Sportförderung
Die Studierendenschaft fördert grundsätzlich die Teilnahme an Wettkämpfen des Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbandes und der European University Sports Association. Wettkämpfe anderer Veranstalter werden nur in begründeten Einzelfällen genehmigt.
Geförderte Ausgaben
Teilnahmegebühren
Reisekosten
Kosten für angemessene Unterkunft
Verpflegung (in Form einer Verpflegungspauschale)
Weitere Ausgaben im direkten Zusammenhang der Veranstaltung in begründeten Einzelfällen
Höhe der Förderung
50 % der nachgewiesenen Gesamtausgaben, aufgerundet auf die nächsten 5 €
Maximal 250 € pro Person
Bei Mannschaftsteilnahmen werden alle Ausgaben gemeinsam veranschlagt
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; die Bewilligung hängt von den verfügbaren Mitteln im Haushalt ab.
Die Förderung muss spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung beantragt und genehmigt werden. Dazu kann ein Antrag als Onlinedokument oder in Papierform über das Referat für Sport und Gesundheit an den AStA gestellt werden.