Gremien-Glossar

Gremien-Glossar
Unipedia

Das Unipedia stellt eine Informationssammlung von und für Studenten der Universität Koblenz dar. Zudem bietet sich Studierenden der Universität Koblenz die Möglichkeit, den Umfang der Datenbank durch eigene Beiträge zu erweitern.

Klickt hier um die Seite zu besuchen.


Gremien-Glossar
Die studentische Körperschaft

Studentenschaft bzw. Studierendenschaft


Die Studierendenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie verwalten ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze und ihrer Satzungen selbst. Die Studierendenschaft untersteht der Rechtsaufsicht des fachlich zuständigen Ministeriums und der Präsidentin oder des Präsidenten der Hochschule.

Deren gesetzliche Aufgabe sind:

Meinungsbildung in der Gruppe der Studierenden; Wahrnehmung der Belange der Studierenden in Hochschule und Gesellschaft; Beratung der Studierenden bei der Durchführung des Studiums; Mitwirkung an der Erfüllung der Aufgaben der Hochschule; Förderung politischer Bildung; Wahrnehmung kultureller, wirtschaftlicher und sozialer Belange; Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; Integration ausländischer Studierender; Förderung des Studierendensports; Pflege der überregionalen und internationalen Beziehungen zwischen Studierenden.
<nach oben>

allgemeine Vollversammlung


Oberstes beschließendes und kontrollierendes Organ der Studierendenschaft nach der Urabstimmung; ausgenommen sind Haushaltspläne, Beiträge; Abwahl des AStA und des StuPa; Beschlüsse sind für StuPa und AStA bindend. Es findet, in der Regel, 2 mal Vollversammlungen pro Semester statt. Das können für den AStA/StuPa Rechenschaftsvollversammlung sein, Wahlvollversammlungen zu den unversitären und den stud. Wahlen, aber auch Vollversammlungen zu anderen Thematiken, die die Studierendenschaft betreffen.

<nach oben>

Fachschaftsvollversammlung (FS-VV)


Vollversammlung aller Studierenden eines Faches bzw. eines Studienganges, je nach Fachschaft. Die Fachschaftsvertretung ist an Weisung und Auftrag der FS-VV gebunden. Sollte einmal im Semester stattfinden, idealerweise zur „Studentischen Stunde“, d.h. mittwochs zwischen 12 und 14 Uhr. Wenn keiner kommt, kann man die VV auch kurzerhand in ein Seminar verlegen – nach Absprache mit dem Dozenten- aber zumindest in Vorlesungen/Übungen/(Pro)Seminaren zusätzlich dafür Werbung machen. Die VV ist beschlussfähig, sobald 10% der Fachschaftsangehörigen anwesend sind oder niemand die Beschlussfähigkeit anzweifelt. Besser aber man setzt eine neue VV an mit dem Vermerk, das man zu jenem (oder jenen) Punkt(en) –trotz mangelnder Teilnahme- beschlussfähig sei.
Muss ein Abstimmungs-TOP wegen Beschlussunfähigkeit verschoben werden, ist die nächste VV ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig, es muss jedoch auf der Einla-dung darauf hingewiesen werden.
<nach oben>

Allgemeiner Studierenden-Ausschuss (AStA)


Der AStA ist das Exekutivorgan der Verfassten Studierendenschaft.Die Referentinnen und Referenten werden jeweils für ein bestimmtes Fachgebiet gewählt, sind jedoch mitverantwortlich für die erfolgreiche Durchführung der Projekte ihrer Mitreferenten. Sie sind verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle der Studierendenschaft zu handeln. Der besondere satzungsgemäße Auftrag ist, die politischen, kulturellen, sozialen und sportlichen Belange zu fördern und an der Ausbildungsförderung mitzuwirken. Die anzeigenüblichen Eigenschaften wie Engagement, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Integrität und Erreichbarkeit werden für die AStA-Referenten und Referentinnen vorausgesetzt. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich und sollte mindestens ein Jahr ausgeübt werden. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der StuPa-Sitzung, in der die/der Referent/in gewählt wird. Bei vorzeitigen Rücktritt hat man das Amt kommissarisch inne, bis ein/e Nachfolger/in gewählt ist. Die Amtszeit endet mit der Neuwahl des AStAs, Tod, Exmatrikulation oder nach dem beschlossenen Misstrauens-Antrag. Jede Referentin/Jeder Referent ist angehalten seine Referatsarbeit zu archivieren und für Nachfolger einen Referatsleitfaden zu erstellen, bzw. zu aktualisieren.
Jeder Referentin/Jedem Referenten steht es frei, einen AK zu gründen, der sie/ ihn in der Tätigkeit berät und unterstützt. Jede Referentin / Jeder Referent erhält eine geringe Aufwandsentschädigung.

Hier Näheres.

<nach oben>

Studierenden-Parlament (StuPa)


Das StuPa (Studierendenparlament) ist die Legislative und Jurisdiktion der studentischen Selbstverwaltung. Es besteht aus Studierenden die von allen Studierenden gewählt werden (19 Mandate). Dieses Gremium hat das alleinige Budgetrecht bei Beträgen die größer als 500 Euro sind. Über das gesamte Haushaltjahr verfügen wir über einen Haushalt von ca. 180.000 Euro, den alle Studierende zum Teil über den Sozialbeitrag (10,23 EUR) finanziert. Jedes Jahr wird vom StuPa der AStA gewählt. Gleichsam kontrolliert man die laufenden Geschäfte des AStA. Alle Sitzungen sind hochschulöffentlich.

Hier Näheres.

<nach oben>

Fachschaftenrat (FSR)

Der Fachschaftenrat ist die Vollversammlung aller Fachschaftssprecher, die Sitzungen finden mindes-tens zweimal im Semester meist in der „Studentischen Stunde“ statt. Die Teilnahme ist verpflichtend. Hier sollen Informationen ausgetauscht, allgemeine Probleme besprochen und die Finanzierung der Fachschaften geregelt werden. Vorsitzender ist das Referat für Interne(s) / Hochschulpolitik, aus dem Kreis der Fachschaftssprecher werden jährlich (nach der AStA-Neuwahl) zwei Stellvertreter gewählt. Jede Fachschaft hat eine Stimme bzw. nach der Anzahl ihrer Studienfächer max. jedoch 3 Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitz (Referat für Interne(s) / Hochschulpolitik).

(Protokolle findet ihr ebenfalls auf dieser Seite!)
<nach oben>

ständige Koordinierungsausschüsse (FBR/FSR)


Besteht grob gesagt aus allen stud. Gremienvertretern (StuPa, 1 Mandat pro FSV, FBR) die im jeweiligen Fachbereich studieren. Diese sind dem Fschschaftenrat verantwortlich. Der Vorsitz ist jeweils das Referat für Interne(s) / Hochschulpolitik oder seine Vertreter im FSR (Fachschaftenrat). Hier ist vorallem die fachbereichsbezogene Arbeit gefragt. Selbstverständlich sind auch hier Gäste willkommenn. Es läd, in der Regel, der Vorsitz ein mit Absprache der betroffenen Gremien bzw. den stud. Vertretern.

<nach oben>

allgemeine Urabstimmung


Oberstes beschließendes und kontrollierendes Organ der Studierendenschaft; Beschließen der Satzung der Studierendenschaft; Gegenstand kann jede Angelegenheit sein, die alle Studierenden betrifft; ausgenommen sind Haushaltspläne und Beiträge; findet statt aufgrund eines Beschlusses einer Vollversammlung, des StuPa oder des Fachschaftenrates oder wenn 15 % aller Studierenden dies beantragen.
<nach oben>

Fachschaftsurabstimmung


Die Fachschaftsurabstimmung ist das höchste Organ der Fachschaft. Wenn man also Mist baut, kann eine solche einberufen werden, wenn 15% der Fachschaftsangehörigen das wollen und diese kann Euch abwählen. Sie kann über alle Belange der Fachschaft entscheiden.
<nach oben>

studentische Wahlen (StuPa)


Die Amtszeit der Organe beträgt ein Jahr. Die Wahl zum Studierendenparlament soll gleichzeitig mit den Wahlen zu den Fachbereichsräten abgehalten werden; allen Wahlberechtigten ist die Möglichkeit der Briefwahl zu geben. Die stud. Wahlen finden also, in der Regel, 1 mal pro Jahr statt. 2004 wird es jedoch vermutlich eine Ausnahme geben, da die Wahlen der stud. Vertreter/innen mit den unversitären Wahlen im Dezember zusammengelegt werden sollten. Das zu wählende Studierendenparlament wird von den Mitgliedern der Studierendenschaft in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, die mit Elementen der Personenwahl verbunden sind. Es treten Hochschulgruppen mit oder ohne Programm zur Wahl an.
Mit dem Erreichen von über 5000 Studierenden werden 19 Mandate zu vergeben sein.

Dazu hier Näheres.

<nach oben>

Fachschaftsvertretungen (FSV)


In erster Linie sollen Fachschaftssprecher die Interessen der Studierenden vertreten, d.h., vermitteln, wenn es z.B. Probleme mit Dozenten gibt oder Scheine nicht ordnungsgemäß ausgestellt werden. Ganz besonders sollte sich die Fachschaft einbringen, wenn Prüfungs- oder Studienordnung geändert werden. Sie besteht, je nach Fächeranzahl, aus 3 - 7 gewählten Mitgliedern.
<nach oben>

Gremien-Glossar
Die universitäre Körperschaft

Hochschulrat
Der Hochschulrat berät und unterstützt die Hochschule in allen wichtigen Angelegenheiten und fördert ihre Profilbildung, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Er hat insbesondere die Aufgabe:

1. der Grundordnung und deren Änderungen zuzustimmen,
2. der Errichtung, Änderung und Aufhebung wissenschaftlicher
    Einrichtungen der Hochschule zuzustimmen,
3. den allgemeinen Grundsätzen des Senats zur Zuweisung
    der Mittel zuzustimmen,
4. die Hochschule in grundsätzlichen Angelegenheiten, insbesondere
    durch Erarbeiten von Konzepten zur Weiterentwicklung
    zu beraten,
5. Vorschläge zur Einrichtung von Studiengängen zu unterbreiten,
6. dem Gesamtentwicklungsplan zuzustimmen.

Der Hochschulrat macht einen Vorschlag zur Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und, sofern die Präsidentin oder der Präsident von ihrem oder seinem Vorschlagsrecht keinen Gebrauch macht, einen Vorschlag zur Wahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten. Er hat bei der Bestellung der Kanzlerin oder des Kanzlers ein Vorschlagsrecht. Weiter hat der Hochschulrat die Aufgabe, nach Maßgabe der besoldungsrechtlichen Bestimmungen des Landes Vorschläge zu Entscheidungen über die Gewährung von Leistungsbezügen des Bundesbesoldungsgesetzes zu unterbreiten. Versagt der Hochschulrat seine Zustimmung [...] zu den Entscheidungen des Senats und kommt es zu keiner Einigung, kann das fachlich zuständige Ministerium die Zustimmung erklären. [...] Die Amtszeit des Hochschulrats beträgt fünf Jahre. Die Tätigkeit als Mitglied des Hochschulrats ist ehrenamtlich. Das
vorsitzende und die stellvertretend vorsitzenden Mitglieder erhalten eine angemessene Aufwandsvergütung.

Der Hochschulrat ist übrigens erst seit dem 01.09.2003 durch eine Gesetzesänderung als Gremium entstanden (Entdemokratisierung !). Die Öffentlichkeit für Mitglieder der Hochschule kann für einzelne Sitzungen oder Tagesordnungspunkte mit Zweidrittelmehrheit hergestellt werden, soweit nicht rechtliche Gründe entgegenstehen.

Hier die Zusammensetzung.

<nach oben>

Hochschulleitung / Präsidialkollegium


Die Universität wird von einem Präsidialkollegium geleitet, dem der Präsident, die beiden Vizepräsidenten und der Kanzler als gleichberechtigte Mitglieder angehören. Die Präsidentin oder der Präsident leitet die Hochschule und vertritt sie nach außen, sorgt für ein gedeihliches Zusammenwirken der Organe und der Mitglieder der Hochschule und unterrichtet die Öffentlichkeit von der Erfüllung der Aufgaben der Hochschule durch die Veröffentlichung des Jahresberichts. Sie oder er fördert die Entwicklung der Hochschule.Die Präsidentin oder der Präsident ist dem Senat verantwortlich, sorgt für die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Senats, verteilt die für die Hochschule zugewiesenen Stellen und Mittel im Rahmen der allgemeinen Grundsätze des Senats [...] auf die mittelbewirtschaftenden Stellen, insbesondere auf die Fachbereiche und zentralen Einrichtungen, und erteilt dem Senat, seinen Ausschüssen und Beauftragten auf Verlangen Auskünfte. [..] Die Öffentlichkeit für Mitglieder der Hochschule kann für einzelne Sitzungen oder Tagesordnungspunkte mit Zweidrittelmehrheit hergestellt werden, soweit nicht rechtliche Gründe entgegenstehen.

