Das Stipendium wird einmalig für ein Jahr gewährt. Dabei wird erwartet, dass die Stipendiatin vergleichbar einer hauptberuflichen Tätigkeit an ihrem Projekt arbeitet. Alternativ kann ein Teilzeitstipendium (50%) mit doppelter Laufzeit beantragt werden (in diesem Fall werden auch die Kinderbetreuungszuschläge halbiert). Ein Wechsel von einem Vollzeit- auf ein Teilzeitstipendium kann einmal beantragt werden.
In begründeten Fällen ist anschließend eine einmalige Verlängerung des Stipendiums um bis zu sechs Monate möglich. Die Antragstellung muss direkt nach erstmaliger Vergabe erfolgen.
In jeweils ½ jährigen Abständen ist dem Ministerium gemeinsam mit den betreuenden Personen per Zwischenbericht über den Arbeitsfortschritt inklusive Zeitplan zu berichten.
Das Stipendium beträgt 1.000 Euro, wenn die Promotion angestrebt wird, und 1.300 Euro bei der Qualifizierung für eine Professur.
Zusätzlich werden Kinderbetreuungszuschläge in Höhe von 150 Euro für ein Kind, 200 Euro für zwei Kinder, 250 Euro für drei und 300 Euro ab vier Kindern und mehr gewährt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit.