Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, welche weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung noch einen Abschluss an einer deutschen Hochschule in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, müssen die für das Fachstudium erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache durch ein anerkanntes Sprachzertifikat nachweisen, soweit die jeweilige Prüfungsordnung keine andere Regelung vorsieht.
Als Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache wird anerkannt:
- Deutschprüfung TestDaF – Stufe 4
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang DSH-2
- Deutsches Sprachdiplom der KMK Stufe 2 (DSD II)
- Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an Studienkolleg
- Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
- telc Deutsch C 1 Hochschule
Studierende, die im Ausland ein Germanistikstudium abgeschlossen haben, sind von einem weitergehenden Sprachnachweis befreit.
Alle Prüfungsordnungen finden Sie hier.




