 |
 |
Das Unipedia stellt eine Informationssammlung von und für Studenten der Universität Koblenz dar. Zudem bietet sich Studierenden der Universität Koblenz die Möglichkeit,
den Umfang der Datenbank durch eigene Beiträge zu erweitern.
Klickt hier um die Seite zu besuchen.
|
 |
 |
|
Gremien-Glossar
|
 |
|
 |
Die studentische Körperschaft |
 |
 |
 |
Studentenschaft bzw. Studierendenschaft
Die Studierendenschaften sind Körperschaften des öffentlichen
Rechts. Sie verwalten ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze und ihrer
Satzungen selbst. Die Studierendenschaft untersteht der Rechtsaufsicht
des fachlich zuständigen Ministeriums und der Präsidentin oder
des Präsidenten der Hochschule.
Deren gesetzliche Aufgabe sind:
Meinungsbildung in der Gruppe der Studierenden; Wahrnehmung der Belange
der Studierenden in Hochschule und Gesellschaft; Beratung der Studierenden
bei der Durchführung des Studiums; Mitwirkung an der Erfüllung
der Aufgaben der Hochschule; Förderung politischer Bildung; Wahrnehmung
kultureller, wirtschaftlicher und sozialer Belange; Durchsetzung der Gleichberechtigung
von Frauen und Männern; Integration ausländischer Studierender;
Förderung des Studierendensports; Pflege der überregionalen
und internationalen Beziehungen zwischen Studierenden.
<nach oben>
 |
allgemeine Vollversammlung
|
 |
Oberstes beschließendes und kontrollierendes Organ der Studierendenschaft
nach der Urabstimmung; ausgenommen sind Haushaltspläne, Beiträge;
Abwahl des AStA und des StuPa; Beschlüsse sind für StuPa und
AStA bindend. Es findet, in der Regel, 2 mal Vollversammlungen pro Semester
statt. Das können für den AStA/StuPa Rechenschaftsvollversammlung
sein, Wahlvollversammlungen zu den unversitären und den stud. Wahlen,
aber auch Vollversammlungen zu anderen Thematiken, die die Studierendenschaft
betreffen.
<nach oben>
 |
Fachschaftsvollversammlung (FS-VV)
|
 |
Vollversammlung aller Studierenden eines Faches bzw. eines Studienganges,
je nach Fachschaft. Die Fachschaftsvertretung ist an Weisung und Auftrag
der FS-VV gebunden. Sollte einmal im Semester stattfinden, idealerweise
zur „Studentischen Stunde“, d.h. mittwochs zwischen 12 und
14 Uhr. Wenn keiner kommt, kann man die VV auch kurzerhand in ein Seminar
verlegen – nach Absprache mit dem Dozenten- aber zumindest in Vorlesungen/Übungen/(Pro)Seminaren
zusätzlich dafür Werbung machen. Die VV ist beschlussfähig,
sobald 10% der Fachschaftsangehörigen anwesend sind oder niemand
die Beschlussfähigkeit anzweifelt. Besser aber man setzt eine neue
VV an mit dem Vermerk, das man zu jenem (oder jenen) Punkt(en) –trotz
mangelnder Teilnahme- beschlussfähig sei.
Muss ein Abstimmungs-TOP wegen Beschlussunfähigkeit verschoben werden,
ist die nächste VV ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden
beschlussfähig, es muss jedoch auf der Einla-dung darauf hingewiesen
werden.
<nach oben>
 |
Allgemeiner Studierenden-Ausschuss (AStA)
|
 |
Der AStA ist das Exekutivorgan der Verfassten Studierendenschaft.Die Referentinnen
und Referenten werden jeweils für ein bestimmtes Fachgebiet gewählt,
sind jedoch mitverantwortlich für die erfolgreiche Durchführung
der Projekte ihrer Mitreferenten. Sie sind verpflichtet, nach bestem Wissen
und Gewissen zum Wohle der Studierendenschaft zu handeln. Der besondere
satzungsgemäße Auftrag ist, die politischen, kulturellen, sozialen
und sportlichen Belange zu fördern und an der Ausbildungsförderung
mitzuwirken. Die anzeigenüblichen Eigenschaften wie Engagement, Zuverlässigkeit,
Teamfähigkeit, Integrität und Erreichbarkeit werden für
die AStA-Referenten und Referentinnen vorausgesetzt. Die Tätigkeit
ist ehrenamtlich und sollte mindestens ein Jahr ausgeübt werden.
Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der StuPa-Sitzung, in der die/der Referent/in
gewählt wird. Bei vorzeitigen Rücktritt hat man das Amt kommissarisch
inne, bis ein/e Nachfolger/in gewählt ist. Die Amtszeit endet mit
der Neuwahl des AStAs, Tod, Exmatrikulation oder nach dem beschlossenen
Misstrauens-Antrag. Jede Referentin/Jeder Referent ist angehalten seine
Referatsarbeit zu archivieren und für Nachfolger einen Referatsleitfaden
zu erstellen, bzw. zu aktualisieren.
Jeder Referentin/Jedem Referenten steht es frei, einen AK zu gründen,
der sie/ ihn in der Tätigkeit berät und unterstützt. Jede
Referentin / Jeder Referent erhält eine geringe Aufwandsentschädigung.
Hier Näheres.
<nach oben>
 |
Studierenden-Parlament (StuPa)
|
 |
Das StuPa (Studierendenparlament) ist die Legislative und Jurisdiktion
der studentischen Selbstverwaltung. Es besteht aus Studierenden die von
allen Studierenden gewählt werden (19 Mandate). Dieses Gremium hat
das alleinige Budgetrecht bei Beträgen die größer als
500 Euro sind. Über das gesamte Haushaltjahr verfügen wir über
einen Haushalt von ca. 180.000 Euro, den alle Studierende zum Teil über
den Sozialbeitrag (10,23 EUR) finanziert. Jedes Jahr wird vom StuPa der
AStA gewählt. Gleichsam kontrolliert man die laufenden Geschäfte
des AStA. Alle Sitzungen sind hochschulöffentlich.
Hier Näheres.
<nach oben>
 |
Fachschaftenrat (FSR) |
 |
Der
Fachschaftenrat ist die Vollversammlung aller Fachschaftssprecher, die
Sitzungen finden mindes-tens zweimal im Semester meist in der „Studentischen
Stunde“ statt. Die Teilnahme ist verpflichtend. Hier sollen Informationen
ausgetauscht, allgemeine Probleme besprochen und die Finanzierung der
Fachschaften geregelt werden. Vorsitzender ist das Referat für Interne(s)
/ Hochschulpolitik, aus dem Kreis der Fachschaftssprecher werden jährlich
(nach der AStA-Neuwahl) zwei Stellvertreter gewählt. Jede Fachschaft
hat eine Stimme bzw. nach der Anzahl ihrer Studienfächer max. jedoch
3 Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitz (Referat
für Interne(s) / Hochschulpolitik).
(Protokolle findet ihr ebenfalls auf dieser Seite!)
<nach oben>
 |
ständige Koordinierungsausschüsse (FBR/FSR)
|
 |
Besteht grob gesagt aus allen stud. Gremienvertretern (StuPa, 1 Mandat
pro FSV, FBR) die im jeweiligen Fachbereich studieren. Diese sind dem
Fschschaftenrat verantwortlich. Der Vorsitz ist jeweils das Referat für
Interne(s) / Hochschulpolitik oder seine Vertreter im FSR (Fachschaftenrat).
Hier ist vorallem die fachbereichsbezogene Arbeit gefragt. Selbstverständlich
sind auch hier Gäste willkommenn. Es läd, in der Regel, der
Vorsitz ein mit Absprache der betroffenen Gremien bzw. den stud. Vertretern.
