Studienführer

 

 

Gültig für die Lehramtsstudiengänge nach der "alten bzw. Übergangs-Prüfungsordnung"
sowie den Diplom- und Magisterstudiengang
Soziologie innerhalb der Lehramtsstudiengänge Grund- und Hauptschule
Soziologie innerhalb des Lehramtsstudiengangs Realschule
Soziologie im Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft
Soziologie als Nebenfach im Magisterstudiengang
Soziologie als Nebenfach im Diplomstudiengang Informatik
Einige Grundregeln zur Anfertigung von wissenschaftlichen Hausarbeiten und Referaten


 
I.   Soziologie im Pflichtbereich Erziehungswissenschaften innerhalb der Lehramtsstudiengänge Grund- und Hauptschule
 
Soziologie kann als Wahlpflichtfach im Pflichtbereich Erziehungswissenschaften studiert werden (9 SWS). Es wird im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen mit einer mündlichen Prüfung (20 Minuten) abgeschlossen. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muß ein qualifizierter Schein erworben werden. Die Bedingungen für den Erwerb eines qualifizierten Scheins legen die Dozenten der jeweiligen Veranstaltungen fest. Grundsätzlich kann ein qualifizierter Schein durch Klausur, Referat oder Hausarbeit erworben werden. Ein qualifizierter Schein kann erst nach dem Besuch der beiden Einführungsveranstaltungen, also erst nach dem zweiten Semester erworben werden.
Empfohlen wird der Besuch der folgenden Veranstaltungen:
a) Vorlesung: Einführung in die Soziologie/Soziologische Grundbegriffe
b) Vorlesung: Die Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich (qualifizierter Scheinerwerb möglich)
c) Seminar/Übung: Einführung in die empirische Sozialforschung
d) 2 Seminare/Übungen/Vorlesungen zu Speziellen Soziologien, insbesondere zur Familien-, Jugend-, Bildungs- und Freizeitsoziologie (qualifizierter Scheinerwerb möglich)
Gegenstand der Ersten Staatsprüfung im Wahlpflichtfach Soziologie sind:

Soziologische Grundbegriffe und

eine Spezielle Soziologie nach Wahl.

Alle näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen.
 
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II.    Soziologie im Pflichtbereich Erziehungswissenschaften innerhalb des Lehramtsstudiengangs Realschule
Im Rahmen des Pflichtbereichs Erziehungswissenschaften innerhalb des Lehramtsstudiengangs Realschule können die Studierenden zwischen Psychologie und Soziologie wählen. Wer sich für die Soziologie entscheidet, soll das Fach in einem Umfang von mindestens 6 SWS studieren. Der Erwerb eines qualifizierten Scheins ist in den Seminaren möglich, allerdings erst nach dem Besuch der Einführungsveranstaltung, also frühestens im zweiten Semester. Die Bedingungen für den Erwerb eines qualifizierten Scheins legen die Dozenten der jeweiligen Veranstaltungen fest. Grundsätzlich kann ein qualifizierter Schein durch Klausur, Referat oder Hausarbeit erworben werden.
Empfohlen wird der Besuch der folgenden Veranstaltungen:
a) Vorlesung: Einführung in die Soziologie/Soziologische Grundbegriffe
b) 2 Seminare/Übungen/Vorlesungen zu Speziellen Soziologien, insbesondere zu Fragen der Sozialisation, Erziehung und Schule, also zur Bildungs- und Erziehungssoziologie, Jugendsoziologie, Familiensoziologie.
Im ersten Staatsexamen wird die Soziologie im Rahmen einer insgesamt 30-minütigen gemeinschaftlichen Prüfung im Bereich Erziehungswissenschaften geprüft. Prüfungsinhalte sind:

Soziologische Grundbegriffe und

eine Spezielle Soziologie nach Wahl.

Alle näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen.
 
