Staatliche Anerkennung

Wintersemester 2025/26

Für den Abschluss des B.A. „Erziehungswissenschaft“ mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik kann in Rheinland-Pfalz – wie auch in vielen anderen Bundesländern – derzeit noch keine staatliche Anerkennung als Sozialpädagog*in verliehen werden.

Auf Initiative der Universitären Standorte der Erziehungswissenschschaft mit einem sozialpädagogischen Schwerpunkt in Rheinland-Pfalz werden jedoch aktuell die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um dies künftig zu ermöglichen. Wir sind optimistisch, dass der Koblenzer Bachelorstudiengang Pädagogik mit dem gewählten Schwerpunkt Sozialpädagogik in absehbarer Zeit so angepasst werden kann, dass er den Erwerb der staatlichen Anerkennung für Sozialpädagog*innen ermöglicht, sobald ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten ist. Ein Entwurf eines Landesgesetzes zur staatlichen Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen in Rheinland-Pfalz (SoAnG) wurde dem Landtag am 5. November 2025 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Bis dahin gilt: In einigen Bundesländern wünschen sich öffentliche Träger (z. B. Jugendämter) bei der Einstellung eine staatliche Anerkennung, während dies bei freien Trägern – die den Großteil der sozialpädagogischen Angebote verantworten – in der Regel keine Voraussetzung ist. Auch rechtlich ist eine staatliche Anerkennung für die Tätigkeit in der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 72 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII (Fachkräftegebot) nicht zwingend erforderlich.

Die Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE) betont zudem, dass Absolvent*innen erziehungswissenschaftlicher Studiengänge mit Schwerpunkt Sozialpädagogik auch ohne staatliche Anerkennung in der Regel sehr gute Chancen auf eine Beschäftigung – auch bei öffentlichen Trägern – haben. Insgesamt lassen sich die Berufseinmündungschancen von Bachelor- wie auch Master-Absolvent*innen der Erziehungswissenschaft als ausgesprochen positiv bewerten.