<nach oben>
 |
allgemeine Urabstimmung
|
 |
Oberstes beschließendes und kontrollierendes Organ der Studierendenschaft;
Beschließen der Satzung der Studierendenschaft; Gegenstand kann
jede Angelegenheit sein, die alle Studierenden betrifft; ausgenommen sind
Haushaltspläne und Beiträge; findet statt aufgrund eines Beschlusses
einer Vollversammlung, des StuPa oder des Fachschaftenrates oder wenn
15 % aller Studierenden dies beantragen.
<nach oben>
 |
Fachschaftsurabstimmung
|
 |
Die Fachschaftsurabstimmung ist das höchste Organ der Fachschaft.
Wenn man also Mist baut, kann eine solche einberufen werden, wenn 15%
der Fachschaftsangehörigen das wollen und diese kann Euch abwählen.
Sie kann über alle Belange der Fachschaft entscheiden.
<nach oben>
 |
studentische Wahlen (StuPa) |
 |
Die Amtszeit der Organe beträgt ein Jahr. Die Wahl zum Studierendenparlament
soll gleichzeitig mit den Wahlen zu den Fachbereichsräten abgehalten
werden; allen Wahlberechtigten ist die Möglichkeit der Briefwahl
zu geben. Die stud. Wahlen finden also, in der Regel, 1 mal pro Jahr statt.
2004 wird es jedoch vermutlich eine Ausnahme geben, da die Wahlen der
stud. Vertreter/innen mit den unversitären Wahlen im Dezember zusammengelegt
werden sollten. Das zu wählende Studierendenparlament wird von den
Mitgliedern der Studierendenschaft in allgemeiner, unmittelbarer, freier,
gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen
der Verhältniswahl, die mit Elementen der Personenwahl verbunden
sind. Es treten Hochschulgruppen mit oder ohne Programm zur Wahl an.
Mit dem Erreichen von
über 5000 Studierenden werden 19 Mandate zu vergeben sein.
Dazu
hier Näheres.
<nach oben>
 |
Fachschaftsvertretungen (FSV)
|
 |
In erster Linie sollen Fachschaftssprecher die Interessen der Studierenden
vertreten, d.h., vermitteln, wenn es z.B. Probleme mit Dozenten gibt oder
Scheine nicht ordnungsgemäß ausgestellt werden. Ganz besonders
sollte sich die Fachschaft einbringen, wenn Prüfungs- oder Studienordnung
geändert werden. Sie besteht, je nach Fächeranzahl, aus 3 -
7 gewählten Mitgliedern.
<nach oben>
|
 |
 |
|
Gremien-Glossar
|
 |
|
 |
Die universitäre Körperschaft |
 |
 |
 |
Hochschulrat
Der Hochschulrat berät und unterstützt die Hochschule in allen
wichtigen Angelegenheiten und fördert ihre Profilbildung, Leistungs-
und Wettbewerbsfähigkeit. Er hat insbesondere die Aufgabe:
1. der Grundordnung und deren Änderungen zuzustimmen,
2. der Errichtung, Änderung und Aufhebung wissenschaftlicher
Einrichtungen der Hochschule zuzustimmen,
3. den allgemeinen Grundsätzen des Senats zur Zuweisung
der Mittel zuzustimmen,
4. die Hochschule in grundsätzlichen Angelegenheiten, insbesondere
durch Erarbeiten von Konzepten zur Weiterentwicklung
zu beraten,
5. Vorschläge zur Einrichtung von Studiengängen zu unterbreiten,
6. dem Gesamtentwicklungsplan zuzustimmen.
Der Hochschulrat macht einen Vorschlag zur Wahl der Präsidentin oder
des Präsidenten und, sofern die Präsidentin oder der Präsident
von ihrem oder seinem Vorschlagsrecht keinen Gebrauch macht, einen Vorschlag
zur Wahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten. Er hat
bei der Bestellung der Kanzlerin oder des Kanzlers ein Vorschlagsrecht.
