
Habilitation
Fachbereich 4: InformatikAuf Grund des § 7 Absatz 2 Nr. 2 und des § 86 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 des damaligen Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl. S. 167, 223-41) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs 4: Informatik am 2. März 2005 eine Habilitationsordnung beschlossen. Diese Habilitationsordnung hat das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur mit Schreiben vom 21. November 2005; Az.: 15225 Tgb. Nr. 168/05 genehmigt.
Stellt eine Person einen Antrag auf Habilitation und legt die in der Ordnung aufgeführten Unterlagen vor, so wird vom Fachbereichsrat ein Gutachterausschuss gewählt.




