
Förderungen
Projekte
Eine Förderung kann durch engagierte Studierende, Hochschulgruppen, studentische und andere Vereine sowie alle weiteren Institutionen die sich zum Wohle der Studierenden engagieren beantragt werden.
Die zu fördernden Projekte müssen zum Wohle der Studierendenschaft beitragen und im Einklang mit den Aufgaben der Studierendenschaft gemäß § 6 der Satzung der Studierendenschaft und § 108 des HochSchG Rheinland-Pfalz stehen. Sind diese Bedingungen erfüllt, ist eine Förderung grundsätzlich möglich, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Die Studierendenschaft fördert einzelne Kostenpunkte bis zu einem gewissen Betrag. Folgende Ausgaben werden insbesondere als Kostenpunkte gefördert:
Honorare von Künstlern*innen, Referenten*innen etc.
Kosten für angemessene Räumlichkeiten inkl. Nutzungsentgelte
Lizenzgebühren, Versicherungen und behördliche Genehmigungen, sofern erforderlich
Ausgaben für zielgruppengerechte Werbung und Werbemittel
Materialien, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sowie die hierfür erforderlichen Transportkosten
Liegen die Ausgaben für diese Kostenpunkte unter diesem Betrag, erfolgt eine Förderung nur bis zu den tatsächlich geleisteten Kosten. Liegen die Ausgaben darüber, wird maximal der beschlossene Betrag ausgezahlt.
Externe Gruppen, Hochschulgruppen und Studentische Initiativen (also Studis die eine Idee haben und für diese Geld wollen) ist dieses Formular auszufüllen. Das Formular wird von AStA Finanzen geprüft und dann an die entsprechenden Gremien weitergeleitet. Hier ist mit einer Dauer bis zur endgültigen Entscheidung von ca. 4 Wochen zu rechnen. Für Mitglieder der Studentischen Selbstverwaltung gibt es dieses Formular. Hier gilt nur die Antragsfrist im AStA und eventuell StuPa. Auch hier ist aber eine Vorlaufszeit von 4 Wochen zu empfehlen. Immatrikulierte Studierende dürfen auch dieses Formular verwenden.
Der beschlossene Zuschuss wird in der Regel nach Beendigung des Projektes und Vorlage der Rechnung überwiesen. Nach Möglichkeit sollte die Zahlung direkt an den Rechnungsstellenden erfolgen.
Die Abrechnung hat spätestens vier Wochen nach Ende des Projektes zu erfolgen. Eine Überschreitung der Frist ist in begründeten Einzelfällen möglich und vor Ablauf der Frist anzugeben.
Bei der Durchführung und Bewerbung des Projektes ist in geeigneter Weise auf die Förderung durch die Studierendenschaft hinzuweisen. Art und Form richten sich nach Art des Projektes und Umfang der Förderung.
Benachteiltigten Studierenden soll der Zugang zum Projekt ermöglicht werden.
Wenn das Projekt im Rahmen des Studiums zu leisten ist, muss der entstehende Aufwand deutlich über den erforderlichen Rahmen hinausgehen und der Mehraufwand durch den*die betreuende*n Lehrende*n bestätigt werden.
Sportförderung
Rückerstattung Fördergelder
Um die bewilligten Fördergelder erstattet zu bekommen, kann dieses Formular eingereicht oder online ausgefüllt werden. Das Online-Formular steht nur Angehörigen der Universität zur Verfügung.
Dem Formular sind alle zugehörigen Quittungen & Rechnungen beizufügen.