Ich kann mich an den Personalrat wenden. Dieser kann die Entscheidung ggf. beanstanden oder mit der Dienststelle neu verhandeln.
Rechte & Beteiligung – Was mir zusteht
Als Beschäftigte:r der Universität Koblenz habe ich das Recht, bei vielen Entscheidungen im Arbeitsleben mitzureden – direkt oder durch meine Vertretung im Personalrat. Manche Themen betreffen mich unmittelbar, andere vielleicht erst auf den zweiten Blick. Gut zu wissen: Ich bin nicht allein – und es gibt klare Regelungen, die meine Beteiligung sichern. – Was mir zusteht
Mitbestimmung – was bedeutet das für mich konkret?
Die Personalvertretung wird über viele Maßnahmen informiert oder muss ihnen ausdrücklich zustimmen – z. B. bei:
Versetzungen, Eingruppierungen oder Kündigungen
Einführung neuer Arbeitszeitmodelle oder digitaler Systeme
Regelungen zur mobilen Arbeit oder zur Dienstplangestaltung
organisatorischen Veränderungen (z. B. Umstrukturierungen)
Heißt: Wenn sich etwas in meinem Arbeitsumfeld ändern soll, hat der Personalrat ein Mitspracherecht – und vertritt dabei meine Interessen.

Ich habe ein Anliegen – kann ich mich direkt einbringen?

Ja. Ich kann mich jederzeit an die Personalvertretung wenden, z. B. wenn:
ich von einer Entscheidung betroffen bin, die nicht nachvollziehbar ist
ich den Eindruck habe, dass Rechte verletzt wurden
ich Fragen zu Eingruppierung, Vertrag, Arbeitszeit o. Ä. habe
Alle Gespräche sind vertraulich. Der Personalrat darf nichts ohne meine Zustimmung weitergeben – auch nicht an Vorgesetzte.
Was regelt das Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG)?
Im LPersVG Rheinland-Pfalz steht genau, wann und wie Beschäftigte mitreden dürfen. Es regelt:
wann Mitbestimmung notwendig ist
welche Informationsrechte der Personalrat hat
wie Wahlen und Amtszeiten organisiert sind
wie Beschäftigte geschützt werden, die sich an den Personalrat wenden
Kurz gesagt: Das Gesetz sichert meine Rechte – auch dann, wenn ich allein wenig ausrichten könnte.
Mehr zum LPersVG (externer Link)
Für Beschäftigte relevant:

Typische Fragen

Was tun, wenn ich bei einer Entscheidung übergangen wurde?
Werde ich „auffällig“, wenn ich mich beschwere?
Ich will mitgestalten – aber nicht gleich kandidieren. Gibt’s andere Wege?
Häufige Irrtümer über Mitbestimmung – und was wirklich stimmt
Viele Beschäftigte sind unsicher, was der Personalrat eigentlich darf – oder trauen sich nicht, ihn zu kontaktieren. Hier ein paar typische Missverständnisse:
„Ich darf den Personalrat nur bei schweren Problemen ansprechen.“
„Wenn ich den Personalrat einschalte, macht das alles nur komplizierter.“
„Wenn ich mich beschwere, stehe ich am Ende allein da.“
„Mitbestimmung gilt nur für große Entscheidungen.“
„Der Personalrat darf eh nichts entscheiden.“
Tipp: Wenn ich mir unsicher bin, ob etwas mitbestimmungspflichtig ist – einfach kurz beim Personalrat nachfragen. Lieber einmal mehr als zu spät.

Wählen und selbst mitmachen

Alle paar Jahre wird der Personalrat neu gewählt. Ich kann:
mitwählen – und so mitentscheiden, wer mich vertritt
selbst kandidieren, wenn ich mich für gute Arbeitsbedingungen einsetzen möchte
Ich bekomme rechtzeitig eine Info zur nächsten Wahl – diese wird voraussichtlich im April 2029 stattfinden.