| Einige Grundregeln zur Anfertigung von wissenschaftlichen Hausarbeiten und Referaten |
| Schriftliche Hausarbeiten und Referate sind bestimmte Formen der wissenschaftlichen Arbeit, in der eine ausgewählte Problemstellung erörtert, analysiert und beantwortet wird. Da eine schriftliche Hausarbeit bzw. ein Referat immer im Zusammenhang mit einem Seminarthema steht, muß es zu diesem den Bezug nicht nur herstellen, sondern auch aufrechterhalten. | |
| 1)
Formaler Aufbau | |
| Titelblatt | |
| Hochschule –
Thema der Lehrveranstaltung – WS/SS – Thema der Arbeit – Verfasser
– Studienrichtung – Studien-/Fachsemester – Name – Adresse | |
| Inhaltsverzeichnis: | |
| Es enthält grundsätzlich
alle im Text vorkommenden Überschriften mit den dazugehörigen Seitenzahlen. Gliederungssymbole:
Nach Belieben, nur einheitlich! | |
| Einleitung: | |
| Die Einleitung führt
in das Thema der Arbeit ein und begründet die spezielle Fragestellung, die im
Hauptteil bearbeitet werden soll, wobei deutlich werden sollte, daß es sich um
eine wichtige, kulturbedeutsame Fragestellung handelt. Außerdem wird hier der
Aufbau und die methodische Vorgehensweise der Arbeit kurz vorgestellt. | |
| Hauptteil/Hauptteile: | |
| Eine wissenschaftliche
Diskussion des gestellten Themas erfordert eine Argumentation, d.h. eine logische
widerspruchsfreie Abfolge von (empirisch oder sonstwie) begründeten Aussagen.
Dazu – und weniger, um bei der Umwelt an Bedeutung zu gewinnen oder die
Plattheit des Gedankens kunstvoll zu verbergen – ist die Kenntnis wie der
überlegte und einheitliche Gebrauch der Fachterminologie erforderlich. Hierzu
gehört auch das unbedingte Bemühen um sprachliche Präzision, die Anwendung der
Interpunktion, die Beachtung der Rechtschreibregeln usw. (vgl. dazu den Duden).
Die in der verwendeten Literatur bereits vorfindbaren Forschungsergebnisse, Argumente
und theoretischen Ansätze sollten in einer der Problematik angemessenen Weise
berücksichtigt und verarbeitet werden. Speziell kommt es hierbei darauf an, daß
die Literatur nur soweit referiert wird, wie es der Gedankengang der Arbeit und
die sachliche Problematik erfordern. Erwünscht ist, im Rahmen des Möglichen eigenständig
zu der behandelten Sache und zu den in der Literatur vorfindbaren Thesen kritisch
Stellung zu nehmen. Voraussetzung einer fundierten Kritik ist die objektive Wiedergabe
der jeweils zu kritisierenden Einstellung, die genaue Beachtung dessen, was gesagt
wird und was nicht und welche theoretischen Ansätze die jeweilige Darstellung
beherrschen. | |
| Zusammenfassung: | |
| Sie stellt
das Pendant der Einleitung dar: hier Aufgabe und Problemstellung, dort Zusammenfassung
der wichtigsten Ergebnisse. Wenn möglich, sollte eine zusammenfassende Angabe
über die Reichweite der dargestellten Ergebnisse sowie eine präzise Kurzfassung
der gezogenen (Schluß-)Folgerungen gegeben werden. Dient das Referat als Grundlage
einer Seminardiskussion, so sind Diskussionspunkte anzuführen. | |
| Anhang
und Exkurse: | |
| Die Zitate im Text
müssen quellenmäßig belegt werden – entweder unten auf der betreffenden
Seite oder im Anhang. In einer Fußnote im Anhang oder in einem Exkurs können auch
Fragen kurz diskutiert werden, deren ausführlichere Behandlung im Grundtext nicht
erforderlich ist. | |
| Literaturverzeichnis: | |
| Als oberster Grundsatz gilt, daß alle für die Arbeit zu Rate gezogenen Werke aufgenommen werden. Unerläßlich sind: Vor- und Nachname des Autors, Angabe des Titels, Erscheinungsort, Erscheinungsjahr. Es empfiehlt sich, die Titel alphabetisch zu ordnen. | |
| 2)
Umfang | |
| Der Text einer schriftlichen Hausarbeit sollte 15 Seiten nicht unterschreiten. Zu Korrekturzwecken soll ein 1 ½-zeiliger Abstand sowie ein Seitenrand von mindestens 3 cm links und rechts eingehalten werden. Ob der Text einer schriftlichen Hausarbeit zugleich für ein mündliches Referat verwandt wird, ist abhängig von den Seminarbedingungen. Der mündliche Vortrag sollte jedenfalls nicht länger als 45 Minuten dauern (pro Seite kann man mit 3 Minuten rechnen). Natürlich muß nicht jedem mündlichen Vortrag ein ausgearbeiteter Text zugrunde liegen. | |
| 3)
Zitieren | |
| Es versteht sich von selbst, daß aus Büchern oder sonstigen Abhandlungen übernommene Sätze in Anführungsstriche zu setzen sind und die Quelle genau zu nennen ist. Man kann natürlich auch bloß den Sinn bestimmter Aussagen wiedergeben und wird sich dann mit der Nennung des Namens eines Autors begnügen können. Das Internet ist ein Informationsmedium und zu benutzen wie eine Tageszeitung. Generell sollte der Stoff durch wissenschaftliche Bücher und Aufsätze belegt werden, weil nur diese dauerhaft dokumentiert sind und also überprüft werden können. Wenn dennoch Texte aus dem Internet zitiert werden, muß die betreffende Internetadresse korrekt und vollständig angegeben werden. Handelt es sich um Zulassungs- oder Diplomarbeiten, müssen die betreffenden Internetseiten auf Disketten kopiert und der Arbeit beigelegt werden. | |
| 4)
Empfehlenswerte Literatur | |
| Zur genauen Information
über die Form wissenschaftlichen Arbeitens kann beispielsweise empfohlen werden: | |
| Krämer, Walter: Wie schreibe ich eine Seminar-, Examens- und Diplomarbeit, Stuttgart/Jena 1992 | |
| Seiffert,
H.: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten, München 1972 Spandl, O. P.: Methodik und Praxis der geistigen Arbeit. Beispiele und Anleitungen für schriftliche Arbeiten und Vorträge, München 1970 Buß, E./Schöps, M.: Kompendium für das wissenschaftliche Arbeiten in der Soziologie, Heidelberg 1979 Stary, J./Kretschmer, H.: Umgang mit wissenschaftlicher Literatur. Eine Arbeitshilfe für das sozial- und geisteswissenschaftliche Studium, Frankfurt a. M. 1994. | |