf der Homepage der
Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes
der Universität Koblenz.
Die Bewerbung
selbst erfolgt über die Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
(ADD). Nähre
Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter:
https://secure2.bildung-rp.de/VD/vd_bewStart.asp.
Frage 3: Wie lange dauert das Antragsverfahren?
Ab Antragstellung und beim Vorliegen aller erforderlichen
Unterlagen dauert das Antragsverfahren in der Regel zwei bis
drei Wochen, ehe die Bescheinigung abgeholt oder verschickt
werden kann.
Frage 4: Muss ich den Antrag persönlich in der
Geschäftsstelle abgeben bzw. muss ich die Bescheinigung
persönlich abholen?
Nein. Der Antrag kann auch postalisch übermittelt
werden. Gleiches gilt auch für die Bescheinigung. Sie werden
per Mail informiert, wenn die Bescheinigung bei uns zur
Abholung bereit liegt bzw. an Sie verschickt wird. Genauere
Informationen finden Sie auf dem
Antragsformular. Während der Sprechzeiten
können Sie natürlich auch persönlich bei uns vorbei kommen.
Frage 5: Wird die Bescheinigung über die Erste
Staatsprüfung auch unmittelbar an die ADD geschickt?
Nein. Sie erhalten die Bescheinigung im Original sowie zwei beglaubigte Kopien. Die Übermittlung der Bescheinigung an die ADD müssen Sie selbst übernehmen.
Frage 6: Bis wann muss die Bescheinigung bei
der ADD vorliegen, wenn ich mich um einen Platz im
Studienseminar für den Vorbereitungsdienst bzw. das
Referendariat beworben habe?
Die jeweiligen Nachreichefristen für die Bescheinigung finden Sie auf den entsprechenden Publikationen der ADD.