Hier die Zusammensetzung.

<nach oben>

Hochschule (universitäre Körperschaft)


Die Hochschulen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtungen. Mitglieder der Hochschule sind die an der Hochschule hauptberuflich tätigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die eingeschriebenen Studierenden sowie die eingeschriebenen Doktorandinnen und Doktoranden. Die Rechte und Pflichten von Mitgliedern der Hochschule haben auch Personen, die in der Hochschule mit Zustimmung der Präsidentin oder des Präsidenten hauptberuflich tätig sind.
<nach oben>

Senat


Momentan sind es zwei Studierende die mit in Mainz, im Präsidialamt, tagen; die Sitzungen gehen, in der Regel, von morgens bis spätnachmittags/früher Abend und sind sehr ermattend, aber die Fahrtkosten bekommt man natürlich von der universität wieder; War bis zum 01.09.2003 noch das wichtigste Gremium, aber dennoch dient es der Koordinierung vom Standort Koblenz und Landau. Der Senat ist eines der zentralen Organe der Universität. Ihm obliegt grundsätzlich die Wahrnehmung aller Angelegenheiten, die die gesamte Hochschule angehen, sofern nicht ausdrücklich Regelungen des Landeshochschulgesetz entgegenstehen. Zum Zuständigkeitsbereich gehören: der Erlass der Einschreibeordnung, der Bibliotheksordnung und der erforderlichen Benutzungsordnung, die Verteilung der für die Hochschule zugewiesenen Stellen und Mittel, die Erstellung der Vorschläge für die Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten, die Beschlussfassung in Forschungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und die Beschlussfassung über die Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen. Der Senat tagt hochschulöffentlich. Die stud. Mitglieder erreicht Ihr entweder per E-Mail oder mit Hilfe der entsprechenden Ablagen im AStA-Büro in Gebäude C Raum 203.

Hier die Zusammensetzung.

<nach oben>

Institute/Seminare (kollegiale Leitungen)

Jedes Seminar/Institut besteht aus den jeweilig hauptamtlichen Dozenten/innen und dem geschäftsführenden Leiter/in und jeweils einem Studierenden mit beratender Stimme (Meist eine stud. wissenschaftliche Hilfskraft oder ein/e Fachschaftvertreter/in). Auf jeden Fall nachfragen und sich anbieten, um zumindest diese beratende Stimme nutzen zu können. Die Kollegiale Leitung entscheidet über Lehraufträge, bespricht Regelungen zum Scheinerwerb. Hier ist die beste Stelle, um Probleme, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, anzusprechen. Die Öffentlichkeit für Mitglieder der Hochschule kann für einzelne Sitzungen oder Tagesordnungspunkte mit Zweidrittelmehrheit hergestellt werden, soweit nicht rechtliche Gründe entgegenstehen.
<nach oben>

Fachbereichsräte (FBR)


Es sind bis zu vier Studierende Mitglied und der Rest besteht aus Dozenten, Mitarbeitern der Uni; die Stimmen der Studierenden sind hier wichtig, da über Studienordnung, Personalia, Umstrukturierung und dergleichen abgestimmt wird. Die stud. Mitglieder erreicht Ihr entweder per E-Mail oder mit Hilfe der entsprechenden Ablagen im AStA-Büro in Gebäude C Raum 203. Die FBR-Sitzungen sind fachbereichsöffentlich, d.h., dass Ihr auch teilnehmen dürft, wenn ihr nicht hinein gewählt wurdet. Die Öffentlichkeit für Mitglieder der Hochschule kann für einzelne Sitzungen oder Tagesordnungspunkte mit Zweidrittelmehrheit hergestellt werden, soweit nicht rechtliche Gründe entgegenstehen.


