Lehrämter
Reform der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung
Grundsätzliches
Seit dem Wintersemester 2007/2008 wurde an der Universität Koblenz-Landau mit der Einführung des neuen lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs die Reform der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung umgesetzt.Zum Sommersemester 2011 ist eine Einschreibung in den bisherigen Lehramtsstudiengängen nur noch in das neunte Fachsemester möglich (sowohl in den Fächern als auch in den Bildungswissenschaften einschließlich Wahlpflichtfach).
Gründe der Reform sind u.a.:
- das Studium auf die beruflichen Anforderungen in der Schule ausrichten
- Studium und berufspraktische Ausbildung verbinden
- das Studium innerhalb der Universität besser organisieren
- bessere Durchlässigkeit zwischen den Lehramtsstudiengängen schaffen
hier.
Informationen zu den Lehramtsbezogenen Masterstudiengängen finden Sie
hier.
Informationshotline zum lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang:
Koblenz: 0261-287-2907
Prüfungsablauf (nach der "alten" Prüfungsverordnung und der Übergangsprüfungsordnung) für das Lehramt an
Das Studium für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen umfasst ein 6-semestriges Studium, zusätzlich ein Prüfungssemester. Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen helfen, sich rechtzeitig und in der entsprechenden Art und Weise auf das Examen vorzubereiten.
Zuständig für die Durchführung der Prüfung (Aufsicht) ist das Landesprüfungsamt (LPA) in Mainz, die konkrete Planung von Terminen etc. wird von der Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes für die Lehrämt er an Schulen an der Universität Koblenz-Landau – Campus Koblenz – vorgenommen.
Wenn Sie die Absicht haben, in absehbarer Zeit das Examen abzulegen, sollten Sie sich in der Geschäftsstelle des LPA über die entsprechenden Termine (Aushänge, Internet) informieren! Zudem gibt es persönliche Beratungen in der Geschäftsstelle zu angegebenen Zeiten. Rechtliche Grundlage für die Durchführung der Prüfung ist die Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen vom 16. Juni 1982 (GVBl. S. 227) zuletzt geändert 12. September 2007 (GVBl.2005, S. 148) im weiteren Text LVO abgekürzt. (
siehe LVO Grund-und
Hauptschulen)Folgende §§ sind für Sie von besonderer Wichtigkeit, diese sollten Sie sich genau durchlesen, um Unklarheiten und unnötige Rückfragen zu vermeiden:
1. § 6 Zulassung zur Prüfung/Zulassungsvoraussetzungen/vorgezogene Erziehungswissenschaften/
§ 9 Prüfung im weiteren Fach/Modulprüfungen
2. § 8 Schulpraktika
3. § 10 Meldung/Zulassung
4. § 12 Wissenschaftliche Prüfungsarbeit
5. § 13 Schriftliche Prüfung
6. § 14 Mündliche Prüfung
7. § 7/15 Anrechnung/Anerkennung
8. § 20 Unterbrechung/Rücktritt
9. § 22 Nachprüfung und Nichtbestehen
10. § 24 Erweiterungsprüfung
Der Prüfungsablauf im Einzelnen:
Die Landesverordnung lässt Ihnen folgende Möglichkeiten zur Wahl:1. Für die Erziehungswissenschaften gilt ( LVO 200 GHS):
Sie können in einem oder zwei beliebigen erziehungswissenschaftlichen Bereichen ab dem 5. Semester zur Prüfung zugelassen werden, sofern Sie die Zulassungsvoraussetzungen dafür erfüllen.
2a) Sie schreiben die Hausarbeit VOR 2b) Sie schreiben die Hausarbeit nach der
der Zulassung zur Prüfung Zulassung zur Prüfung (reguläres Verfahren)
In diesem Fall müssen Sie die Zulassungs-
voraussetzungen bis zum juristischen Ende
des Semesters nachweisen, in dem die
Prüfungsarbeit fertig gestellt ist.
( Anderenfalls verfällt die Prüfungsarbeit.)
Für nähere Einzelheiten nutzen Sie bitte
unsere Sprechzeiten.
In beiden Fällen orientieren sich die weiteren Termine am zeitlichen Semesterablauf; konkreter Bezug ist hier das Vorlesungs- bzw. Semesterende. (WS 31.März/ SS 30.September)
Bildungswissenschaften:
Nähere Informationen zum Prüfungsverlauf nach der LVO 2005 (Modulklausuren) bzw. der LVO 2007 (Leistungsnachweissystem) finden Sie unter
Terminvarianten bzw.
FAQ.
Zeitlicher Rahmen
Bitte beachten Sie: Die genauen für Sie einzig verbindlichen Termine werden durch Aushang bzw. im Internet veröffentlicht !!!
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Zulassungsunterlagen abholen (i.d.R. in den ersten beiden Vorlesungswochen) bzw. downloaden |
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Meldetermin beachten (Aushang/Internet) |
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Leistungsnachweise nachreichen (i.d.R. bis Vorlesungsende - Ausnahme siehe 2a) |
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Zulassung zur Prüfung sowie Ausgabe der Hausarbeitsthemen (i.d.R. in den letzten beiden Vorlesungswochen) |
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Mündliche Prüfungen( Juni - August/November - Februar) * |
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Schriftliche Prüfungen ( September / März ) |
Prüfungsablauf für das Lehramt an Realschulen
Das Studium für das Lehramt an Realschulen umfasst in der Regel ein 6-semestriges Studium, zusätzlich ein Prüfungssemester. Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen helfen, sich rechtzeitig und in der entsprechenden Art und Weise auf das Examen vorzubereiten.Zuständig für die Durchführung der Prüfung (Aufsicht) ist das Landesprüfungsamt (LPA) in Mainz, die konkrete Planung von Terminen etc. wird von der Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes für die Lehrämt er an Schulen an der Universität Koblenz-Landau – Campus Koblenz – vorgenommen.
