| Studienführer |
| Gültig
für die Lehramtsstudiengänge nach der "alten bzw. Übergangs-Prüfungsordnung" sowie den Diplom- und Magisterstudiengang |
|---|
I. Soziologie im Pflichtbereich Erziehungswissenschaften innerhalb
der Lehramtsstudiengänge Grund- und Hauptschule | |
| Soziologie
kann als Wahlpflichtfach im Pflichtbereich Erziehungswissenschaften studiert werden
(9 SWS). Es wird im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-
und Hauptschulen mit einer mündlichen Prüfung (20 Minuten) abgeschlossen.
Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muß ein qualifizierter Schein erworben
werden. Die Bedingungen für den Erwerb eines qualifizierten Scheins legen die
Dozenten der jeweiligen Veranstaltungen fest. Grundsätzlich kann ein qualifizierter
Schein durch Klausur, Referat oder Hausarbeit erworben werden. Ein qualifizierter
Schein kann erst nach dem Besuch der beiden Einführungsveranstaltungen, also erst
nach dem zweiten Semester erworben werden. | |
| Empfohlen wird der Besuch der folgenden Veranstaltungen: | |
| a) Vorlesung: Einführung in die Soziologie/Soziologische Grundbegriffe | |
| b) Vorlesung: Die Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich (qualifizierter Scheinerwerb möglich) | |
| c) Seminar/Übung: Einführung in die empirische Sozialforschung | |
| d) 2 Seminare/Übungen/Vorlesungen
zu Speziellen Soziologien, insbesondere zur Familien-, Jugend-, Bildungs- und
Freizeitsoziologie (qualifizierter Scheinerwerb möglich) | |
| Gegenstand der Ersten Staatsprüfung im Wahlpflichtfach Soziologie sind: | |
| Soziologische Grundbegriffe und | |
| eine Spezielle Soziologie nach Wahl. | |
| Alle näheren Einzelheiten
entnehmen Sie bitte der Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das
Lehramt an Grund- und Hauptschulen. | |
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II.
Soziologie im Pflichtbereich Erziehungswissenschaften innerhalb des Lehramtsstudiengangs
Realschule | |
| Im Rahmen des Pflichtbereichs
Erziehungswissenschaften innerhalb des Lehramtsstudiengangs Realschule können
die Studierenden zwischen Psychologie und Soziologie wählen. Wer sich für die
Soziologie entscheidet, soll das Fach in einem Umfang von mindestens 6 SWS studieren.
Der Erwerb eines qualifizierten Scheins ist in den Seminaren möglich, allerdings
erst nach dem Besuch der Einführungsveranstaltung, also frühestens im zweiten
Semester. Die Bedingungen für den Erwerb eines qualifizierten Scheins legen
die Dozenten der jeweiligen Veranstaltungen fest. Grundsätzlich kann ein qualifizierter
Schein durch Klausur, Referat oder Hausarbeit erworben werden. | |
| Empfohlen wird der Besuch der folgenden Veranstaltungen: | |
| a) Vorlesung: Einführung in die Soziologie/Soziologische Grundbegriffe | |
| b) 2 Seminare/Übungen/Vorlesungen
zu Speziellen Soziologien, insbesondere zu Fragen der Sozialisation, Erziehung
und Schule, also zur Bildungs- und Erziehungssoziologie, Jugendsoziologie, Familiensoziologie. | |
| Im ersten Staatsexamen wird die Soziologie im Rahmen einer insgesamt 30-minütigen gemeinschaftlichen Prüfung im Bereich Erziehungswissenschaften geprüft. Prüfungsinhalte sind: | |
| Soziologische Grundbegriffe und | |
|
eine Spezielle Soziologie nach Wahl. | |
| Alle näheren Einzelheiten
entnehmen Sie bitte der Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das
Lehramt an Realschulen. | |
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III. Soziologie
als Pflichtfach im Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft | |
| Soziologie als Pflichtfach
im Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft kann im ersten oder zweiten Studienabschnitt
(20 SWS) studiert werden. Wird Soziologie im ersten Studienabschnitt studiert,
wird das Fach mit der Vordiplomprüfung abgeschlossen. Wird Soziologie im zweiten
Studienabschnitt studiert, wird es mit der Diplomprüfung abgeschlossen. Beide
Prüfungen bestehen aus einer 4-stündigen schriftlichen Prüfung (Klausur) und aus
einer 30-minütigen mündlichen Prüfung. Um sich zu der Vordiplom-/Diplomprüfung
anmelden zu können, müssen zwei qualifizierte Scheine vorgewiesen werden.
Die Bedingungen für den Erwerb eines qualifizierten Scheins legen die Dozenten
der jeweiligen Veranstaltungen fest. Grundsätzlich kann ein qualifizierter Schein
durch Klausur, Referat oder Hausarbeit erworben werden, und zwar erst nach dem
Besuch einer Einführungsveranstaltung, also erst nach dem ersten Semester. | |
| Empfohlen wird der Besuch der folgenden Veranstaltungen: | |
| a) Vorlesung: Einführung in die Soziologie/Soziologische Grundbegriffe | |
| b) Vorlesung: Die Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich (qualifizierter Scheinerwerb möglich) | |
| c) Seminar/Übung: Einführung in die empirische Sozialforschung (qualifizierter Scheinerwerb möglich) | |
| d) Seminar/Übung: Einführung in die soziologische Theorie (qualifizierter Scheinerwerb möglich) | |
| e) Seminar/Übung: Deskriptive Statistik | |
| Daneben sollen noch
fünf Veranstaltungen zu Speziellen Soziologien besucht werden, in denen qualifizierte
Scheine erworben werden könen. Es wird empfohlen, mindestens je eine Veranstaltung
aus den Bereichen Familien-, Jugend-, und Bildungssoziologie zu besuchen. | |
| Themengebiete für die Vordiplom-/Diplomprüfung sind: | |
| Soziologische Grundbegriffe | |
| Empirische Methoden der Sozialforschung | |
|
ein Thema aus dem Gebiet der soziologischen Theorie, | |
|
zwei Spezielle Soziologien nach Wahl. | |
| Ein Thema wird in einer Klausur (4 Stunden) schriftlich behandelt, die anderen Themen sind Gegenstand der mündlichen Prüfung (30 Minuten). | |
| Alle näheren Einzelheiten
entnehmen Sie bitte der Ordnung für die Diplomprüfung in Erziehungswissenschaften. | |
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IV. Soziologie
als Nebenfach im Magisterstudiengang | |
| Das Studium der Soziologie
als Nebenfach im Magisterstudium gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium.
Am Ende des Grundstudiums ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Um sich zur Zwischenprüfung
im Nebenfach Soziologie anmelden zu können, müssen drei qualifizierte Scheine
vorgewiesen werden, und zwar je ein Schein auf dem Gebiet der Soziologischen Theorie,
der Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland und einer Speziellen Soziologie
(letztere als prüfungsrelevante Studienleistung). Außerdem sind zwei Teilnahmescheine
(deskriptive Statistik, empirische Methoden) vorzuweisen. Die Bedingungen für
den Erwerb eines qualifizierten Scheins legen die Dozenten der jeweiligen Veranstaltungen
fest. Grundsätzlich kann ein qualifizierter Schein durch Klausur, Referat oder
Hausarbeit erworben werden. | |
| Im Grundstudium (20 SWS) wird der Besuch der folgenden Veranstaltungen empfohlen: | |
| a) Vorlesung: Einführung in die Soziologie/Soziologische Grundbegriffe | |
| b) Vorlesung: Die Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich (qualifizierter Scheinerwerb möglich) | |
| c) Seminar/Übung: Einführung in die empirische Sozialforschung (Teilnahmeschein, qualifizierter Scheinerwerb möglich) | |
| d) Seminar/Übung: Einführung in die soziologische Theorie (qualifizierter Scheinerwerb möglich) | |
| e) Seminar/Übung: Deskriptive Statistik (Teilnahmeschein) | |
| Daneben sollen noch
fünf Veranstaltungen zu Speziellen Soziologien besucht werden, in denen qualifizierte
Scheine erworben werden können. | |
| Themengebiete für die mündliche Zwischenprüfung (20 Minuten) sind: | |
|
Soziologische Grundbegriffe, | |
| Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland und | |
|
eine soziologische Theorie oder eine Spezielle Soziologie. | |
| | |
| Themengebiete für die mündliche Magisterprüfung (30 Minuten)sind: | |
| ein Thema aus dem Gebiet der Geschichte der Soziologie oder der soziologischen Theorie, | |
| ein Thema aus einer Speziellen Soziologie und | |
| ein Thema aus dem Gebiet soziologischer Gegenwartsanalysen. | |
| Alle näheren Einzelheiten
entnehmen Sie bitte der Ordnung für die Magisterprüfung der Universität Koblenz-Landau. | |
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V. Soziologie
als Nebenfach im Diplomstudiengang Informatik | |
| Das Studium der Soziologie
als Nebenfach im Diplomstudiengang Informatik gliedert sich in ein Grundstudium
(ab dem 3. Fachsemester, 8 SWS) und ein Hauptstudium (16 SWS). Am Ende
des Grundstudiums ist eine Diplomprüfung abzulegen. Um sich zur Diplomprüfung
anmelden zu können, muß ein qualifizierter Schein nachgewiesen werden.
Die Bedingungen für den Erwerb eines qualifizierten Scheins legen die Dozenten
der jeweiligen Veranstaltungen fest. Grundsätzlich kann ein qualifizierter Schein
durch Klausur, Referat oder Hausarbeit erworben werden. | |
| Im Grundstudium (8 SWS) wird der Besuch der folgenden Veranstaltungen empfohlen: | |
| a) Vorlesung: Einführung in die Soziologie/Soziologische Grundbegriffe | |
| b) Vorlesung: Die Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich (qualifizierter Scheinerwerb möglich) | |
| c) Zwei Veranstaltungen aus dem Bereich der Speziellen Soziologien nach Wahl (qualifizierter Scheinerwerb möglich) | |
| Themengebiete für die mündliche Diplomprüfung (30 Minuten) sind: | |
| Soziologische Grundbegriffe, | |
| Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich und | |
| eine Spezielle Soziologie nach Wahl. | |
| Im Hauptstudium (16 SWS) wird der Besuch der folgenden Veranstaltungen empfohlen: | |
| a) Soziologische Theorie | |
| b) Methoden der empirischen Sozialforschung | |
| c) Soziologische Gegenwartsanalysen | |
| d) Fünf Veranstaltungen aus dem Bereich der Speziellen Soziologien nach Wahl, wobei zumindestens eine der Veranstaltungen aus dem Bereich der Technik- oder Mediensoziologie gewählt werden soll. | |
| Um sich zur Diplomprüfung im Nebenfach Soziologie anmelden zu können, muß ein qualifizierter Hauptseminarschein vorgewiesen werden. | |
| Themengebiete für die mündliche Diplomprüfung (30 Minuten) sind: | |
| Soziologische Theorie/Soziologische Gegenwartsanalysen | |
| Methoden der empirischen Sozialforschung | |
| eine Spezielle Soziologie nach Wahl | |
| Alle näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Ordnung für die Diplomprüfung in Informatik. | |
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VI.
Einige Grundregeln zur Anfertigung von wissenschaftlichen Hausarbeiten
und Referaten | |
| Schriftliche Hausarbeiten und Referate sind bestimmte Formen der wissenschaftlichen Arbeit, in der eine ausgewählte Problemstellung erörtert, analysiert und beantwortet wird. Da eine schriftliche Hausarbeit bzw. ein Referat immer im Zusammenhang mit einem Seminarthema steht, muß es zu diesem den Bezug nicht nur herstellen, sondern auch aufrechterhalten. | |
| 1)
Formaler Aufbau | |
| Titelblatt | |
| Hochschule –
Thema der Lehrveranstaltung – WS/SS – Thema der Arbeit – Verfasser
– Studienrichtung – Studien-/Fachsemester – Name – Adresse | |
| Inhaltsverzeichnis: | |
| Es enthält grundsätzlich
alle im Text vorkommenden Überschriften mit den dazugehörigen Seitenzahlen. Gliederungssymbole:
Nach Belieben, nur einheitlich! | |
| Einleitung: | |
| Die Einleitung führt
in das Thema der Arbeit ein und begründet die spezielle Fragestellung, die im
Hauptteil bearbeitet werden soll, wobei deutlich werden sollte, daß es sich um
eine wichtige, kulturbedeutsame Fragestellung handelt. Außerdem wird hier der
Aufbau und die methodische Vorgehensweise der Arbeit kurz vorgestellt. | |
| Hauptteil/Hauptteile: | |
| Eine wissenschaftliche
Diskussion des gestellten Themas erfordert eine Argumentation, d.h. eine logische
widerspruchsfreie Abfolge von (empirisch oder sonstwie) begründeten Aussagen.
Dazu – und weniger, um bei der Umwelt an Bedeutung zu gewinnen oder die
Plattheit des Gedankens kunstvoll zu verbergen – ist die Kenntnis wie der
überlegte und einheitliche Gebrauch der Fachterminologie erforderlich. Hierzu
gehört auch das unbedingte Bemühen um sprachliche Präzision, die Anwendung der
Interpunktion, die Beachtung der Rechtschreibregeln usw. (vgl. dazu den Duden).
Die in der verwendeten Literatur bereits vorfindbaren Forschungsergebnisse, Argumente
und theoretischen Ansätze sollten in einer der Problematik angemessenen Weise
berücksichtigt und verarbeitet werden. Speziell kommt es hierbei darauf an, daß
die Literatur nur soweit referiert wird, wie es der Gedankengang der Arbeit und
die sachliche Problematik erfordern. Erwünscht ist, im Rahmen des Möglichen eigenständig
zu der behandelten Sache und zu den in der Literatur vorfindbaren Thesen kritisch
Stellung zu nehmen. Voraussetzung einer fundierten Kritik ist die objektive Wiedergabe
der jeweils zu kritisierenden Einstellung, die genaue Beachtung dessen, was gesagt
wird und was nicht und welche theoretischen Ansätze die jeweilige Darstellung
beherrschen. | |
| Zusammenfassung: | |
| Sie stellt
das Pendant der Einleitung dar: hier Aufgabe und Problemstellung, dort Zusammenfassung
der wichtigsten Ergebnisse. Wenn möglich, sollte eine zusammenfassende Angabe
über die Reichweite der dargestellten Ergebnisse sowie eine präzise Kurzfassung
der gezogenen (Schluß-)Folgerungen gegeben werden. Dient das Referat als Grundlage
einer Seminardiskussion, so sind Diskussionspunkte anzuführen. | |
| Anhang
und Exkurse: | |
| Die Zitate im Text
müssen quellenmäßig belegt werden – entweder unten auf der betreffenden
Seite oder im Anhang. In einer Fußnote im Anhang oder in einem Exkurs können auch
Fragen kurz diskutiert werden, deren ausführlichere Behandlung im Grundtext nicht
erforderlich ist. | |
| Literaturverzeichnis: | |
| Als oberster Grundsatz gilt, daß alle für die Arbeit zu Rate gezogenen Werke aufgenommen werden. Unerläßlich sind: Vor- und Nachname des Autors, Angabe des Titels, Erscheinungsort, Erscheinungsjahr. Es empfiehlt sich, die Titel alphabetisch zu ordnen. | |
| 2)
Umfang | |
| Der Text einer schriftlichen Hausarbeit sollte 15 Seiten nicht unterschreiten. Zu Korrekturzwecken soll ein 1 ½-zeiliger Abstand sowie ein Seitenrand von mindestens 3 cm links und rechts eingehalten werden. Ob der Text einer schriftlichen Hausarbeit zugleich für ein mündliches Referat verwandt wird, ist abhängig von den Seminarbedingungen. Der mündliche Vortrag sollte jedenfalls nicht länger als 45 Minuten dauern (pro Seite kann man mit 3 Minuten rechnen). Natürlich muß nicht jedem mündlichen Vortrag ein ausgearbeiteter Text zugrunde liegen. | |
| 3)
Zitieren | |
| Es versteht sich von selbst, daß aus Büchern oder sonstigen Abhandlungen übernommene Sätze in Anführungsstriche zu setzen sind und die Quelle genau zu nennen ist. Man kann natürlich auch bloß den Sinn bestimmter Aussagen wiedergeben und wird sich dann mit der Nennung des Namens eines Autors begnügen können. Das Internet ist ein Informationsmedium und zu benutzen wie eine Tageszeitung. Generell sollte der Stoff durch wissenschaftliche Bücher und Aufsätze belegt werden, weil nur diese dauerhaft dokumentiert sind und also überprüft werden können. Wenn dennoch Texte aus dem Internet zitiert werden, muß die betreffende Internetadresse korrekt und vollständig angegeben werden. Handelt es sich um Zulassungs- oder Diplomarbeiten, müssen die betreffenden Internetseiten auf Disketten kopiert und der Arbeit beigelegt werden. | |
| 4)
Empfehlenswerte Literatur | |
| Zur genauen Information
über die Form wissenschaftlichen Arbeitens kann beispielsweise empfohlen werden: | |
| Krämer, Walter: Wie schreibe ich eine Seminar-, Examens- und Diplomarbeit, Stuttgart/Jena 1992 | |
| Seiffert,
H.: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten, München 1972 Spandl, O. P.: Methodik und Praxis der geistigen Arbeit. Beispiele und Anleitungen für schriftliche Arbeiten und Vorträge, München 1970 Buß, E./Schöps, M.: Kompendium für das wissenschaftliche Arbeiten in der Soziologie, Heidelberg 1979 Stary, J./Kretschmer, H.: Umgang mit wissenschaftlicher Literatur. Eine Arbeitshilfe für das sozial- und geisteswissenschaftliche Studium, Frankfurt a. M. 1994. | |
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