PROMOS

PROMOS

Den Antrag für PROMOS-Studienreisen und Wettbewerbsreisen finden Sie hier.


Allgemeine Informationen:

Auslandsaufenthalte von bis zu 6 Monaten können von Hochschulen anhand des DAAD-Programms PROMOS (Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden) mit einem Stipendium gefördert werden. Die Stipendien werden aus Mitteln des Bundesministeriums für Forschung und Bildung (BMBF) und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) finanziert.

Ab sofort können auch Aufenthalte im Vereinigten Königreich als Nicht-EU-Mitgliedstaat über PROMOS gefördert werden!

Förderlinien An der Universität Koblenz werden aus Mitteln des PROMOS-Programms folgende Förderlinien unterstützt:

Studienaufenthalte weltweit (1 bis 6 Monate)

Als Studienaufenthalte können auch Aufenthalte zur Anfertigung von Abschlussarbeiten (auch in Unternehmen) gefördert werden. Eine Förderung von Studienaufenthalten im ERASMUS-Raum ist nur in Ausnahmefällen möglich. Abschlussarbeiten können im Gegensatz hierzu im ERASMUS-Raum uneingeschränkt gefördert werden.

Praktika weltweit (4 Wochen bis 6 Monate)

Praktikumsaufenthalte können ebenfalls durch PROMOS gefördert werden. Bewerbungen für Länder, die am ERASMUS-Programm teilnehmen, erfolgen über den EU-Servicepoint.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle PRO­MOS-Stipendienmöglichkeiten, die beim DAAD beschrieben werden, von der Universität Koblenz übernommen worden sind.

Bewerbungsvorraussetzungen- und Fristen

BewerberInnen

  • müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung immatrikuliert sein und bleiben während des gesamten Auslandsaufenthaltes an der Universität Koblenz immatrikuliert;

  • verfügen über die deutsche Staatsbürgerschaft

  • oder sind Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt (in diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter: www.das-neue-bafoeg.de) oder

  • sind nicht-deutsche Studierende und HochschulabsolventInnen, die in einem Studiengang an der Universität Koblenz eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der Hochschule zu erreichen.

Für die in den letzten zwei Punkten beschriebenen Personenkreise sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in dem sich die Person seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält.

Eine Förderung von DoktorandInnen ist bei Studienaufenthalten und Praktika nicht möglich.

Bewerbungsprozess

Hinweise zum Bewerbungsablauf

  1. Füllen Sie das Bewerbungsformular bitte elektronisch aus. Bitte beachten Sie, dass wir die E-Mail-Adresse, die Sie in dem Formular angeben, auch für die Kommunikation während des Auslandsaufenthaltes verwenden werden. Bitte nennen Sie uns daher unbedingt Ihre Uni-Mail-Adresse.

  2. Senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen in einer pdf-Datei an Jennifer Päselt (jpaeselt@uni-koblenz.de). Bitte ordnen Sie die Dokumente dabei in der unten angegebenen Reihenfolge (1-8) an.

  3. Bitte drucken Sie das vollständige Bewerbungsformular zusätzlich aus, unterschreiben dieses und senden das Dokument per Post an:

    Universität Koblenz
    Jennifer Päselt
    Universitätsstraße 1
    56070 Koblenz

Bitte beachten Sie: Gutachten von Lehrenden werden oftmals direkt an uns gesendet. Wenn dies bei Ihnen der Fall sein sollte, machen Sie bitte einen entsprechenden Vermerk im Bewerbungsformular. Wir können Gutachten sowohl als pdf-Datei als auch per Post akzeptieren.
Unvollständige und nicht fristgerechte eingereichte Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Notwendige Bewerbungsunterlagen:

Bewerbungsfristen und Förderzeitraum

  1. Bewerbungsrunde: 28. Februar (für Aufenthalte zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember)

  2. Bewerbungsrunde: 15. Juni (für Aufenthalte zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember)

Bitte beachten Sie, dass Ihr Auslandsaufenthalt vor der Bewerbungsfrist noch nicht abgeschlossen sein darf. Die zweite Bewerbungsrunde findet nur statt, wenn zu diesem Zeitpunkt noch Fördermittel vorhanden sind.

Es werden nur Auslandsaufenthalte im Kalenderjahr der Bewerbung bezuschusst. Der Auslandsaufenthalt kann bis ins folgende Jahr dauern, der Zuschuss wird jedoch nur für das entsprechende Kalenderjahr gewährt. Grundsätzlich können Auslandsaufenthalte – je nach Förderlinie – bis zu einer Dauer von maximal 6 Monaten pro Bildungsabschnitt gefördert werden.

Auswahlkriterien und Auswahlverfahren

PROMOS-Auslandsstipendien werden aufgrund fachlicher Qualifikation und persönlicher Eignung vergeben. Nach der Bewerbungsschluss werden die Bewerbungen zunächst auf Vollständigkeit überprüft und anschließend von einer hochschulinternen Auswahlkommission inhaltlich nach einem Punktesystem bewertet.

Ihre akademische Qualifikation, der Sinn und Zweck Ihres Vorhabens und einschlägige Sprachkenntnisse der Arbeitssprache des Gastlandes werden mit 85% gewichtet. Die restlichen 15% entfallen auf soziales Engagement.

Bewerbungen für die Aufenthalte an den Partner-Universitäten (siehe Liste) und für Pflichtpraktika werden bevorzugt behandelt.

Mit einer Entscheidung ist Ende März (Bewerbungstermin 28.02..) bzw. Ende Juli (Bewerbungstermin 15. Juni) zu rechnen.

Die Entscheidung wird den BewerberInnen schriftlich mitgeteilt. Ein Anspruch auf ein Stipendium besteht nicht.

FAQ PROMOS

Sie haben Fragen zu PROMOS? Bitte sehen Sie sich zunächst unsere FAQ-Seite an, bevor Sie eine individuelle Anfrage stellen.

Informationen für zugelassene BewerberInnen

Alle PROMOS-StipendiatInnen haben Sie die Pflicht die im Folgenden aufgeführten Dokumente einzureichen und ihren Aufenthalt anhand eines Erfahrungsberichtes zu dokumentieren. Bitte halten Sie sich an die vorgegebenen Fristen. Informieren Sie uns bitte schnellstmöglich, wenn Sie Ihre Aufenthaltsdauer verkürzen sollten und ein monatliches Teilstipendium erhalten.

Nach der Bewilligung

  • PROMOS-Stipendienvereinbarung am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Post 
    zurücksenden

  • ggfs. noch fehlende Unterlagen entsprechend der Angaben im Bewilligungsschreiben nachreichen

  • um Versicherungsschutz für den Auslandsaufenthalt kümmern

Direkt nach der Ankunft im Ausland - innerhalb von 1 Woche

  • Ankunftsbestätigung/Confirmation of Arrival vom Ansprechpartner an der Partnerhochschule/Gastinstitution unterschreiben lassen und an die im Formular angegebene Adresse per E-Mail senden 

Nach der Rückkehr - innerhalb von 4 Wochen

  • Letter of Confirmation vom Ansprechpartner an der Partnerhochschule/Gastinstitution unterschreiben lassen und an die im Formular angegebene Adresse per E-Mail senden. Eigene Formulare der Gastinstitution/Partnerhochschule werden ebenfalls akzeptiert.

  • Transcript of Records (Studienaufenthalt) in Kopie einreichen

  • Erfahrungsbericht verfassen und per E-Mail an die im Merkblatt "Hinweise für die Erstellung eines Erfahrungsberichts" angegebenen Adresse schicken

Downloads

Unterlagen für die Bewerbung:

Unterlagen für zugelassene BewerberInnen:


Als PROMOS-StipendiatIn haben Sie das Recht auf eine Stipendienurkunde, die Sie für zukünftige Bewerbungen o.ä. nutzen können. Die Urkunde erhalten Sie von uns, sobald Ihre vollständigen Unterlagen (inklusive Erfahrungsbericht) nach Ende des Aufenthaltes bei uns eingegangen sind.