Weiter hat der Hochschulrat die Aufgabe, nach Maßgabe der besoldungsrechtlichen
Bestimmungen des Landes Vorschläge zu Entscheidungen über die
Gewährung von Leistungsbezügen des Bundesbesoldungsgesetzes
zu unterbreiten. Versagt der Hochschulrat seine Zustimmung [...] zu den
Entscheidungen des Senats und kommt es zu keiner Einigung, kann das fachlich
zuständige Ministerium die Zustimmung erklären. [...] Die Amtszeit
des Hochschulrats beträgt fünf Jahre. Die Tätigkeit als
Mitglied des Hochschulrats ist ehrenamtlich. Das
vorsitzende und die stellvertretend vorsitzenden Mitglieder erhalten eine
angemessene Aufwandsvergütung.
Der
Hochschulrat ist übrigens erst seit dem 01.09.2003 durch eine Gesetzesänderung
als Gremium entstanden (Entdemokratisierung !). Die Öffentlichkeit
für Mitglieder der Hochschule kann für einzelne Sitzungen oder
Tagesordnungspunkte mit Zweidrittelmehrheit hergestellt werden, soweit
nicht rechtliche Gründe entgegenstehen.
Hier
die Zusammensetzung.
<nach oben>
 |
Hochschulleitung / Präsidialkollegium
|
 |
Die Universität wird von einem Präsidialkollegium geleitet,
dem der Präsident, die beiden Vizepräsidenten und der Kanzler
als gleichberechtigte Mitglieder angehören. Die Präsidentin
oder der Präsident leitet die Hochschule und vertritt sie nach außen,
sorgt für ein gedeihliches Zusammenwirken der Organe und der Mitglieder
der Hochschule und unterrichtet die Öffentlichkeit von der Erfüllung
der Aufgaben der Hochschule durch die Veröffentlichung des Jahresberichts.
Sie oder er fördert die Entwicklung der Hochschule.Die Präsidentin
oder der Präsident ist dem Senat verantwortlich, sorgt für die
Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Senats, verteilt
die für die Hochschule zugewiesenen Stellen und Mittel im Rahmen
der allgemeinen Grundsätze des Senats [...] auf die mittelbewirtschaftenden
Stellen, insbesondere auf die Fachbereiche und zentralen Einrichtungen,
und erteilt dem Senat, seinen Ausschüssen und Beauftragten auf Verlangen
Auskünfte. [..] Die Öffentlichkeit für Mitglieder der Hochschule
kann für einzelne Sitzungen oder Tagesordnungspunkte mit Zweidrittelmehrheit
hergestellt werden, soweit nicht rechtliche Gründe entgegenstehen.
Hier
die Zusammensetzung.
<nach oben>
 |
Hochschule (universitäre Körperschaft) |
 |
Die Hochschulen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts
und zugleich staatliche Einrichtungen. Mitglieder der Hochschule sind
die an der Hochschule hauptberuflich tätigen Angehörigen des
öffentlichen Dienstes, die eingeschriebenen Studierenden sowie die
eingeschriebenen Doktorandinnen und Doktoranden. Die Rechte und Pflichten
von Mitgliedern der Hochschule haben auch Personen, die in der Hochschule
mit Zustimmung der Präsidentin oder des Präsidenten hauptberuflich
tätig sind.
<nach oben>
 |
Senat |
 |
Momentan sind es zwei Studierende die mit in Mainz, im Präsidialamt,
tagen; die Sitzungen gehen, in der Regel, von morgens bis spätnachmittags/früher
Abend und sind sehr ermattend, aber die Fahrtkosten bekommt man natürlich
von der universität wieder; War bis zum 01.09.2003 noch das wichtigste
Gremium, aber dennoch dient es der Koordinierung vom Standort Koblenz
und Landau. Der Senat ist eines der zentralen Organe der Universität.