Wenn Sie die Absicht haben, in absehbarer Zeit das Examen abzulegen, sollten Sie sich in der Geschäftsstelle des LPA über die entsprechenden Termine (Aushänge, Internet) informieren! Zudem gibt es persönliche Beratungen in der Geschäftsstelle zu angegebenen Zeiten. Rechtliche Grundlage für die Durchführung der Prüfung ist die Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen vom 31. März 1982 (GVBl. S. 133) zuletzt geändert 12. September 2007 ( S. 148) im weiteren Text LVO abgekürzt. (
siehe LVO
Realschulen)Folgende §§ sind für Sie von besonderer Wichtigkeit, diese sollten Sie sich genau durchlesen, um Unklarheiten und unnötige Rückfragen zu vermeiden:
1. § 6 Zulassung zur Prüfung
2. § 8 Schulpraktika
3. § 10 Meldung/Zulassung
4. § 12 , § 13 Wissenschaftliche Prüfungsarbeit/ Künstlerische Prüfungsarbeit
5. § 14 , § 15, §16 Schriftliche Prüfung/ künstlerisch-praktische Prüfung
6. § 17 Mündliche Prüfung
7. § 7, § 12 (8), § 18 Anrechnung/ Anerkennung von Vorstudien
8. § 23 Unterbrechung/Rücktritt
9. § 25 Nachprüfung und Nichtbestehen
10. § 27 Erweiterungsprüfung
Der Prüfungsablauf im Einzelnen:
Die Landesverordnung lässt Ihnen folgende Möglichkeiten zur Wahl:
1. Für die Erziehungswissenschaften/Bildungswissenschaften gilt:
Fall 1: Sie haben Ihr Studium vor dem Wintersemester 05/06 begonnen.
Dann studieren Sie die Erziehungswissenschaften,
haben zwei erziehungswissenschaftliche Proseminarscheine und einen pädagogisch/didaktischen Seminarschein gemäß der LVO nachzuweisen und
müssen ein zweiwöchiges und ein vierwöchiges Realschulpraktikum absolviert haben.
In den Erziehungswissenschaften werden Sie 30 Minuten geprüft.
Fall 2: Sie haben Ihr Studium im Wintersemester 05/06 oder später begonnen, aber noch vor dem Wintersemester 07/08.
Dann studieren Sie die Bildungswissenschaften,
haben zu jedem Modul eine erfolgreich bestandene Modulabschlussklausur oder einen qualifizierten Leistungsnachweis vorzuweisen und
müssen ein zweiwöchiges und ein vierwöchiges Realschulpraktikum absolviert haben. Ein Fachpraktikum in einem ihrer Fächer können Sie besucht haben.
In den Bildungswissenschaften wird nach dem letzten der drei Module in unmittelbarem Anschluss eine mündliche Prüfung (30 Minuten) studienbegleitend abgelegt. Bei der Meldung zu dieser Prüfung müssen Sie sich für eine der beiden Varianten entscheiden:
Variante a:
Sie haben alle drei Modulabschlussklausuren erfolgreich mitgeschrieben und möchten, dass die Noten in die Gesamtnote der Bildungswissenschaften eingehen (25% je Modulnote, 25% mündliche Prüfung).
Variante b:
Sie haben nicht alle Modulabschlussklausuren mitgeschrieben (können aber qualifizierte Leistungsnachweise vorweisen) oder möchten nicht, dass die Modulnoten in die Gesamtnote der Bildungswissenschaften eingehen, dann ist die Note der mündlichen Prüfung gleichzeitig die Gesamtnote der Bildungswissenschaften.
Anmerkung:
Erfolgreich abgelegte Modulabschlussklausuren werden als qualifizierte Leistungsnachweise anerkannt.
a) Sie schreiben die Hausarbeit VOR 2b) Sie schreiben die Hausarbeit nach der
der Zulassung zur Prüfung Zulassung zur Prüfung (reguläres Verfahren)
(vorgezogenes Verfahren)
In diesem Fall müssen Sie die Zulassungs-
voraussetzungen bis zum juristischen Ende
des Semesters (31.3. bzw 30.09) nachweisen,
in dem die Prüfungsarbeit fertig gestellt ist.
( Anderenfalls verfällt die Prüfungsarbeit.)
Für nähere Einzelheiten nutzen Sie bitte
unsere Sprechzeiten.
In beiden Fällen orientieren sich die weiteren Termine am zeitlichen Semesterablauf; konkreter Bezug ist hier das Vorlesungs- bzw. Semesterende. (WS 31.März/ SS 30.September)
Zeitlicher Rahmen
Bitte beachten Sie: Die genauen für Sie einzig verbindlichen Termine werden durch Aushang bzw. im Internet veröffentlicht !!!
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Zulassungsunterlagen abholen (i.d.R. in den ersten beiden Vorlesungswochen) bzw. downloaden |
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Meldetermin beachten (Aushang/Internet) |
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Leistungsnachweise nachreichen (i.d.R. bis Vorlesungsende - Ausnahme siehe 2a) |
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Zulassung zur Prüfung sowie Ausgabe der Hausarbeitsthemen (i.d.R. in den letzten beiden Vorlesungswochen) |
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Mündliche Prüfungen( Juni - August/November - Februar) * |
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Schriftliche Prüfungen ( September / März ) |
