Aktuelles
Anerkennung von Hochschulprüfungen als Erweiterungsprüfung
Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen
(Zertifikatsstudium) als Erweiterungsprüfung zur Ersten Staatsprüfung für
Lehrämter
Ein erfolgreich absolvierter
Zertifikatsstudiengang kann als
Erweiterungsprüfung auf Antrag bei der
Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes
anerkannt werden.
Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterprüfungen
Studierende, die ihre Bachelor- und Masterprüfungen als Erste Staatsprüfung für das Lehramt anerkennen lassen möchten, laden sich das dafür notwendige Antragsformular auf der Seite Downloads herunter und reichen dieses bitte ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen bei der Geschäftsstelle Koblenz ein oder füllen das Online-Antragsformular aus und senden uns die notwendigen Unterlagen postalisch zu.
Nach Abgabe der Unterlagen erfolgt eine Bearbeitungszeit von ca. 14 Tagen, ehe die Bescheinigung in der Geschäftsstelle vorliegt.Für die Bescheinigung besteht gegenüber der Bewerbungsfrist für den Vorbereitungsdienst bzw. für das Referendariat eine gesonderte Nachreichefrist, die den jeweiligen Bewerberinformationen der ADD entnommen werden kann.
Zur Beachtung:
Studierende der
Universität Koblenz, der
Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität
Kaiserslautern-Landau Abt. Landau und der Universität Mainz richten ihren Antrag an die
Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes an
der Universität Koblenz.
Studierende der Universität Kaiserslautern
Abt. Kaiserslautern und der
Universität Trier senden ihren
Antrag auf Anerkennung an die Geschäftsstelle in
Trier!
Ausfall und Verlegung von Sprechstundenzeiten:
Wir bitten vom regelmäßigen Publikumsverkehr abzusehen - gerne können Sie vorab telefonisch einen Besuchstermin mit uns vereinbaren. Bitte nutzen Sie vornehmlich die Möglichkeit per Mail, telefonisch oder postalisch mit uns Kontakt aufzunehmen.
Telefonisch sind wir grundsätzlich Mo-Mi von 9.00 - 15.00 Uhr und Do von 9.00 -12.00 Uhr erreichbar.
Allgemein:
Von Dienstag, den 21.05.2024, bis
einschließlich Freitag, den 31.05.2024, ist die Geschäftsstelle nicht
besetzt.
Frau Petersen: s.o.