Jugendhilfe und Schule – Ein Einführungsworkshop

Zu den Aufgaben der Lehrkräfte gehören laut Schulgesetz und laut Bundeskinderschutzgesetz der Blick auf das Kindeswohl und die entsprechende Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Eine Lehrkraft soll einschätzen, ab wann eine Familie Unterstützung in der Erziehung und Versorgung der Kinder durch das Jugendamt benötigen könnte.
Aber wann sind Grenzen erreicht, in denen Schule die Sorgen des Kindes nicht mehr auffangen kann und tätig werden muss?
Ab welchem Zeitpunkt darf eine Lehrkraft das Jugendamt einschalten, um eine kindeswohlgefährdende Situation zu melden?
Und was mache ich, wenn der Verdacht auf sexualisierte Gewalt im Raum steht?
Diese und weitere Fragen werden in einem Workshop mit Mitarbeiterinnen des Jugendamtes bearbeitet und beantwortet. Anhand entsprechender Fallbeispiele wird Grundlagenwissen vermittelt und Arbeitsmaterial an die Hand gegeben.
Wichtig bei diesem Themenkomplex ist, dass die „erwachsene“ Lehrkraft dem Kind zur Seite stehen kann und damit der Anfang gemacht ist, dessen beeinträchtigende Situation zu ändern.
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