QIS-FSV Statusfeststellung beantragen
Mit der Rollenfeststellung ist keine Übertragung von konkreten Tätigkeiten verbunden.
Organisationsänderungen innerhalb der Fachbereiche/Institute, v.a. solche, die mit der Übertragung bisher nicht im Sekretariatsbereich wahrgenommener Tätigkeiten einhergehen, sind gesondert mit den Personalreferaten abzustimmen.
- Hinweis
- Bitte beachten Sie, dass der Antrag für die QIS-FSV Statusfeststellung von der/dem Kostenstellen-/Projektverantwortlichen sowie der Personal- und Haushaltsabteilung genehmigt werden muss. Die Bearbeitung kann also etwas Zeit in Anspruch nehmen. Sie werden per E-Mail benachrichtigt, sobald die Berechtigungen vergeben wurden.
Antrag zur Statusfeststellung stellen
- Informationen
- Weitere Infos und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu QIS-FSV finden hier: https://www.uni-koblenz.de/de/zimt/services/qisfsv.
