Datenschutzinformationen für Lehrpersonen im Rahmen der Evaluation von Lehrveranstaltungen und Fernstudiensemestern
Wir informieren Sie hier darüber, zu welchem Zweck und auf Grund welcher Rechtsgrundlage wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Evaluation von Lehrveranstaltungen und Fernstudiensemestern verarbeiten.
I. Name und Kontaktdaten Verantwortliche Stelle
Verantwortliche Stelle für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die
Universität Koblenz
Universitätsstraße 1
56070 Koblenz
Telefon: +49 261 287 - 0
E-Mail: service@uni-koblenz.de
Ansprechpersonen:
Bei inhaltlichen Rückfragen zur Evaluation wenden Sie sich bitte direkt an
Universität Koblenz - Stabsstelle Evaluation
Emil-Schüller-Str. 12
56068 Koblenz
Kontakt via E-Mail: lehrevaluation@uni-koblenz.de
II. Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter
Universität Koblenz - Datenschutzbeauftragter
Konstantin Wagner
Universitätsstraße 1
56070 Koblenz
Kontakt via E-Mail: datenschutz@uni-koblenz.de
III. Art, Umfang, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über Art, Umfang, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Evaluation von Lehrveranstaltungen und Fernstudiensemester.
1. Art, Umfang und Zwecke der Datenverarbeitung
(1) Im Rahmen von studentischen Evaluationen werden Lehrveranstaltungen sowie Fernstudiensemester durch Studierende bewertet. Dabei gibt es folgende Verfahren:
a) Lehrveranstaltungsevaluationen durch Fachbereiche: Lehrveranstaltungen, die von den Fachbereichen der Universität Koblenz angeboten werden, können einer studentischen Evaluation unterliegen.
b) Kurs- und Fernstudiensemesterevaluationen durch zentrale Einrichtungen: Lehrveranstaltungen und Studienbegleitung von sowie Studienmaterial für Fernstudiengänge, die von den zentralen Einrichtungen der Universität Koblenz angeboten werden, können ebenfalls durch Studierende evaluiert werden.
(2) Für Lehrveranstaltungsevaluationen melden Sie sich oder eine Vertretung über das Service-Portal der Universität Koblenz an. Hierbei werden die notwendigen Informationen (teilweise automatisiert aus KLIPS abgerufen und vorausgefüllt) zusammengestellt, ggf. bearbeitet und zur Evaluation eingereicht. Für das Generieren der Lehrveranstaltungsevaluationen notwendige Informationen werden durch die Stabsstelle Evaluation aus dem Service-Portal abgerufen und in die zur Durchführung genutzte Befragungssoftware evasys eingepflegt.
(3) Für Kurs- und Fernstudiensemesterevaluationen der zentralen Einrichtungen der Universität Koblenz übermittelt die jeweilige zentrale Einrichtung der Stabsstelle Evaluation die notwendigen Informationen.
(4) In allen Verfahren werden von vornherein nur solche Daten erhoben, die zur Erreichung des Befragungsziels unbedingt notwendig sind.
a) Für die Durchführung der studentischen Evaluationen von Lehrveranstaltungen der Fachbereiche wie auch der Lehrveranstaltungen der zentralen Einrichtungen werden die notwendigen Informationen wie Ihre Anrede, Ihr Titel, Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse sowie der Titel, die Art und für Lehrveranstaltungsevaluationen die interne Kennung der Veranstaltung (generiert aus der KLIPS-Kurz-URL) und ihre Fachbereichszugehörigkeit verarbeitet. Freiwillige Angaben, die ebenfalls verarbeitet werden können, sind das Fach oder der Studiengang, in dem oder in dessen Rahmen die Lehrveranstaltung durchgeführt wird, der Zeitpunkt der Umfrage, die SWS und ECTS der Lehrveranstaltung sowie die Unterrichtssprache.
b) Für die Durchführung der studentischen Evaluationen von Fernstudiensemestern werden die notwendigen Informationen wie Modultitel und Studiengang verarbeitet.
(5) Für die Qualitätssicherung der Lehre durch studentische Evaluation von Lehrveranstaltungen sowie studentische Kurs- und Fernstudiensemesterevaluationen werden außer den zuvor genannten Daten die Bewertungen der Studierenden als personenbezogene Daten verarbeitet.
(6) Die Verarbeitung Ihrer oben genannten personenbezogenen Daten dient dem Zweck, die Qualität der Lehrveranstaltungen der Fachbereiche und der zentralen Einrichtungen sowie der Fernstudiensemester aus studentischer Sicht zu beurteilen und damit die Qualität der Lehre an der Universität Koblenz zu sichern.
(7) Für Kurs- und Lehrveranstaltungsevaluationen werden von der Stabstelle Evaluation lehrveranstaltungsbezogene individuelle Ergebnisberichte erstellt und unmittelbar an die evaluierte Lehrperson gesandt. Bei den lehrveranstaltungsbezogenen Ergebnisberichten handelt es sich um eine anhand der einzelnen Fragen aufgeschlüsselte deskriptive Darstellung der Evaluationsergebnisse. Bei geschlossenen Fragen werden die Mediane, die Mittelwerte, die Standardabweichung und die Häufigkeitsverteilung der Antworten dargestellt und über Auskunft gegeben über die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, welche die jeweilige Frage beantwortet haben. Bei offenen Fragen werden die Textantworten unverändert wiedergegeben.
