Sportförderung

Die Studierendenschaft fördert grundsätzlich die Teilnahme an Wettkämpfen des Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbandes und der European University Sports Association. Wettkämpfe anderer Veranstalter werden nur in begründeten Einzelfällen genehmigt.

Geförderte Ausgaben

  • Teilnahmegebühren

  • Reisekosten

  • Kosten für angemessene Unterkunft

  • Verpflegung (in Form einer Verpflegungspauschale)

  • Weitere Ausgaben im direkten Zusammenhang der Veranstaltung in begründeten Einzelfällen

Höhe der Förderung

  • 50 % der nachgewiesenen Gesamtausgaben, aufgerundet auf die nächsten 5 €

  • Maximal 250 € pro Person

  • Bei Mannschaftsteilnahmen werden alle Ausgaben gemeinsam veranschlagt ​

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; die Bewilligung hängt von den verfügbaren Mitteln im Haushalt ab.

Die Förderung muss spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung beantragt und genehmigt werden. Dazu kann ein Antrag als Onlinedokument oder in Papierform über das Referat für Sport und Gesundheit an den AStA gestellt werden.