Trennungsrechnung

Die Umsetzung des seit 1.1.2009 verbindlichen EU-Rechts - Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation der Europäischen Kommission (2006/C 323/01 - das die sog. Trennungsrechnung - Trennung der wirtschaftlichen von der nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit der Universität - fordert, erfolgt durch Beschluss des Präsidialkollegiums für die Universität Koblenz-Landau verbindlich ab 1.10.2010.

Der Anwendungsbereich der Trennungsrechnung erstreckt sich insbesondere auf die wirtschaftlichen und steuerbaren (Drittmittel-) Projekte, beispielsweise in der Forschungsdienstleistung, der Auftragsforschung und bei Forschungskooperationen mit wirtschaftlichem/steuerbaren Charakter.

Zur Durchführung der Trennungsrechnung ist die interne Vorkalkulation des Drittmittelprojekts mit Hilfe eines universitätsweit einheitlichen Vorkalkulationsschemas zwingend.
Bitte beachten Sie hierzu die ausführliche Ausfüllanleitung. Das Vorkalkulationsschema ist von einer Wirtschaftsprüfgesellschaft (KPMG) geprüft.

Die Vorkalkulation muss zusammen mit der Drittmittelanzeige, der vertraglichen oder sonstigen Grundlagen des Projekts und ggf. dem Finanzierungsplan beim jeweiligen Haushaltsreferat am Campus vorgelegt werden.

Die Durchführung der wirtschaftlichen Tätigkeit/Projekte darf erst nach der Genehmigung durch den Präsidenten auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen  vertraglich vereinbart und begonnen werden.

Wir bitten Sie, frühzeitig mit dem Referat Forschung oder dem Haushaltsreferat in Verbindung zu treten, wenn Sie Vorhaben mit wirtschaftlichem/steuerbaren Charakter planen. Die Vergabe der Projektnummer als Voraussetzung zur Vereinnahmung von Mitteln erfolgt - entsprechend den gesetzlichen Regelungen - erst nach der Genehmigung durch die Vizepräsidentin.

  • Arbeitszeitanteilen des zusätzlich eingestellten Personals in Personenstunden

  • Arbeitszeitanteilen des festangestellten, landesmittelfinanzierten Personals in Personenstunden

  • Kalkulation der Abschreibungen von nicht bereits drittmittelfinanzierten Geräten

  • alle weiteren Sachkosten (Verbrauchsmaterial, Reisekosten und Sonstiges)

zu machen.

Für die Trennungsrechnung sind während der Projektdurchführung von allen landesmittelfinanzierten Projektmitarbeitern Stundennachweise (Formular Stundennachweis-Mindestanforderung; alternativ EU-time-sheet wie im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm) zu erbringen. Diese sind dem Haushaltsreferat am Campus (Drittmittelsachbearbeitung) monatlich zur Dokumentation in der Drittmittelakte zuzuleiten. Der monatliche Stundennachweis der landesmittelfinanzierten Projektmitarbeiter dient dem erforderlichen Nachweis in Prüfungsfällen. Wenn Sie den Stundennachweis nach dem EU-Muster (7. Forschungsrahmenprogramm) einsetzen, ist eine Vollzeitaufschreibung aller Projekte eines landesmittelfinanzierten Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin inkl. der Lehre erforderlich.

Ergänzende Informationen:

Veranstaltungen zur Trennungsrechnung

Mai 2011

Präsentation zur Infoveranstaltung mit der KPMG am 4.5.11 (Koblenz)

Oktober 2010

An beiden Campi wurden Informationsveranstaltungen zur Trennungsrechnung durchgeführt.

Die Präsentation zur Informationsveranstaltung

Rechtsgrundlagen: