Aufgaben des Personalrats: Was macht der Personalrat - und was nicht?

Wenn ich an der Universität Koblenz arbeite, habe ich Rechte, die durch Gesetze und Vereinbarungen abgesichert sind. Der Personalrat achtet darauf, dass diese Rechte eingehalten werden – und dass Veränderungen nicht einfach „über meinen Kopf hinweg“ passieren.

Hier erfahre ich, was der Personalrat konkret tut – und in welchen Fällen ich mich eher an andere Stellen wenden sollte.

Was sind Aufgaben des Personalrats?

Der Personalrat ist meine gesetzlich gewählte Interessenvertretung (§§ 45 ff. LPersVG RLP). Das bedeutet: Er setzt sich für die Belange aller Beschäftigten ein – unabhängig von Status, Hierarchie oder Abteilung.

Zu seinen Aufgaben gehören z. B.:

Was macht der Personalrat nicht?

Trotz umfassender Aufgaben ist der Personalrat kein Allzweck-Ansprechpartner. In manchen Fällen sind andere Stellen zuständig – oder gesetzlich vorgeschrieben.

Wann lohnt sich der Kontakt zum Personalrat?

Ich kann mich an den Personalrat wenden, wenn …

  • ich eine dienstliche Maßnahme für ungerecht halte

  • ich arbeitsrechtliche Fragen habe und keine neutrale Auskunft bekomme

  • ich merke, dass die Arbeitsbelastung zu hoch wird

  • ich Unterstützung bei einem Gespräch oder Antrag brauche

  • ich unsicher bin, ob meine Rechte eingehalten werden

  • ich einfach mal nachfragen will, was möglich ist

Der Personalrat ist nicht die Lösung für jedes Problem, aber oft der erste Schritt zur Klärung – fair, vertraulich und auf meiner Seite.

Gut zu wissen

  • Der Personalrat arbeitet unabhängig von der Dienststellenleitung

  • Seine Mitglieder sind selbst Beschäftigte der Universität

  • Die Arbeit ist gesetzlich geschützt – und dient meinem Schutz als Mitarbeiter:in