(8) Die QS-Kommissionen und Gemeinsame Ausschüsse Lehramt / Zwei-Fach-Bachelor können bei der Stabsstelle Evaluation individuelle Ergebnisberichte der Lehrveranstaltungsevaluationen zum Zwecke einer Lehrpreisvergabe oder zum Ergreifen von Feedbackmaßnahmen anfordern. Hierfür sind vorab Grenzwerte durch die Fachbereiche zu definieren, bei deren Überschreiten Lehrpreise vergeben und bei deren Unterschreiten Feedback-Maßnahmen ergreifen. Es können je Semester maximal 30 Prozent der in diesem Semester erstellten lehrveranstaltungsbezogenen Ergebnisberichte der Lehrveranstaltungen des jeweiligen Fachbereichs angefordert werden. An die Vergabe eines Lehrpreises kann die Zuteilung von Haushaltsmitteln für Personal- und Sachressourcen gekoppelt werden. Die Teilnahme an der Vergabe von Lehrpreisen erfolgt freiwillig. Die Kriterien zur Vergabe der Lehrpreise bestimmen die Fachbereiche. Als Feedback-Maßnahmen kommen Beratungsgespräche, in denen Ziele für eine Verbesserung der Lehre vereinbart werden können, Coachings, Hospitationen und Vorschläge von Weiterbildungsmaßnahmen im hochschuldidaktischen Bereich in Betracht.
(9) Die Zentralen Einrichtungen erhalten gleichzeitig mit dem Versand der individuellen Ergebnisberichte der Kursevaluationen an die Lehrkräfte eine Kopie der individuellen Ergebnisberichte der Kursevaluationen zum Zweck die Qualität der Lehre der jeweiligen Zentralen Einrichtung der Universität Koblenz zu sichern.
(10) Für die Evaluation von Fernstudiensemestern werden von der Stabstelle Evaluation nach Anonymisierung von personenbeziehbaren Angaben zu Lehrpersonen in den offenen Kommentaren modulbezogene Ergebnisberichte sowie studiengangbezogene Ergebnisberichte erstellt. Das Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung erhält alle Ergebnisberichte, leitet modulbezogene Ergebnisberichte an die evaluierte Lehrperson weiter.
(11) Aggregierten Ergebnisse der Befragung von Studierenden sind nur hochschulöffentlich einsehbar. Aggregierte Kursevaluationen werden der jeweiligen Zentralen Einrichtung zur Verfügung gestellt. Aggregierte Lehrveranstaltungsevaluationen werden den QS-Kommissionen und Gemeinsamen Ausschüssen für Lehramt / Zwei-Fach-Bachelor für den Zweck der Qualitätssicherung und -entwicklung zur Verfügung gestellt. Mit Zustimmung der einzelnen Lehrpersonen können auch die ihre Person betreffenden lehrveranstaltungsbezogene Ergebnisberichte hochschulweit veröffentlicht werden. Die Ergebnisse einzelner Lehrveranstaltungsevaluationen dürfen nur zweckbestimmt für die Bewertung einer Lehrperson in Bezug auf die jeweilige Veranstaltung verwendet werden. Die Ergebnisse der Befragungen dürfen nicht als Grundlage für eine allgemeine Leistungsbewertung der Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter verwertet werden. Das Referat QMSL hat zur Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems Einblick in die Ergebnisse der Evaluationsbefragungen, sofern ein Bezug auf Einzelpersonen ausgeschlossen ist.
(12) Die aggregierten Berichte der Lehrveranstaltungs- und Kursevaluationen sowie modul- und studiengangbezogene Ergebnisberichte der Fernstudiensemesterevaluationen können im Rahmen von Akkreditierungs- und Reakkreditierungsverfahren verwendet werden.
(13) Lehrpersonen können die ihre Person betreffenden Ergebnisse der Lehrveranstaltungs- und Kursevaluationen sowie modulbezogenen Fernstudiensemesterevaluationen zu eigenen Zwecken nutzen.
2. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Die regelmäßige Durchführung der Evaluationen gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Universität. Die Bewertung der Lehre zum Zweck der Qualitätssicherung der Arbeit der Universität Koblenz erfolgt im Rahmen der Erfüllung der übertragenen öffentlichen Aufgabe gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e), Abs. 2 und 3, Art. 88 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG) i.V.m. § 5 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz (HochSchG) i.V.m. § 6 der Grundordnung der Universität Koblenz sowie § 4 Abs. 6 und § 6 Abs. 1 der Teilgrundordnung zur Qualitätssicherung der Universität Koblenz.
IV. Speicherdauer und Datenlöschung
Personenbezogene Evaluationsergebnisse werden gelöscht, sobald sie für die Evaluationszwecke nicht mehr benötigt werden. Eine Löschung erfolgt spätestens nach 8 Jahren.