 
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III.   Soziologie als Pflichtfach im Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft
Soziologie als Pflichtfach im Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft kann im ersten oder zweiten Studienabschnitt (20 SWS) studiert werden. Wird Soziologie im ersten Studienabschnitt studiert, wird das Fach mit der Vordiplomprüfung abgeschlossen. Wird Soziologie im zweiten Studienabschnitt studiert, wird es mit der Diplomprüfung abgeschlossen. Beide Prüfungen bestehen aus einer 4-stündigen schriftlichen Prüfung (Klausur) und aus einer 30-minütigen mündlichen Prüfung. Um sich zu der Vordiplom-/Diplomprüfung anmelden zu können, müssen zwei qualifizierte Scheine vorgewiesen werden. Die Bedingungen für den Erwerb eines qualifizierten Scheins legen die Dozenten der jeweiligen Veranstaltungen fest. Grundsätzlich kann ein qualifizierter Schein durch Klausur, Referat oder Hausarbeit erworben werden, und zwar erst nach dem Besuch einer Einführungsveranstaltung, also erst nach dem ersten Semester.
Empfohlen wird der Besuch der folgenden Veranstaltungen:
a) Vorlesung: Einführung in die Soziologie/Soziologische Grundbegriffe
b) Vorlesung: Die Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich (qualifizierter Scheinerwerb möglich)
c) Seminar/Übung: Einführung in die empirische Sozialforschung (qualifizierter Scheinerwerb möglich)
d) Seminar/Übung: Einführung in die soziologische Theorie (qualifizierter Scheinerwerb möglich)
e) Seminar/Übung: Deskriptive Statistik
Daneben sollen noch fünf Veranstaltungen zu Speziellen Soziologien besucht werden, in denen qualifizierte Scheine erworben werden könen. Es wird empfohlen, mindestens je eine Veranstaltung aus den Bereichen Familien-, Jugend-, und Bildungssoziologie zu besuchen.
Themengebiete für die Vordiplom-/Diplomprüfung sind:

Soziologische Grundbegriffe

Empirische Methoden der Sozialforschung

ein Thema aus dem Gebiet der soziologischen Theorie,

zwei Spezielle Soziologien nach Wahl.

Ein Thema wird in einer Klausur (4 Stunden) schriftlich behandelt, die anderen Themen sind Gegenstand der mündlichen Prüfung (30 Minuten).
Alle näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Ordnung für die Diplomprüfung in Erziehungswissenschaften.
 
 
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IV.   Soziologie als Nebenfach im Magisterstudiengang
Das Studium der Soziologie als Nebenfach im Magisterstudium gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium. Am Ende des Grundstudiums ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Um sich zur Zwischenprüfung im Nebenfach Soziologie anmelden zu können, müssen drei qualifizierte Scheine vorgewiesen werden, und zwar je ein Schein auf dem Gebiet der Soziologischen Theorie, der Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland und einer Speziellen Soziologie (letztere als prüfungsrelevante Studienleistung). Außerdem sind zwei Teilnahmescheine (deskriptive Statistik, empirische Methoden) vorzuweisen. Die Bedingungen für den Erwerb eines qualifizierten Scheins legen die Dozenten der jeweiligen Veranstaltungen fest. Grundsätzlich kann ein qualifizierter Schein durch Klausur, Referat oder Hausarbeit erworben werden.
Im Grundstudium (20 SWS) wird der Besuch der folgenden Veranstaltungen empfohlen:
a) Vorlesung: Einführung in die Soziologie/Soziologische Grundbegriffe
b) Vorlesung: Die Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich (qualifizierter Scheinerwerb möglich)
c) Seminar/Übung: Einführung in die empirische Sozialforschung (Teilnahmeschein, qualifizierter Scheinerwerb möglich)
d) Seminar/Übung: Einführung in die soziologische Theorie (qualifizierter Scheinerwerb möglich)
e) Seminar/Übung: Deskriptive Statistik (Teilnahmeschein)
Daneben sollen noch fünf Veranstaltungen zu Speziellen Soziologien besucht werden, in denen qualifizierte Scheine erworben werden können.
Themengebiete für die mündliche Zwischenprüfung (20 Minuten) sind:

Soziologische Grundbegriffe,

Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland und

eine soziologische Theorie oder eine Spezielle Soziologie.

Im Hauptstudium (20 SWS) besteht Wahlfreiheit im Besuch der Seminare. Es soll allerdings darauf geachtet werden, die Seminare so auszuwählen, daß sie die in der Magisterprüfung verlangten Themengebiete abdecken. Empfohlen wird (wenn angeboten) der Besuch eines 2-semestrigen Forschungspraktikums. Um sich zur Magisterprüfung anmelden zu können, muß ein qualifizierter Hauptseminarschein vorgewiesen werden.

Themengebiete für die mündliche Magisterprüfung (30 Minuten)sind:

ein Thema aus dem Gebiet der Geschichte der Soziologie oder der soziologischen Theorie,

ein Thema aus einer Speziellen Soziologie und

ein Thema aus dem Gebiet soziologischer Gegenwartsanalysen.

