Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes für die Lehrämter an Schulen an der Universität Koblenz und der Universität Mainz
Bitte beachten Sie seit der Zusammenführung der Universitäten Kaiserslautern und Landau zur Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau die Zuständigkeiten!Studierende der Universität Koblenz, der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau Abt. Landau und der Universität Mainz richten ihren Antrag auf Anerkennung ihrer lehramtsbezogenen BA/MA-Studiengänge als Erste Staatsprüfung an die Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes an der Universität Koblenz.
Studierende der Universität Kaiserslautern Abt. Kaiserslautern und der Universität Trier senden ihren Antrag auf Anerkennung an die Geschäftsstelle in Trier!
Die Aufgaben der Geschäftsstelle sind:
Beratung - insbesondere bei Fragen
- im Hinblick auf eine Lehrkräfte-Wechselprüfung
- im Hinblick auf die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener BA/MA-Studiengänge als erste Staatsprüfung
- im Hinblick auf zurückliegende Erste Staatsprüfungen für die Lehrämter Grund- und Hauptschule, Realschulen, Förderschulen sowie Gymnasien
- allgemeine Fragen zum Anerkennungsverfahren von Hochschulprüfungen
Ausstellen von Bescheinigungen - insbesondere
- Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener BA/MA-Studiengänge als
Erste Staatsprüfung
- Anerkennung von lehramtsbezogenen
Zertifikatsstudiengängen als Erweiterungsprüfung