Lehrämter
Reform der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung
Grundsätzliches
Seit dem Wintersemester 2007/2008 wurde an der Universität Koblenz-Landau mit der Einführung des neuen lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs die Reform der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung umgesetzt. Eine Einschreibung in die alten Studiengänge ist nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich.Gründe der Reform sind u.a.:
- das Studium auf die beruflichen Anforderungen in der Schule ausrichten
- Studium und berufspraktische Ausbildung verbinden
- das Studium innerhalb der Universität besser organisieren
- bessere Durchlässigkeit zwischen den Lehramtsstudiengängen schaffen
hier.
Informationen zu den Lehramtsbezogenen Masterstudiengängen finden Sie
hier.
Informationshotline zum lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang:
Koblenz: 0261-287-2907
Prüfungsablauf (nach der "alten" Prüfungsverordnung und der Übergangsprüfungsordnung) für das Lehramt an
Das Studium für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen umfasst ein
mindestens 6-semestriges Studium, zusätzlich
ein Prüfungssemester. Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen helfen, sich rechtzeitig und in der entsprechenden Art und Weise auf das Examen vorzubereiten.
Zuständig für die Durchführung der Prüfung (Aufsicht) ist das Landesprüfungsamt
(LPA) in Mainz, die konkrete Planung von Terminen etc. wird von der Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes für die Lehrämter an Schulen an der Universität Koblenz-Landau – Campus
Koblenz – vorgenommen.
Wenn Sie die Absicht haben, in absehbarer Zeit das Examen abzulegen, sollten Sie sich in der Geschäftsstelle des LPA über die entsprechenden Termine (Aushänge, Internet) informieren! Zudem gibt es persönliche Beratungen in der Geschäftsstelle zu angegebenen Zeiten. Rechtliche Grundlage für die Durchführung der Prüfung ist die Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen vom 16. Juni 1982 (GVBl. S. 227)
in der Fassung vom 12. September 2007 (GVBl.2005, S.
148) im weiteren Text LVO abgekürzt. (
siehe LVO Grund-und
Hauptschulen)
Folgende §§ sind für Sie von besonderer Wichtigkeit, diese sollten Sie sich genau durchlesen, um Unklarheiten und unnötige Rückfragen zu vermeiden:
1. § 6 Zulassung zur Prüfung/Zulassungsvoraussetzungen
§ 9 Prüfung im weiteren Fach
2. § 8 Schulpraktika
3. § 10 Meldung/Zulassung
4. § 12 Wissenschaftliche Prüfungsarbeit
5. § 13 Schriftliche Prüfung
6. § 14 Mündliche Prüfung in den Bildungswissenschaften/Fächern
7. § 7/15 Anrechnung/Anerkennung
8. § 20 Unterbrechung/Rücktritt
9. § 22 Nachprüfung und Nichtbestehen
10. § 24 Erweiterungsprüfung (§ 24 aufgehoben durch § 7 Abs. 2 Nr. 1 der
Verordnung vom 08.07.2011 (GVBl. S. 252). Die
Erweiterungsprüfung in dieser Form ist nur noch bis zum
29.09.2015 möglich.
Der Prüfungsablauf im Einzelnen:
Bildungswissenschaften:
Die mündliche Prüfung in den Bildungswissenschaften ist Voraussetzung und
Bestandteil der Ersten Staatsprüfung, muss also vor den Fachprüfungen
absolviert werden.
Nähere Informationen zum Prüfungsverlauf nach der LVO 2007 (Leistungsnachweissystem) finden Sie unter
FAQ.
Zeitlicher Rahmen
Bitte beachten Sie: Die genauen für Sie einzig verbindlichen Termine werden durch Aushang bzw. im Internet veröffentlicht !!!
