Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums im Fach Germanistik


Der Besuch der Lehrveranstaltungen im Pflichtbereich ist durch - in der Regel benotete - Scheine nachzuweisen.

Benotete Scheine (Leistungsnachweise) für das Hauptstudium sind erst nach der Absolvierung der Pflichtveranstaltungen des Grundstudiums zu erwerben.

Der Besuch der Lehrveranstaltungen im Wahlpflichtbereich ist zu mindestens zwei Drittel durch Teilnahmescheine nachzuweisen.

Seminare werden nur aufgrund eines Teilnahmescheins auf die Gesamtstundenzahl angerechnet.

Der Nachweis erfolgt vor Anmeldung zur Prüfung durch Vorlage des jeweiligen Nachweisformulars und sämtlicher dazugehöriger Scheine bei der dafür Beauftragten des Instituts für Germanistik Frau Förg.

Formulare für den Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums erhalten Sie im Sekretariat bzw. hier:
- Studiengang Magister (Germanistik als Hauptfach)
- Studiengang Magister (Germanistik als Nebenfach)
- Studiengang Lehramt an Realschulen
- Studiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen
- Studiengang Lehramt an Sonderschulen

Die von Frau Förg ausgestellte Bestätigung ist im Prüfungsamt bzw. im jeweiligen Dekanat vorzulegen.

Dies gilt ab sofort für alle nachfolgend aufgeführten Studienanforderungen.