Zusammensetzung des FBR1
Zusammensetzung des FBR2
Zusammensetzung des FBR3
Zusammensetzung des FBR4

<nach oben>

FBR Ausschüsse/Kommissionen


Werden vom FBR für einen bestimmten Sachverhalt temporär oder konstant mit einem beratenden oder beschließenden Mandat bestimmt/gewählt. Die Öffentlichkeit für Mitglieder der Hochschule kann für einzelne Sitzungen oder Tagesordnungspunkte mit Zweidrittelmehrheit hergestellt werden, soweit nicht rechtliche Gründe entgegenstehen.
<nach oben>

Dekan/in


Die Dekanin oder der Dekan ist vorsitzendes Mitglied des Fachbereichsrats und ist ihm verantwortlich. Sie oder er werden von einer Prodekanin oder einem Prodekan vertreten. Die Dekanin oder der Dekan sowie die Prodekanin oder der Prodekan werden vom Fachbereichsrat aus dem Kreis der dem Fachbereichsrat angehörenden Professorinnen und Professoren für drei Jahre gewählt. [...] Die Dekanin oder der Dekan vollzieht die Beschlüsse des Fachbereichsrats, verteilt die dem Fachbereich zugewiesenen Stellen und Mittel im Rahmen der allgemeinen Grundsätze des Fachbereichs auf die Fachbereichseinrichtungen, führt die Geschäfte des Fachbereichs in eigener Zuständigkeit und bereitet unter Berücksichtigung ihr oder ihm zugegangener Anträge die Tagesordnung für Sitzungen des Fachbereichsrats so vor, dass dieser seine Beratung und Entscheidungen auf Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung beschränken kann. Sie oder er sorgt insbesondere für die Sicherstellung des Lehrangebots [...] und die dafür erforderliche Organisation des Lehrbetriebs. Die Dekanin oder der Dekan kann in dringenden, unaufschiebbaren Angelegenheiten [...] Entscheidungen und Maßnahmen treffen.
<nach oben>

universitäre Wahlen der studentischen Vertreter/innen


Die unversitären Wahlen zu den stud. Vertretern/innen findet 1 mal pro Jahr statt natürlich nach allg. Grundsätzen demokratischer Wahlen. Wahlberechtigt ist jeder Student in dem Fachbereich wo er studiert. Studierenden, die mehreren Fachbereichen angehören, dürfen nur in einem Fachbereich wählen und gewählt werden. Wahlen finden während der Vorlesungszeiten statt. Die Amtszeit der stud. Mitglieder des Senats und der Fachbereichsräte dauert, in der Regel, ein Jahre.
<nach oben>

allgemeine universitäre Wahlen


Die Mitglieder im Senat und in den Fachbereichsräten, die die Gruppen vertreten, werden in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Wahlen finden während der Vorlesungszeiten statt.
Alle Mitglieder, die nicht der studentischen Körperschaft angehören, werden alle drei Jahre gewählt. Aber auch nur von denen, deren Gruppe sie angehören. Studierende dürfen diese z.B. Professoren, wiss. Mitarbeiter also nicht wählen. Das gilt umgekehrt genauso, d.h. Professoren dürfen keine studentischen Vertreter/innen wählen.
<nach oben>

Hochschulkuratorium


Das Kuratorium hat die Aufgabe, die Verbindung zwischen der Universität und den gesellschaftlichen Kräften zu fördern. Es soll gegenüber dem Senat insbesondere zu Grundsatzfragen der Hochschule Stellung nehmen. (Die Amtsperiode endet am 30.11.2007.) Die Öffentlichkeit für Mitglieder der Hochschule kann für einzelne Sitzungen oder Tagesordnungspunkte mit Zweidrittelmehrheit hergestellt werden, soweit nicht rechtliche Gründe entgegenstehen.

Hier die Zusammensetzung.

<nach oben>

Gremien-Glossar
sonstige Gremien/Ausschüsse

Verwaltungsrat des Studentenwerk Koblenz
Das Studentenwerk Koblenz ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Aufgabe es ist, die Studierenden der Universität Koblenz-Landau, Abt. Koblenz und der Fachhochschule Koblenz mit den Standorten Remagen und Höhr-Grenzhausen, in eigener Verantwortung sozial, wirtschaftlich und kulturell zu fördern. Die Öffentlichkeit für Mitglieder der Hochschule kann für einzelne Sitzungen oder Tagesordnungspunkte mit Zweidrittelmehrheit hergestellt werden, soweit nicht rechtliche Gründe entgegenstehen.

