Internationalisierungsfonds

Zum 01. Januar 2025 wurde der neue Internationalisierungsfonds der Universität Koblenz etabliert, mit dem Maßnahmen zur Internationalisierung gefördert werden können.

Förderfähige Maßnahmen:

Folgende Aktivitäten und Maßnahmen können über den Internationalisierungsfonds finanziert werden:

  • Delegationsreisen an/von Partneruniversitäten sowie Anbahnungsreisen zur Etablierung neuer Kooperationen, sofern keine Finanzierung über andere Drittmittel möglich ist (z.B. Erasmus+)
  • Unterstützung von Studienreisen und -exkursionen (ins Ausland). Voraussetzungen: direkter Bezug zum Studium; keine Förderung über andere Drittmittel möglich (z.B. Erasmus+, PROMOS, andere DAAD-Förderungen oder Stiftungen); interkultureller Austausch ist verpflichtender Bestandteil der Exkursion (z.B. Kooperationspartner)
  • sonstige Aktivitäten, die einen klaren Bezug zur Internationalisierung der Universität Koblenz haben (z.B. Eigenanteil zur Beantrag einer DAAD-Gastprofessur)
  • Unterstützung bei der Neugestaltung oder Neukonzeption englisch-sprachiger Lehrveranstaltungen (z.B. Weiterbildungsmaßnahmen oder studentische Hilfskräfte)

Fragen?

Frau Dr. Felicitas Kexel befindet sich zur Zeit in Elternzeit. Bitten wenden Sie sich per EMail an uns: international(at)uni-koblenz.de

Fördersummen:

Die Fördersummen für Delegationsreisen werden basierend auf den zur Antragstellung gültigen Sätzen des DAAD zu Kongress- und Vortragsreisen als Pauschalbeträge berechnet. Die Förderung für Mitarbeitende basiert auf einer Reisekostenpauschale und/oder einer Aufenthaltspauschale, welche tag-genau abgerechnet wird. Die Aufenthaltspauschalen des DAAD orientieren sich am Bundesreisekostengesetz. Zuschüsse zu Studienreisen werden im Einzelfall und je nach Höhe der entstehenden Kosten bewilligt. 

DAAD Reisekostenpauschalen: https://static.daad.de/media/daad_de/pdfs_nicht_barrierefrei/im-ausland-studieren-forschen-lehren/daad_kongressreisen_vortragsreisen_reisekostenpauschalen.pdf

DAAD Aufenthaltspauschalen: https://static.daad.de/media/daad_de/pdfs_nicht_barrierefrei/im-ausland-studieren-forschen-lehren/daad_kongressreisen_aufenthaltspauschalen.pdf

Antrags- und Bewilligungsverfahren:

Um eine gerechte Verteilung der Mittel zu gewährleisten, gibt es drei Antragsfristen jährlich: 28. Februar, 30. Juni sowie 30. November (für Maßnahmen ab Januar des Folgejahres). Diese Antragsfristen orientieren sich u.a. an den Ausschreibungszeiträumen des DAAD.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Jeder Antrag wird individuell durch eine Kommission begutachtet und beschieden.
Sollten nach der letzten Antragsfrist noch Anfragen eingehen und Gelder vorhanden sein, können diese Anfragen im Einzelfall beschieden werden.

Antragsunterlagen:

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme inkl. Begründung, warum die geplante Maßnahme für die Internationalisierung der Universität Koblenz förderlich ist
  • Reiseplan bzw. geplantes Programm
  • Kostenkalkulation (sofern keine Förderung über Pauschalen)

Nach Abschluss der geförderten Maßnahme ist ein Bericht einzureichen, in dem aufgezeigt wird, welche Ergebnisse für die Universität Koblenz im Sinne der Internationalisierung erzielt wurden.

Antrag einreichen:

Sie erhalten nach dem Absenden eine Bestätigungsmail.

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