ERASMUS+

ERASMUS+

ERASMUS+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Ziel des ERASMUS+ Programms ist dabei der akademische und kulturelle Austausch zwischen Studierenden aus Europa. Dabei werden sowohl fachliche als auch sprachliche sowie interkulturelle Kompetenzen und Fertigkeiten ausgebildet.
Auch die Universität Koblenz hat sich erfolgreich um die Teilnahme an ERASMUS+ beworben und bilaterale, fachbezogene ERASMUS+ Verträge mit rund 80 Universitäten geschlossen. Hierdurch erhalten Studierende der Universität Koblenz die Möglichkeit, an einer der Partnerhochschulen einen ERASMUS+ Studienaufenthalt zu absolvieren.
Im Dezember 2020 wurde der damals noch Universität Koblenz-Landau die neue ERASMUS Charta (ECHE 2021-2027) verliehen. Diese bildet zusammen mit der ERASMUS-Erklärung zur Hochschulpolitik 2021-2027 die Basis für alle Maßnahmen im Rahmen des ERASMUS+ Programms in den Jahren 2021 bis 2022.

Haftungsklausel Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Allgemeine Informationen

Alle aufgeführten Informationen entstammen dem ERASMUS+ Leitfaden, den der DAAD als Nationale Agentur an die im ERASMUS+ Programm teilnehmenden deutschen Universitäten sendet, aus der ERASMUS+ Studierendencharta sowie unseren langjährigen Erfahrungen mit der Durchführung des Programms.

Bewerbung

Am ERASMUS+ Programm können alle an der Universität Koblenz immatrikulierten deutschen und internationalen Studenten, die das 1. Studienjahr abgeschlossen haben, teilnehmen. Das Bewerbungsverfahren läuft generell über die Fachbereiche und im ONLINE-Verfahren.


Finanzielle Förderung bei einem ERASMUS+ Aufenthalt zu Studienzwecken

Wenn Sie sich erfolgreich für ERASMUS+ Aufenthalt zu Studienzwecken beworben haben (SMS, student mobility for studies), erhalten Sie eine monatliche Förderrate, die sich an dem Zielland der ausgewählten Partneruniversität orientiert:


Sprachkenntnisse

Wer erfolgreich im Ausland studieren möchte, benötigt dazu eine gute sprachliche Vorbereitung.
Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich bereits vor der Bewerbung, spätestens jedoch ab dem Zeitpunkt der Bewerbung, sprachlich auf Ihren Auslandsaufenthalt vorzubereiten. Welche Sprachkenntnisse von der jeweiligen Universität empfohlen oder teilweise auch gefordert werden, können Sie der Liste der ERASMUS+ Partnerhochschulen am Ende der Website entnehmen. Bitte beachten Sie, dass manche Partneruniversitäten ein bestimmtes Zertifikat (bspw. TOEFL-Test) verlangen, worum Sie sich frühzeitig kümmern sollten.
Informationen zu den jeweiligen Sprachkursangeboten und Fördermöglichkeiten erhalten Sie im International Relations Office.
Einige ausländische Hochschulen bieten zudem Sprachkurse vor Beginn des Semesters und/oder semesterbegleitend an. Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten der jeweiligen Universität.


Anerkennung von Studienleistungen

Mit einem Auslandsstudium ist auch immer die zentrale Frage verbunden, ob und in welchem Umfang die im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen nach Rückkehr an der Universität Koblenz anerkannt werden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie bereits vor Ihrer Ausreise mit Ihrem/Ihrer  ERASMUS+ FachkoordinatorIn und/oder FachberaterIn sowie dem zuständigen Prüfungsamt diese Frage klären und ein sog. Learning Agreement for Studies erstellen. Nach Ihrem Auslandsaufenthalt können Sie dann unter Vorlage Ihres Learning Agreements und Transcript of Records die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen bei Ihrem zuständigen  Prüfungsamt/-ausschuss beantragen. 

Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen erfolgt an der Universität Koblenz generell auf der Grundlage von ECTS, der Prüfungsordnungen und gemäß der Lissabon Konvention über die Anerkennung.

Im ERASMUS+ Programm ist die volle fachliche Anerkennung der im Ausland erfolgreich erbrachten Leistungen vorgesehen. Alle am Programm teilnehmenden Hochschulen haben sich durch Anerkennung der ERASMUS+ Charta dazu verpflichtet. Hierfür sind Learning Agreement und Transcript of Records wichtige Grundlagen. Anerkannt werden können nur Veranstaltungen, die im Learning Agreement abgesprochen und vereinbart waren und die im Transcript of Records nachgewiesen werden. D.h. die im Learning Agreement aufgeführten Veranstaltungen müssen mit denen im Transcript of Records übereinstimmen. Dazu ist es ggf. erforderlich, ein nochmal geändertes Learning Agreement vorzulegen.

Das Hochschulprüfungsamt erteilen Auskunft und bietet Beratung im Hinblick auf die Prüfungsordnung. Des Weiteren sind sie AnsprechpartnerInnen für die Anerkennung von bereits erbrachten Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen.

Vorbereitung

Hilfreiche Tipps und Dinge, die Sie nicht vergessen sollten, finden Sie hier.

Downloads für das ERASMUS+-Programm (Formulare, Merkblätter)

Hinweis:
Wenn zu den genannten Terminen weder die geforderten Unterlagen noch eine Rückmeldung vorliegen, werden Sie von der Auszahlung der 2. Rate ausgeschlossen und müssen den gesamten bereits gezahlten Mobilitätszuschuss zurückzahlen, da laut ERASMUS+ Bestimmungen (s.Grant Agreement) nur Studierende eine Förderung erhalten dürfen, die alle verpflichtenden Unterlagen eingereicht haben.

ERASMUS+ Partnerhochschulen der Universität Koblenz