Antrag Entlastungsschein

Wenn Sie sich exmatrikulieren wollen, benötigen Sie einen Entlastungsschein der B.bliothek - auch dann, wenn Sie nicht bei uns als BenutzerIn angemeldet waren. Den Entlastungsschein können Sie hier per Formular beantragen.

Bitte beachten Sie, dass wir den Entlastungsschein nur ausstellen können, wenn Sie

  • keine überfälligen Medien mehr ausgeliehen haben und

  • alle Gebühren beglichen sind.

Wir versenden den Entlastungsschein per Mail an Sie. Sie können ihn dann dem Studierendensekretariat elektronisch übermitteln.

Weiternutzung der Bibliothek

Bitte beantworten Sie die Frage, um zu beweisen, dass Sie ein Mensch sind.

 

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