Wenn Sie der Verarbeitung widersprechen, löschen wir Ihre personenbezogenen Daten, es sei denn, ihre weitere Verarbeitung ist nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erlaubt. Soweit wir aus rechtlichen Gründen dazu verpflichtet sind, löschen wir Ihre personenbezogenen Daten ebenfalls.
V. Empfängerinnen und Empfänger der personenbezogenen Daten
Ihre im Rahmen der Kurs- und Lehrveranstaltungsevaluation erhobenen personenbezogenen Daten, können folgenden Stellen zugänglich gemacht werden:
- universitätsinterne Datenweitergabe
· Beschäftigte der Universität Koblenz, die die Evaluationsdaten und -ergebnisse im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgabenerfüllung verarbeiten, z. B. die Mitarbeiter*innen der Stabsstelle Evaluation oder weitere Stellen, die für die Evaluation der konkreten Veranstaltung sowie in Bezug auf Fernstudiensemesterevaluationen des konkreten Moduls zuständig sind (ggf. QS- Kommissionen der Fachbereiche sowie gemeinsamen Ausschüssen für Lehramt / Zwei-Fach-Bachelor, IKaruS, IFGPZ, IZL, IRO, ZFUW). Die Bekanntgabe erfolgt ausschließlich zweckgebunden. Sie sind entsprechend den Bestimmungen der Datenschutzgesetze auf den Umgang mit geschützten Daten verpflichtet.
· Soweit in Gremien personenbezogene Daten behandelt werden, geschieht dies in nichtöffentlicher Sitzung.
- universitätsexterne Datenweitergabe
· Externe Dienstleister, die wir für die Erbringung von Services einsetzen, beispielsweise in den Bereichen der technischen Infrastruktur und Wartung oder die Bereitstellung von vereinbarungs- und vertragsrelevanten Inhalten. Diese Auftragsverarbeiter werden von uns sorgfältig ausgewählt und regelmäßig überprüft, um sicherzugehen, dass der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten gewahrt bleibt. Die Dienstleister dürfen die Daten ausschließlich zu den von uns vorgegebenen Zwecken verwenden.
· Die Evaluationen werden EDV-gestützt mittels der Befragungssoftware evasys der evasys GmbH durchgeführt. Die Universität Koblenz nutzt eine Lizenz des Hochschulevaluierungsverbunds Südwest e. V.
· Die für den Betrieb der Befragungssoftware eingesetzten Server werden durch die Johannes Gutenberg-Universität Mainz betrieben und gemäß den Vorgaben durch das Landesdatenschutzgesetz durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen unbefugte Benutzung gesichert.
· Die erhobenen personenbezogenen oder personenbeziehbaren Anwendungsdaten werden verschlüsselt auf den Servern gespeichert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hochschulevaluierungsverbunds Südwest e. V. und der Johannes Gutenberg- Universität Mainz können keine personenbezogenen oder personenbeziehbaren Anwendungsdaten einsehen.
· Weitere Empfängerinnen und Empfänger kommen nur für den Fall, dass wir rechtlich zu einer Weitergabe verpflichtet sind, in Frage.
VI. Ort der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich nur in Deutschland und sie werden nicht an Drittländer übermittelt.
VII. Automatisierte Entscheidungsfindung
Es erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung inklusive Profiling im Sinne des Artikel 22 DSGVO.
VIII. Betroffenenrechte
Als betroffene Person stehen Ihnen nach der DSGVO folgende Rechte zu:
Recht auf Auskunft: Sie haben das Recht Auskunft über die bei uns zu Ihrer Person verarbeiteten Daten zu erhalten.
Recht auf Berichtigung: Sie haben das Recht die Berichtigung unrichtiger Daten zu Ihrer Person zu verlangen. Zudem haben Sie das Recht unvollständige Daten vervollständigen zu lassen.
Recht auf Löschung: In bestimmten Fällen, haben Sie das Recht die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: In bestimmten Fällen, haben Sie das Recht zu verlangen, dass die Verarbeitung Ihrer Daten durch uns eingeschränkt wird.
Recht auf Datenübertragbarkeit: Sollten Sie uns Daten auf Basis eines Vertrages oder einer Einwilligung bereitgestellt haben, so haben Sie das Recht diese Daten von uns in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder dass wir diese an einen anderen Verantwortlichen übermitteln.
Widerspruchsrecht: Sie haben das Recht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten werden so dann nicht mehr weiterverarbeitet, es sei denn, es gibt nachweislich zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Möglichkeit die Rechte geltend zu machen: Zur Geltendmachung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte per E-Mail an lehrevaluation@uni-koblenz.de oder datenschutz@uni-koblenz.de oder schriftlich an die oben genannte Adresse. Bitte stellen Sie dabei sicher, dass uns eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person möglich ist.
Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde: Sie haben das Recht, sich mit einer Beschwerde an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden, sofern Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten rechtswidrig ist. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de