 
Alle näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Ordnung für die Magisterprüfung der Universität Koblenz-Landau.
 
 
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V.   Soziologie als Nebenfach im Diplomstudiengang Informatik
Das Studium der Soziologie als Nebenfach im Diplomstudiengang Informatik gliedert sich in ein Grundstudium (ab dem 3. Fachsemester, 8 SWS) und ein Hauptstudium (16 SWS). Am Ende des Grundstudiums ist eine Diplomprüfung abzulegen. Um sich zur Diplomprüfung anmelden zu können, muß ein qualifizierter Schein nachgewiesen werden. Die Bedingungen für den Erwerb eines qualifizierten Scheins legen die Dozenten der jeweiligen Veranstaltungen fest. Grundsätzlich kann ein qualifizierter Schein durch Klausur, Referat oder Hausarbeit erworben werden.
Im Grundstudium (8 SWS) wird der Besuch der folgenden Veranstaltungen empfohlen:
a) Vorlesung: Einführung in die Soziologie/Soziologische Grundbegriffe
b) Vorlesung: Die Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich (qualifizierter Scheinerwerb möglich)
c) Zwei Veranstaltungen aus dem Bereich der Speziellen Soziologien nach Wahl (qualifizierter Scheinerwerb möglich)
Themengebiete für die mündliche Diplomprüfung (30 Minuten) sind:
Soziologische Grundbegriffe,
Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich und
eine Spezielle Soziologie nach Wahl.
Im Hauptstudium (16 SWS) wird der Besuch der folgenden Veranstaltungen empfohlen:
a) Soziologische Theorie
b) Methoden der empirischen Sozialforschung
c) Soziologische Gegenwartsanalysen
d) Fünf Veranstaltungen aus dem Bereich der Speziellen Soziologien nach Wahl, wobei zumindestens eine der Veranstaltungen aus dem Bereich der Technik- oder Mediensoziologie gewählt werden soll.
Um sich zur Diplomprüfung im Nebenfach Soziologie anmelden zu können, muß ein qualifizierter Hauptseminarschein vorgewiesen werden.
Themengebiete für die mündliche Diplomprüfung (30 Minuten) sind:
Soziologische Theorie/Soziologische Gegenwartsanalysen
Methoden der empirischen Sozialforschung
eine Spezielle Soziologie nach Wahl
 
Alle näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Ordnung für die Diplomprüfung in Informatik.
 
 
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VI.    Einige Grundregeln zur Anfertigung von wissenschaftlichen Hausarbeiten und Referaten
Schriftliche Hausarbeiten und Referate sind bestimmte Formen der wissenschaftlichen Arbeit, in der eine ausgewählte Problemstellung erörtert, analysiert und beantwortet wird. Da eine schriftliche Hausarbeit bzw. ein Referat immer im Zusammenhang mit einem Seminarthema steht, muß es zu diesem den Bezug nicht nur herstellen, sondern auch aufrechterhalten.
 
 
1) Formaler Aufbau
Titelblatt:
Hochschule – Thema der Lehrveranstaltung – WS/SS – Thema der Arbeit – Verfasser – Studienrichtung – Studien-/Fachsemester – Name – Adresse
 
Inhaltsverzeichnis:
Es enthält grundsätzlich alle im Text vorkommenden Überschriften mit den dazugehörigen Seitenzahlen. Gliederungssymbole: Nach Belieben, nur einheitlich!
 
Einleitung:
Die Einleitung führt in das Thema der Arbeit ein und begründet die spezielle Fragestellung, die im Hauptteil bearbeitet werden soll, wobei deutlich werden sollte, daß es sich um eine wichtige, kulturbedeutsame Fragestellung handelt. Außerdem wird hier der Aufbau und die methodische Vorgehensweise der Arbeit kurz vorgestellt.
 