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Zulassungsunterlagen abholen bzw. downloaden |
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Meldetermin beachten (Aushang/Internet) |
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Leistungsnachweise nachreichen (i.d.R. bis Vorlesungsende) |
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Zulassung zur Prüfung sowie Ausgabe der Hausarbeitsthemen (i.d.R. in den letzten beiden Vorlesungswochen) |
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Mündliche Prüfungen( Juni - August/Dezember - Februar) * |
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Schriftliche Prüfungen (September bzw. März ) |
Prüfungsablauf für das Lehramt an Realschulen
Das Studium für das Lehramt an Realschulen umfasst in der Regel ein 6-semestriges Studium, zusätzlich ein Prüfungssemester. Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen helfen, sich rechtzeitig und in der entsprechenden Art und Weise auf das Examen vorzubereiten.Zuständig für die Durchführung der Prüfung (Aufsicht) ist das Landesprüfungsamt (LPA) in Mainz, die konkrete Planung von Terminen etc. wird von der Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes für die Lehrämt er an Schulen an der Universität Koblenz-Landau – Campus Koblenz – vorgenommen.
Wenn Sie die Absicht haben, in absehbarer Zeit das Examen abzulegen, sollten Sie sich in der Geschäftsstelle des LPA über die entsprechenden Termine (Aushänge, Internet) informieren! Zudem gibt es persönliche Beratungen in der Geschäftsstelle zu angegebenen Zeiten. Rechtliche Grundlage für die Durchführung der Prüfung ist die Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen vom 31. März 1982 (GVBl. S. 133) in der Fassung vom 12. September 2007 ( S. 148) im weiteren Text LVO abgekürzt. (
siehe LVO
Realschulen)Folgende §§ sind für Sie von besonderer Wichtigkeit, diese sollten Sie sich genau durchlesen, um Unklarheiten und unnötige Rückfragen zu vermeiden:
1. § 6 Zulassung zur Prüfung
2. § 8 Schulpraktika
3. § 10 Meldung/Zulassung
4. § 12 , § 13 Wissenschaftliche Prüfungsarbeit/ Künstlerische Prüfungsarbeit
5. § 14 , § 15, §16 Schriftliche Prüfung/ künstlerisch-praktische Prüfung
6. § 17 Mündliche Prüfung
7. § 7, § 12 (8), § 18 Anrechnung/ Anerkennung von Vorstudien
8. § 23 Unterbrechung/Rücktritt
9. § 25 Nachprüfung und Nichtbestehen
10. § 27 Erweiterungsprüfung (Die Erweiterungsprüfung in dieser Form ist nur noch bis zum 29.09.2015 möglich).
Der Prüfungsablauf im Einzelnen:
Die Landesverordnung lässt Ihnen folgende Möglichkeiten zur Wahl:
1. Für die Bildungswissenschaften gilt:
In den Bildungswissenschaften wird nach dem letzten der drei Module in unmittelbarem Anschluss eine mündliche Prüfung (30 Minuten) studienbegleitend abgelegt. Bereits absolvierte Modulklausuren können als Ersatz für einen qualifizierten Leistungsnachweis anerkannt werden.
2. Für die wissenschaftliche Prüfungsarbeit gilt:a) Sie schreiben die Hausarbeit VOR 2b) Sie schreiben die Hausarbeit nach der
der Zulassung zur Prüfung Zulassung zur Prüfung (reguläres Verfahren)
(vorgezogenes Verfahren)
In diesem Fall müssen Sie die Zulassungs-
voraussetzungen bis zum juristischen Ende
des Semesters (31.3. bzw 30.09) nachweisen,
in dem die Prüfungsarbeit fertig gestellt ist.
( Anderenfalls verfällt die Prüfungsarbeit.)
Für nähere Einzelheiten nutzen Sie bitte
unsere Sprechzeiten.
In beiden Fällen orientieren sich die weiteren Termine am zeitlichen Semesterablauf; konkreter Bezug ist hier das Vorlesungs- bzw. Semesterende. (WS 31.März/ SS 30.September)
Zeitlicher Rahmen
Bitte beachten Sie: Die genauen für Sie einzig verbindlichen Termine werden durch Aushang bzw. im Internet veröffentlicht !!!
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Zulassungsunterlagen abholen bzw. downloaden |
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Meldetermin beachten (Aushang/Internet) |
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Leistungsnachweise nachreichen (i.d.R. bis Vorlesungsende) |
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Zulassung zur Prüfung sowie Ausgabe der Hausarbeitsthemen (i.d.R. in den letzten beiden Vorlesungswochen) |
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Mündliche Prüfungen( Juni - August/Dezember - Februar) * |
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Schriftliche Prüfungen (September/März ) |
Stand: 12.12.2012
