Wettkampfsport

Wettkampf-Erfolge

Hochschulinterne Wettkämpfe

Die im jeweiligen Semester stattfindenden Wettkämpfe werden durch Aushänge bzw. auf den Internet-Informationsseiten des AHS bekanntgegeben. Wünsche für Turniere und Sportveranstaltunen können beim AStA-Sportreferenten geäußert werden.


Mitgliedschaft im adh

Die Universität Koblenz-Landau, Campus Koblenz, ist Mitglied im Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband (adh). Der adh - im Jahr 1950 gegründet - setzt sich für die Verwirklichung eines Sports für alle Hochschulangehörigen ein, der neben dem Breiten- und Freizeitsport einen humanen Wettkampf- und Leistungssport einschließt.

Den Studierenden und hauptamtlichen Mitarbeitern der Mitgliedshochschulen eröffnet sich die Teilnahme am nationalen und internationalen Wettkampfsport sowie die Teilnahme an anderen hochschulspezifischen Veranstaltungen, Symposien, Seminaren etc...

Für Fragen stehen das Sportreferat des AStA und die AHS-Leitung zur Verfügung.

Deutsche und Internationale Deutsche Hochschulmeisterschaften
(DHM und IDHM)

Der adh schreibt jedes Jahr in über 30 Sportarten Deutsche Hochschulmeisterschaften aus und vergibt die Durchführung an einzelne Hochschulen. Alle aktuellen Informationen können Sie unter www.adh.de finden.

Weiterhin werden Informationen zu DHM und IDHM vom Sportreferat des AStA und die AHS-Leitung über Veröffentlichung bzw. Aushang im AHS-Schaukasten (im Foyer des D-Gebäudes) oder an den Stellwänden im Foyer des Sport-Gebäudes (Gebäude H) bereitgestellt.

[Download: Bildungs- & Wettkampfprogramm des ADH]

Finanzielle Unterstützung durch den AStA

Der AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) Campus Koblenz unterstützt Athleten, damit zumindest ein Teil der entstehenden finanziellen Auslagen für Anmeldegebühren und Fahrtkosten etc. bei Teilnahme an Wettkämpfen des Allgemeinen Deutschen Hochschulsports subventioniert bzw. zurückerstattet wird.

Um eine (Teil-) Kostenerstattung zu erwirken ist es notwendig, mit dem Sportreferenten des AStA Kontakt aufzunehmen und die vorgegebene Vorgehensweise (siehe Anleitung zur Teilkostenerstattung) einzuhalten, da sonst eine Unterstützung nicht erfolgen kann.