Hauptteil/Hauptteile:
Eine wissenschaftliche Diskussion des gestellten Themas erfordert eine Argumentation, d.h. eine logische widerspruchsfreie Abfolge von (empirisch oder sonstwie) begründeten Aussagen. Dazu – und weniger, um bei der Umwelt an Bedeutung zu gewinnen oder die Plattheit des Gedankens kunstvoll zu verbergen – ist die Kenntnis wie der überlegte und einheitliche Gebrauch der Fachterminologie erforderlich. Hierzu gehört auch das unbedingte Bemühen um sprachliche Präzision, die Anwendung der Interpunktion, die Beachtung der Rechtschreibregeln usw. (vgl. dazu den Duden). Die in der verwendeten Literatur bereits vorfindbaren Forschungsergebnisse, Argumente und theoretischen Ansätze sollten in einer der Problematik angemessenen Weise berücksichtigt und verarbeitet werden. Speziell kommt es hierbei darauf an, daß die Literatur nur soweit referiert wird, wie es der Gedankengang der Arbeit und die sachliche Problematik erfordern. Erwünscht ist, im Rahmen des Möglichen eigenständig zu der behandelten Sache und zu den in der Literatur vorfindbaren Thesen kritisch Stellung zu nehmen. Voraussetzung einer fundierten Kritik ist die objektive Wiedergabe der jeweils zu kritisierenden Einstellung, die genaue Beachtung dessen, was gesagt wird und was nicht und welche theoretischen Ansätze die jeweilige Darstellung beherrschen.
 
Zusammenfassung:
Sie stellt das Pendant der Einleitung dar: hier Aufgabe und Problemstellung, dort Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse. Wenn möglich, sollte eine zusammenfassende Angabe über die Reichweite der dargestellten Ergebnisse sowie eine präzise Kurzfassung der gezogenen (Schluß-)Folgerungen gegeben werden. Dient das Referat als Grundlage einer Seminardiskussion, so sind Diskussionspunkte anzuführen.
 
Anhang und Exkurse:
Die Zitate im Text müssen quellenmäßig belegt werden – entweder unten auf der betreffenden Seite oder im Anhang. In einer Fußnote im Anhang oder in einem Exkurs können auch Fragen kurz diskutiert werden, deren ausführlichere Behandlung im Grundtext nicht erforderlich ist.
 
Literaturverzeichnis:
Als oberster Grundsatz gilt, daß alle für die Arbeit zu Rate gezogenen Werke aufgenommen werden. Unerläßlich sind: Vor- und Nachname des Autors, Angabe des Titels, Erscheinungsort, Erscheinungsjahr. Es empfiehlt sich, die Titel alphabetisch zu ordnen.
 
 
2) Umfang
Der Text einer schriftlichen Hausarbeit sollte 15 Seiten nicht unterschreiten. Zu Korrekturzwecken soll ein 1 ½-zeiliger Abstand sowie ein Seitenrand von mindestens 3 cm links und rechts eingehalten werden. Ob der Text einer schriftlichen Hausarbeit zugleich für ein mündliches Referat verwandt wird, ist abhängig von den Seminarbedingungen. Der mündliche Vortrag sollte jedenfalls nicht länger als 45 Minuten dauern (pro Seite kann man mit 3 Minuten rechnen). Natürlich muß nicht jedem mündlichen Vortrag ein ausgearbeiteter Text zugrunde liegen.
 
 
3) Zitieren
Es versteht sich von selbst, daß aus Büchern oder sonstigen Abhandlungen übernommene Sätze in Anführungsstriche zu setzen sind und die Quelle genau zu nennen ist. Man kann natürlich auch bloß den Sinn bestimmter Aussagen wiedergeben und wird sich dann mit der Nennung des Namens eines Autors begnügen können. Das Internet ist ein Informationsmedium und zu benutzen wie eine Tageszeitung. Generell sollte der Stoff durch wissenschaftliche Bücher und Aufsätze belegt werden, weil nur diese dauerhaft dokumentiert sind und also überprüft werden können. Wenn dennoch Texte aus dem Internet zitiert werden, muß die betreffende Internetadresse korrekt und vollständig angegeben werden. Handelt es sich um Zulassungs- oder Diplomarbeiten, müssen die betreffenden Internetseiten auf Disketten kopiert und der Arbeit beigelegt werden.
 
 
4) Empfehlenswerte Literatur
Zur genauen Information über die Form wissenschaftlichen Arbeitens kann beispielsweise empfohlen werden:
 
Krämer, Walter: Wie schreibe ich eine Seminar-, Examens- und Diplomarbeit, Stuttgart/Jena 1992
Seiffert, H.: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten, München 1972
Spandl, O. P.: Methodik und Praxis der geistigen Arbeit. Beispiele und Anleitungen für schriftliche Arbeiten und Vorträge, München 1970
Buß, E./Schöps, M.: Kompendium für das wissenschaftliche Arbeiten in der Soziologie, Heidelberg 1979
Stary, J./Kretschmer, H.: Umgang mit wissenschaftlicher Literatur. Eine Arbeitshilfe für das sozial- und geisteswissenschaftliche Studium, Frankfurt a. M. 1994.
 
 
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