Exmatrikulation

Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich nach bestandener Prüfung absolviert haben, an eine andere Hochschule wechseln möchten oder sonstige Gründe zur (vorzeitigen) Beendigung Ihres Studiums an unserer Universität vorliegen, ist ein Antrag auf Exmatrikulation notwendig.

Eine Exmatrikulation kann durch einen Antrag auf Exmatrikulation veranlasst werden. Zuständig dafür ist das Studierendensekretariat unserer Universität.

Die Exmatrikulation erfolgt i.d.R. zum Semesterende. Jedoch kann auch eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung beantragt werden. Somit können Sie entweder eine Exmatrikulation zum Semesterende oder mit Tagesdatum beantragen. Wenn Sie eine Exmatrikulation mit Tagesdatum beantragen, müssen Sie Ihrem Antrag Ihre UniCard (Studierendenausweis) beifügen. Außerdem müssen Sie für die Exmatrikulation einen Entlastungsschein bei der Universitätsbibliothek beantragen - auch, wenn Sie bisher nicht die Serviceleistungen der Bibliothek genutzt haben. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Wir empfehlen vor der Exmatrikulation eine Sicherung von Daten wie Studienbescheinigungen und Leistungsübersichten. Sollten Sie exmatrikuliert worden sein, dann beachten Sie bitte, dass Sie sich nur bis zum Tag der Exmatrikulation (i. d. R. 31.03. oder 30.09.) auf KLIPS einloggen können.

Den Antrag finden Sie auf der Serviceseite des Studierendensekretariats.