Wir über uns

Der Personalrat der Universität Koblenz ist die Interessenvertretung der folgenden Beschäftigtengruppen:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (nichtwissenschaftlich Beschäftigte)

  • Beamtinnen und Beamte im Verwaltungs- und Bibliotheksdienst

  • wissenschaftlich Beschäftigte sowie der studentischen, wissenschaftlichen Hilfskräfte.

Sollten Sie einmal Fragen zu Ihrem Arbeitsplatz oder Bedarf an Beratung bzw. Unterstützung in arbeitsrechtlichen Fragen haben, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, denn dafür sind wir da.

Wir stützen uns dabei auf das Personalvertretungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz, die Tarifverträge und die Rechtsprechung – und immer neu auf die Erkenntnis, dass es vielleicht nicht für alle, aber eben doch für viele Probleme eine Lösung gibt.

Unsere Hauptaufgaben sind die Überwachung der Einhaltung von gesetzlichen und tariflichen Regelungen zugunsten der Beschäftigten unter Abwägung der dienstlichen Interessen.

Hierzu kommt insbesondere der Mitbestimmung in persönlichen (dienstlichen) sozialen und organisatorischen Angelegenheiten nach den Regelungen der §§ 78, 79, 80 LPersVG RLP eine besondere Bedeutung und Verantwortung zu. Maßnahmen, die der Mitbestimmung unterliegen, können nur mit Zustimmung des Personalrates umgesetzt werden.

Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Mitwirkung bei bestimmten Maßnahmen. Nur bei ordnungsgemäßer Anhörung kann z.B. eine Kündigung ausgesprochen werden, bestimmte Maßnahmen umgesetzt werden.

Das schwächste Mitwirkungsrecht ist die Anhörung / Erörterung. So sind z.B. Personalplanung, Personalanforderungen einschließlich der des geplanten Personalausgabenbudgets zum Haushaltsvoranschlag vor der Weiterleitung ans Ministerium, geplante Neu-, Aus- und Umbauten von Dienstgebäuden oder die Privatisierung rechtzeitig vorher zu erörtern.

Im Bereich des Arbeitsschutzes hat der Personalrat die Aufgabe, die zuständigen Behörden, Träger der gesetzlichen Unfallfallversicherung durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen und sich für die Durchführung der Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung einzusetzen.

Darüber hinaus hat der Personalrat eine Beratungsfunktion für die Beschäftigten und ein Informations- und Auskunftsrecht, die in § 69 LPersVG beispielhaft aufgeführt sind.

Oberstes Gebot ist bei allen Maßnahmen die Vertraulichkeit in persönlichen Angelegenheiten zu wahren und die Datenschutzbestimmungen zu beachten.

Wir sind für Sie da. Dafür haben Sie uns gewählt. Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Personalvertretung.

Ihr Personalrat.

Vorsitzender: Christopher Brack

Tel.: +49 261 287 1660, Emil-Schüller Straße, Raum 007

Sprechzeiten nach Vereinbarung