Der Verwaltungsrat des Studentenwerk Koblenz befasst sich mit allen betreffenden Dingen eben dieser Institution z.B. Wohnheim, Mensa, VRM etc. Zwei Studierende des Campus Koblenz sind dort stimmberechtigt, welche durch Wahl vom StuPa dorthin gesandt werden. Die stud. Mitglieder sind per E-Mail oder mit Hilfe der entsprechenden Ablagen im AStA-Büro in Gebäude C Raum 203 erreichbar.

Näheres hier.


<nach oben>

Landes-ASten-Konferenz (LAK)

Adresse und Koordination der LAK RLP hier.
<nach oben>


Orientierungsphasenplannungsausschuss (OPA)


Die Mitarbeit in diesem Ausschuss Ist eine der wichtigsten Aufgaben der Fachschaften. Erstsemester kommen im Normalfall ziemlich planlos an die Uni und wollen das im Idealfall schnellstmöglich ändern. Aufgabe des OPA und der Teamer ist es, ihnen dabei zu helfen - das geht aber nur mit Hilfe der Fachschaften. Die O-Phase beginnt eine Woche vor Vorlesungsbeginn sein. Also: So schnell wie möglich der Erstis habhaft werden, alles Wichtige und Wissenswerte erzählen, Stundenplan machen, präsent sein. Der OPA tagt, in der Regel, hochschulöffentlich.

Hier zum OPA.

<nach oben>

--
Alle Angaben sind ohne Gewähr!

Quellen zu den einzelnen, hier geschilderten, Gremien findet man hier:
../satzungen/ [24.02.2004].

Infobox

Wir freuen uns immer über Mitarbeit. Bringt Euch ein, tut was, denn "Meckern ohne Tun gilt nicht".
Für Vorschläge und Beratungen würden wir uns freuen Euch in unserem HoPo-Arbeitskreis (Termin siehe AStA-Website "Arbeitskreise") begrüssen zu dürfen oder aber über das Formular auf der Kontakt Seite eine Nachricht von Euch zu erhalten.

Auf einen Blick

Die studentische Körperschaft
Studentenschaft bzw. Studierendenschaft
allgemeine Vollversammlung

Fachschaftsvollversammlung (FS-VV)

Allgemeiner Studierenden-Ausschuss (AStA)

Studierenden-Parlament (StuPa)

Fachschaftenrat (FSR)

ständige Koordinierungsausschüsse (FBR/FSR)

allgemeine Urabstimmung

Fachschaftsurabstimmung

studentische Wahlen (StuPa)
Fachschaftsvertretungen (FSV)


Die universitäre Körperschaft
Hochschule (universitäre Körperschaft)
Hochschulrat
Hochschulleitung / Präsidialkollegium

Senat

Fachbereichsräte (FBR)

FBR Ausschüsse/Kommissionen

Dekan/in
Institute/Seminare (kollegiale Leitungen)
Hochschulkuratorium
allgemeine universitäre Wahlen
universitäre Wahlen der studentischen Vertreter/innen


sonstige Gremien/Ausschüsse

Verwaltungsrat des Studentenwerk Koblenz

Landes-ASten-Konferenz (LAK)

Orientierungsphasenplannungsausschuss (OPA)
--
Alle Angaben sind ohne Gewähr!

Quellen zu den einzelnen, hier geschilderten, Gremien findet man hier:
../satzungen/ [24.02.2004].

Die letzten Newsbeiträge

» Der neue Fachschaftenreader ist da!
» Räume für die Ersti-Begrüßung
» LA Hauptschule wird abgeschafft
» Interessanter Artikel (insbesondere für GP)
» Ergebnisse FBR- und Senatswahlen

Statistik

Bisher hatte unsere Seite 110059 Besucher. Davon 1 heute. Gestern fanden 1 Personen den Weg auf unsere Seite. Der Tagesrekord liegt bei 351 Besuchern. Momentan befinden sich 1 Besucher auf unseren Seiten. Das Maximum liegt hier hier bei 36


Gestaltung: Timo Krauss | Redaktion: Stefan Hackenbruch