Personalversammlung 2025
Eingeladen zu dieser nicht-öffentlichen Versammlung (gem. §§ 47 ff LPersVG) sind alle, die in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität in Koblenz stehen. Dazu zählen neben den Gruppen der Beamtinnen und Beamten, wissenschaftlichen und wissenschaftsunterstützenden Beschäftigten (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) auch unsere Aushilfskräfte sowie die wissenschaftlichen bzw. studentischen Hilfskräfte.