Staatliche Anerkennung

Staatliche Anerkennung

Juni 2026

In Rheinland-Pfalz wurden die gesetzlichen Grundlagen zur staatlichen Anerkennung von Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen neu geregelt. Das neue Landesgesetz zur staatlichen Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen in Rheinland-Pfalz wurde im Dezember 2025 vom Landtag Rheinland-Pfalz beschlossen.

Die staatliche Anerkennung ist eine landesrechtlich geregelte Berufsbezeichnung. Sie kann für bestimmte berufliche Tätigkeiten, insbesondere in öffentlichen oder hoheitlich geprägten Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit und Sozialpädagogik, von Bedeutung sein. In vielen pädagogischen und sozialpädagogischen Arbeitsfeldern, insbesondere bei freien Trägern, ist sie nicht in jedem Fall zwingende Voraussetzung. Gleichwohl kann sie für Absolvent*innen ein wichtiges berufliches Anschlussmerkmal sein.

Das neue Gesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, dass künftig auch universitäre Bachelorstudiengänge zur staatlichen Anerkennung führen können. Entscheidend ist dabei nicht allein die Hochschulform, sondern die konkrete inhaltliche, praktische und formale Ausgestaltung des Studiengangs. Das Gesetz bezieht sich auf Bachelorstudiengänge der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik und nennt hierfür mehrere Voraussetzungen. Dazu gehören insbesondere eine entsprechende Akkreditierung, eine angeleitete Praxisausbildung, ausgewiesene Kenntnisse relevanter deutscher Rechtsgebiete, administrative Kompetenzen sowie Rechtskenntnisse und Handlungskompetenzen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Für den B.A.-Studiengang Pädagogik an der Universität Koblenz bedeutet dies: Der Studiengang weist bereits deutliche Anschlüsse an sozialpädagogische Berufsfelder auf. Er bereitet wissenschaftlich fundiert auf berufliche Tätigkeiten in vielfältigen außerschulischen pädagogischen Handlungsfeldern vor, unter anderem in der Kinder- und Jugendhilfe, in Beratungseinrichtungen, Bildungsstätten, Heimen oder Integrationszentren. Zudem enthält der Studiengang verbindliche Praxisanteile und bietet mit dem Schwerpunkt „Sozialpädagogik mit dem Schwerpunkt Kinder, Jugendliche und Familien“ eine sozialpädagogische Profilierungsmöglichkeit.

Gleichzeitig führt der B.A. Pädagogik derzeit nicht automatisch zur staatlichen Anerkennung. Ob und unter welchen Bedingungen eine staatliche Anerkennung künftig ermöglicht werden kann, muss im Rahmen der weiteren Studiengangsentwicklung sorgfältig geprüft werden. Dabei sind unter anderem Fragen des Studiengangsprofils, der Praxisanteile, der rechtlichen Lehranteile, des Kinderschutzes, der verfügbaren Ressourcen sowie der curricularen Ausgestaltung zu klären.

Derzeit liegen noch keine konkreten Umsetzungsvorgaben zum neuen Gesetz vor. Insbesondere ist noch offen, wie die gesetzlichen Anforderungen im Detail ausgelegt und im Rahmen von Studiengängen, Akkreditierungsverfahren und Anerkennungsverfahren praktisch umgesetzt werden sollen. Durch die Landtagswahl im März und die damit verbundene Neubesetzung des zuständigen Ministeriums gibt es aktuell auch noch keinen verlässlichen Zeitplan für weitere Konkretisierungen.

Die Universität Koblenz wird die weiteren rechtlichen und administrativen Vorgaben zur Umsetzung beobachten und prüfen, welche Konsequenzen sich daraus für den B.A.-Studiengang Pädagogik ergeben können. Verbindliche Aussagen darüber, ob, ab wann und für welche Studierenden eine staatliche Anerkennung im Rahmen des B.A. Pädagogik möglich sein wird, können derzeit noch nicht getroffen werden.

Studierende und Studieninteressierte werden informiert, sobald hierzu belastbare neue Informationen vorliegen.