Hochschulrat

Der Hochschulrat berät und unterstützt die Universität in allen wichtigen Angelegenheiten und fördert ihre Profilbildung, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Er kann auch Vorschläge zur Einrichtung von Studiengängen unterbreiten.

Der Zustimmung des Hochschulrats bedürfen:

  • die Grundordnung und deren Änderungen

  • die Errichtung, Änderung und Aufhebung wissenschaftlicher Einrichtungen und die Einrichtung, Änderung und Aufhebung des Forschungskollegs

  • die allgemeinen Grundsätze des Senats über die Verteilung der Stellen und Mittel

  • der Gesamtentwicklungsplan und das Qualitätssicherungssystem.

Vorsitzender

Stellvertretende Vorsitzende

Externe Mitglieder

(vom Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur berufen):

Hochschulinterne Mitglieder

(vom Senat der Universität Koblenz am 22. April 2026 gewählt):

Mitglieder mit beratender Stimme

(Stand: 04.05.2026)

Kontakt

Geschäftsführung des Hochschulrats

Stellvertretende Geschäftsführung des Hochschulrats

Universität Koblenz
Referat 11: Universitätsentwicklung
Universitätsstraße 1, 56070 Koblenz