Ihm obliegt grundsätzlich die Wahrnehmung aller Angelegenheiten,
die die gesamte Hochschule angehen, sofern nicht ausdrücklich Regelungen
des Landeshochschulgesetz entgegenstehen. Zum Zuständigkeitsbereich
gehören: der Erlass der Einschreibeordnung, der Bibliotheksordnung
und der erforderlichen Benutzungsordnung, die Verteilung der für
die Hochschule zugewiesenen Stellen und Mittel, die Erstellung der Vorschläge
für die Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten, die
Beschlussfassung in Forschungsangelegenheiten von grundsätzlicher
Bedeutung und die Beschlussfassung über die Einrichtung, Änderung
oder Aufhebung von Studiengängen. Der Senat tagt hochschulöffentlich.
Die stud. Mitglieder erreicht Ihr entweder per E-Mail oder mit Hilfe der
entsprechenden Ablagen im AStA-Büro in Gebäude C Raum 203.
Hier
die Zusammensetzung.
<nach oben>
 |
Institute/Seminare (kollegiale Leitungen) |
 |
Jedes
Seminar/Institut besteht aus den jeweilig hauptamtlichen Dozenten/innen
und dem geschäftsführenden Leiter/in und jeweils einem Studierenden
mit beratender Stimme (Meist eine stud. wissenschaftliche Hilfskraft oder
ein/e Fachschaftvertreter/in). Auf jeden Fall nachfragen und sich anbieten,
um zumindest diese beratende Stimme nutzen zu können. Die Kollegiale
Leitung entscheidet über Lehraufträge, bespricht Regelungen
zum Scheinerwerb. Hier ist die beste Stelle, um Probleme, die unmittelbar
mit dem Studium zusammenhängen, anzusprechen. Die Öffentlichkeit
für Mitglieder der Hochschule kann für einzelne Sitzungen oder
Tagesordnungspunkte mit Zweidrittelmehrheit hergestellt werden, soweit
nicht rechtliche Gründe entgegenstehen.
<nach oben>
Die
Dekanin oder der Dekan ist vorsitzendes Mitglied des Fachbereichsrats
und ist ihm verantwortlich. Sie oder er werden von einer Prodekanin oder
einem Prodekan vertreten. Die Dekanin oder der Dekan sowie die Prodekanin
oder der Prodekan werden vom Fachbereichsrat aus dem Kreis der dem Fachbereichsrat
angehörenden Professorinnen und Professoren für drei Jahre gewählt.
[...] Die Dekanin oder der Dekan vollzieht die Beschlüsse des Fachbereichsrats,
verteilt die dem Fachbereich zugewiesenen Stellen und Mittel im Rahmen
der allgemeinen Grundsätze des Fachbereichs auf die Fachbereichseinrichtungen,
führt die Geschäfte des Fachbereichs in eigener Zuständigkeit
und bereitet unter Berücksichtigung ihr oder ihm zugegangener Anträge
die Tagesordnung für Sitzungen des Fachbereichsrats so vor, dass
dieser seine Beratung und Entscheidungen auf Angelegenheiten von grundsätzlicher
Bedeutung beschränken kann. Sie oder er sorgt insbesondere für
die Sicherstellung des Lehrangebots [...] und die dafür erforderliche
Organisation des Lehrbetriebs. Die Dekanin oder der Dekan kann in dringenden,
unaufschiebbaren Angelegenheiten [...] Entscheidungen und Maßnahmen
treffen.
<nach oben>
 |
universitäre Wahlen der studentischen Vertreter/innen
|
 |
Die unversitären Wahlen zu den stud. Vertretern/innen findet 1 mal
pro Jahr statt natürlich nach allg. Grundsätzen demokratischer
Wahlen. Wahlberechtigt ist jeder Student in dem Fachbereich wo er studiert.
Studierenden, die mehreren Fachbereichen angehören, dürfen nur
in einem Fachbereich wählen und gewählt werden. Wahlen finden
während der Vorlesungszeiten statt. Die Amtszeit der stud. Mitglieder
des Senats und der Fachbereichsräte dauert, in der Regel, ein Jahre.
<nach oben>
 |
allgemeine universitäre Wahlen |
 |
Die Mitglieder im Senat und in den Fachbereichsräten, die die Gruppen
vertreten, werden in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Wahlen finden während der Vorlesungszeiten statt. Alle
Mitglieder, die nicht der studentischen Körperschaft angehören,
werden alle drei Jahre gewählt. Aber auch nur von denen, deren Gruppe
sie angehören. Studierende dürfen diese z.B. Professoren, wiss.
Mitarbeiter also nicht wählen. Das gilt umgekehrt genauso, d.h. Professoren
dürfen keine studentischen Vertreter/innen wählen.
<nach oben>
 |
Hochschulkuratorium
|
 |
Das Kuratorium hat die Aufgabe, die Verbindung zwischen der Universität
und den gesellschaftlichen Kräften zu fördern. Es soll gegenüber
dem Senat insbesondere zu Grundsatzfragen der Hochschule Stellung nehmen.
(Die Amtsperiode endet am 30.11.2007.) Die Öffentlichkeit
für Mitglieder der Hochschule kann für einzelne Sitzungen oder
Tagesordnungspunkte mit Zweidrittelmehrheit hergestellt werden, soweit
nicht rechtliche Gründe entgegenstehen.
Hier
die Zusammensetzung.
<nach oben>
|
 |
 |
|
Gremien-Glossar
|
 |
|
 |
sonstige Gremien/Ausschüsse |
 |
 |
 |
Verwaltungsrat des Studentenwerk Koblenz
Das Studentenwerk Koblenz ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts,
deren Aufgabe es ist, die Studierenden der Universität Koblenz-Landau,
Abt. Koblenz und der Fachhochschule Koblenz mit den Standorten Remagen
und Höhr-Grenzhausen, in eigener Verantwortung sozial, wirtschaftlich
und kulturell zu fördern. Die Öffentlichkeit für Mitglieder
der Hochschule kann für einzelne Sitzungen oder Tagesordnungspunkte
mit Zweidrittelmehrheit hergestellt werden, soweit nicht rechtliche Gründe
entgegenstehen.
Der
Verwaltungsrat des Studentenwerk Koblenz
befasst sich mit allen betreffenden Dingen eben dieser Institution z.B.
Wohnheim, Mensa, VRM etc. Zwei Studierende des Campus Koblenz sind dort
stimmberechtigt, welche durch Wahl vom StuPa dorthin gesandt werden. Die
stud. Mitglieder sind per E-Mail oder mit Hilfe der entsprechenden Ablagen
im AStA-Büro in Gebäude C Raum 203 erreichbar.
Näheres
hier.
<nach
oben>
 |
Landes-ASten-Konferenz (LAK) |
 |
Adresse und Koordination der LAK RLP hier.
<nach oben>
 |
Orientierungsphasenplannungsausschuss (OPA) |
 |
Die Mitarbeit
in diesem Ausschuss Ist eine der wichtigsten Aufgaben der Fachschaften.
Erstsemester kommen im Normalfall ziemlich planlos an die Uni und wollen
das im Idealfall schnellstmöglich ändern. Aufgabe des OPA und
der Teamer ist es, ihnen dabei zu helfen - das geht aber nur mit Hilfe
der Fachschaften. Die O-Phase beginnt eine Woche vor Vorlesungsbeginn
sein. Also: So schnell wie möglich der Erstis habhaft werden, alles
Wichtige und Wissenswerte erzählen, Stundenplan machen, präsent
sein. Der OPA tagt, in der Regel, hochschulöffentlich.
Hier zum OPA.
<nach oben>
--
Alle Angaben sind ohne Gewähr!
Quellen
zu den einzelnen, hier geschilderten, Gremien findet man hier:
../satzungen/
[24.02.2004].
|
 |
|
 |
 |
Infobox |
 |
 | Statistik |  |
 | Bisher hatte unsere Seite 110059 Besucher. Davon 1 heute. Gestern fanden 1 Personen den Weg auf unsere Seite. Der Tagesrekord liegt bei 351 Besuchern. Momentan befinden sich 1 Besucher auf unseren Seiten. Das Maximum liegt hier hier bei 36 |  |
|
 |