Ausschreibungstexte (3. Legislatur)

Datenschutzhinweis:

Die Bewerbungen auf ein AStA Referat werden vom Studierendenparlament bis zum Tag der Wahl hochschulöffentlich über die Nextcloud der Universität Koblenz den Studierenden zur Verfügung gestellt.

Bei erfolgreicher Wahl auf das Referat werden die Bewerbungen intern vom Präsidium des Studierendenparlaments bis zum Ende der Amtszeit aufbewahrt. Die Abgeordneten des Studierendenparlaments haben auf Anfrage jederzeit Zugriff auf diese.

Bei nicht erfolgreicher Wahl auf das Referat werden die Bewerbungen gelöscht.


Präambel zur Ausschreibung

Der AStA ist das Exekutivorgan der verfassten Studierendenschaft. Alle Referent*innen haben ein politisches Mandat und handeln im Auftrag des Studierendenparlaments. Das Wohl der Studierendenschaft steht im Zentrum seiner Arbeit. Dabei sind sich alle Referent*innen der Sensibilität personenbezogener Daten bewusst und achten darüber hinaus auf eine allgemeine Diskretion bzgl. persönlicher Belange einzelner Student*innen. Mit Eintritt in den AStA erklären sich alle Referent*innen automatisch mit der Einhaltung der Selbstverpflichtung einverstanden.

Er nimmt die Aufgaben der Studierendenschaft im Sinne des Hochschulgesetzes wahr. Die Interessen sowie Vorschläge der Studierenden sollen mit einbezogen und unterstützt werden.
 

Um die Studierendenschaft in die Arbeit der studentischen Selbstverwaltung einzubinden, können Referent*innen Arbeitskreise gründen, die sie in ihren Tätigkeiten beraten und unterstützen. Diese Arbeitskreise unterstehen ihrer jeweiligen Verantwortung.

Das Referat Event steht allen Referaten grundsätzlich bei der Eventplanung beratend zur Verfügung. Zur Bewerbung von Veranstaltungen o.ä. werden die Informationen der Veranstaltungen an das Referat Öffentlichkeitsarbeit weitergegeben.

Allgemeine AStA-Ausschreibung

Alle Referent*innen werden auf bestimmte Fachgebiete gewählt, sie sollen jedoch auch an referatsunspezifischen Arbeiten und (sofern vom organisierenden Referat gewünscht) an Veranstaltungen und Projekten der anderen Referate mitarbeiten. Sie sind zu gegenseitiger Kollegialität angehalten.

Während den Erstsemesterwochen, SommerUni und WinterUni unterstützen alle AStA-Referate durch Präsenz aktiv und informieren über die Arbeiten des AStA und StuPa. Zudem ist bei diesen und anderen Großveranstaltungen dafür zu sorgen, dass sich alle Anwesenden wohl fühlen. Dies kann z.B. durch den Einsatz eines Awarenessteams oder einer ständigen Ansprechperson realisiert werden. Auch bei kleineren Veranstaltungen können derartige Maßnahmen ergriffen werden.

Die Arbeit als Referent*in setzt Eigenschaften wie Engagement, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Integrität voraus. Eine angemessene Erreichbarkeit ist selbstverständlich.

Regelmäßige Teilnahme an den AStA-Sitzungen sowie das kontinuierliche Veröffentlichen von relevanten Informationen an die Studierendenschaft sind verpflichtend, ebenso wie das regelmäßige Abhalten der Sprechstunden.

Der AStA agiert parteipolitisch neutral. Er hat sich nach Maßgabe des LHochSchG für Grund- und Menschenrechte sowie für aktive Toleranz einzusetzen. Dies macht, wie bei allen landesmittelbaren Institutionen, eine Treue gegenüber der freiheitlich Demokratischen Grundordnung sowie eine Verfassungstreue unbedingt erforderlich. Eine Mitgliedschaft oder Unterstützung gegenüber Gruppierungen, die dem zuwiderlaufen, ist mit der Amtsausführung nicht vereinbar.

Der AStA trägt Sorge dafür, dass seitens des AStA, keine Kooperationen mit Gruppierungen, welche offen menschenfeindlich sowie diskriminierend (orientiert am Gleichstellungsparagrafen des GG-Artikel 3) handeln, eingegangen werden.

Die Tätigkeit im AStA ist ehrenamtlich und eine langfristige Übernahme des Referates ist erwünscht. Die Studierendenschaft vergütet den Referent*innen deren Aufwand nach Vorgabe des StuPa mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung.

Für die Arbeit im AStA muss sich auf Deutsch verständigt werden können, soweit nicht explizit anders angegeben. Dies bezieht sich auf die Kommunikation zwischen den Referaten und den Gremien.

Vorstand

Er ist für die Geschäftsführung des AStA verantwortlich, leitet dessen Sitzungen. Zusammen mit dem Präsidium des Studierendenparlamentes vertritt er die Studierendenschaft in der Öffentlichkeit. Hierfür arbeiten sie gemeinsam und kommunizieren regelmäßig über ihre Belange.

Er ist für den Verleih verantwortlich und koordiniert die Pflege der AStA-Räumlichkeiten.

Bei Vakanz von Referaten ist der Vorstand für die Delegierung und/oder Übernahme von notwendigen Referatsaufgaben verantwortlich.

Er vertritt die Studierendenschaft gerichtlich und außergerichtlich, ist für das Personal verantwortlich und gibt rechtsgeschäftliche Erklärungen ab.

Bei aufkommenden Unstimmigkeiten innerhalb der studentischen Selbstverwaltung agiert der Vorstand in Zusammenarbeit mit dem Präsidium des Studierendenparlamentes vermittelnd und schlichtend, solange dieser nicht befangen ist.

Weitere Referate