Kollegiales Präsidium
Nach § 71 Abs. 2 des Hochschulgesetzes ist das Präsidium, neben dem Senat und dem Hochschulrat, eines der zentralen Organe der Universität. Das Präsidium, das als Kollegiales Präsidium (kurz KoP) organisiert ist, leitet die Universität. Es stellt somit die Exekutive dar, während der Senat die Legislative bildet. Das Kollegiale Präsidium setzt sich aus dem Präsidenten, der den Vorsitz innehat, den beiden Vizepräsidentinnen und dem Kanzler zusammen.
Das Kollegiale Präsidium bereitet die Beschlüsse des Senats vor und sorgt für ihre sachgerechte Umsetzung. Dafür trifft es entsprechende Entscheidungen. Ebenfalls in der Verantwortung des Kollegialen Präsidiums liegt die strategische Entwicklung der Universität, einschließlich der dafür notwendigen Strukturen und Prozesse. Das Kollegiale Präsidium erteilt dem Senat, dessen Ausschüssen sowie Beauftragten regelmäßig in den Senatssitzungen und auf Nachfrage Auskunft. Zur Beratung der verwaltungstechnischen und -rechtlichen Realisierung der Beschlüsse lädt es die Abteilungsleiter*innen der Verwaltung und den CIO der Universität zu seinen Sitzungen ein. Darüber hinaus können weitere Berichterstatter*innen themenbezogen zur Beratung hinzugezogen werden.
Das Kollegiale Präsidium tagt nicht-hochschulöffentlich und i.d.R. jeden Donnerstag. Die Sitzung besteht jeweils aus einem allgemeinen Teil und einem Personalteil. Anträge können von den Präsidiumsmitgliedern und dauerhaft eingeladenen Vertreter*innen eingereicht werden. Die Umsetzung und Kommunikation der Beschlüsse wird i.d.R. im Rahmen der Sitzungen an das den Antrag einbringende Mitglied bzw. den/die dauerhaft eingeladene*n Vertreter*in mit beratender Stimme übertragen.
Dem Kollegialen Präsidium gehören an:
Geschäftsführung:
Stellvertretende Geschäftsführung:




