Rechte & Beteiligung – Was mir zusteht

Als Beschäftigte:r der Universität Koblenz habe ich das Recht, bei vielen Entscheidungen im Arbeitsleben mitzureden – direkt oder durch meine Vertretung im Personalrat. Manche Themen betreffen mich unmittelbar, andere vielleicht erst auf den zweiten Blick. Gut zu wissen: Ich bin nicht allein – und es gibt klare Regelungen, die meine Beteiligung sichern. – Was mir zusteht

Mitbestimmung – was bedeutet das für mich konkret?

Die Personalvertretung wird über viele Maßnahmen informiert oder muss ihnen ausdrücklich zustimmen – z. B. bei:

  • Versetzungen, Eingruppierungen oder Kündigungen

  • Einführung neuer Arbeitszeitmodelle oder digitaler Systeme

  • Regelungen zur mobilen Arbeit oder zur Dienstplangestaltung

  • organisatorischen Veränderungen (z. B. Umstrukturierungen)

Heißt: Wenn sich etwas in meinem Arbeitsumfeld ändern soll, hat der Personalrat ein Mitspracherecht – und vertritt dabei meine Interessen.

Ich habe ein Anliegen – kann ich mich direkt einbringen?

Ja. Ich kann mich jederzeit an die Personalvertretung wenden, z. B. wenn:

  • ich von einer Entscheidung betroffen bin, die nicht nachvollziehbar ist

  • ich den Eindruck habe, dass Rechte verletzt wurden

  • ich Fragen zu Eingruppierung, Vertrag, Arbeitszeit o. Ä. habe

Alle Gespräche sind vertraulich. Der Personalrat darf nichts ohne meine Zustimmung weitergeben – auch nicht an Vorgesetzte.

Was regelt das Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG)?

Im LPersVG Rheinland-Pfalz steht genau, wann und wie Beschäftigte mitreden dürfen. Es regelt:

  • wann Mitbestimmung notwendig ist

  • welche Informationsrechte der Personalrat hat

  • wie Wahlen und Amtszeiten organisiert sind

  • wie Beschäftigte geschützt werden, die sich an den Personalrat wenden

Kurz gesagt: Das Gesetz sichert meine Rechte – auch dann, wenn ich allein wenig ausrichten könnte.

Mehr zum LPersVG (externer Link)

Für Beschäftigte relevant:

Tarifvertrag der Länder (TV-L)

Informationen zum TV-L

Typische Fragen

Häufige Irrtümer über Mitbestimmung – und was wirklich stimmt

Viele Beschäftigte sind unsicher, was der Personalrat eigentlich darf – oder trauen sich nicht, ihn zu kontaktieren. Hier ein paar typische Missverständnisse:

Tipp: Wenn ich mir unsicher bin, ob etwas mitbestimmungspflichtig ist – einfach kurz beim Personalrat nachfragen. Lieber einmal mehr als zu spät.

Wählen und selbst mitmachen

Alle paar Jahre wird der Personalrat neu gewählt. Ich kann:

  • mitwählen – und so mitentscheiden, wer mich vertritt

  • selbst kandidieren, wenn ich mich für gute Arbeitsbedingungen einsetzen möchte

Ich bekomme rechtzeitig eine Info zur nächsten Wahl – diese wird voraussichtlich im April 2029 stattfinden.