STUDIENGANG | SEMESTERGEBÜHR |
|---|---|
Angewandte Umweltwissenschaften | 1.198 € |
Energiemanagement | 1.198 € |
Inklusion und Schule | 1.090 € |
Personal und Organisation | 1.090 € |
Business Administration | 1.480 € |
Psychologische Diagnostik, Evaluation und Beratung | 1.250 € |
Gebührensatzung
Masterstudiengänge
Sozialbeitrag: 89 € + 19,50 € AStA pro Semester
Studiengebühr: variabel je nach Studiengang (semesterweise fällig)
Masterarbeit: einmalig erhobene Gebühr
Bitte beachten Sie, dass die genauen Studiengebühren für die Masterstudiengänge in der Gebührensatzung der Universität Koblenz festgelegt sind.
Schließen Sie Ihr Fernstudium nicht in der Regelstudienzeit ab, werden Ihnen keine zusätzlichen Studiengebühren in Rechnung gestellt! Lediglich eine Verwaltungspauschale über 70 € und der Sozialbeitrag fallen für Sie an.
Gebühren & Kosten
Studienganggebühren
Prüfungsgebühren
Sonstige Gebühren
Verwaltungskostenpauschale & Bearbeitungsgebühren
Zertifizierte Kurse
Einmalige Teilnahmegebühr
Die Höhe der Gebühr variiert je nach Kurs und ist in der Gebührensatzung festgelegt. Bitte werfen Sie für weitere Informationen einen Blick in die Tabelle auf dieser Seite.
Gebühren & Kosten
Kursgebühren
Sonstige Gebühren
Verwaltungskostenpauschale & Bearbeitungsgebühren
Die Erhebung der Gebühren erfolgt auf der Grundlage der Landesverordnung über die Gebühren in den Bereichen Wissenschaft, Weiterbildung und Forschung (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 27. November 2014 des Landes Rheinland-Pfalz (GVBl. 2014, S. 279), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 10. Februar 2022 (GVBl. 2022, S. 57).
Gebührensatzung des ZFUW gemäß Landesverordnung über die Gebühren in den Bereichen Wissenschaft, Weiterbildung und Forschung des Landes Rheinland-Pfalz i.d.F. vom 11.03.2026
§ 1
Gebühren für die Teilnahme am Fernstudium und Angeboten der wissenschaftlichen Weiterbildung
Für die Teilnahme an Weiterbildungsangebo-ten (Fernstudiengänge, Kurse, Seminare) des Zentrums für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung (ZFUW) der Universität Koblenz werden Gebühren erhoben.
§ 2
Zahlungsweise, Zahlungsfrist und Verwendungszweck
Die Gebühren werden für Studiengänge semesterweise, für sonstige Weiterbildungsangebote einmalig erhoben; der genaue Betrag und der Zahlungstermin werden nach erfolgter Zulassung bzw. Rückmeldung durch den Gebührenbescheid mitgeteilt. Die Gebühren sind jeweils im Voraus (vor Beginn eines neuen Semesters / vor Beginn eines Weiterbildungsangebots) zu zahlen. Ratenzahlung ist auf Antrag möglich (max. zwei Raten pro Semester); der Verwaltungsmehraufwand wird in Rechnung gestellt.
Bankverbindung, Zahlungstermin, die Höhe der zu zahlenden Gebühren und der Verwendungszweck sind dem Gebührenbescheid zu entnehmen. Die Zahlungsfrist beträgt i.d.R. 14 Tage. Bitte achten Sie bei Ihrer Zahlung unbedingt auf die Angabe des korrekten Verwendungszwecks (besonders bei Zahlungen durch Dritte).
§ 3
Zusendung des Zulassungs- und Gebührenbescheids
Der Versand der Gebührenbescheide erfolgt nach der Zulassung zum Studium bzw. nach der verbindlichen Registrierung zur Teilnahme an einem Weiterbildungsangebot. Bitte bewah-ren Sie den Gebührenbescheid sorgfältig auf, da er zur Vorlage für das Finanzamt dient.
§ 4
Zahlungs-Versäumnis
Nicht gezahlte Gebühren werden von der Lan-deshochschulkasse Mainz nach Ablauf der Zahlungsfrist vollstreckt. Bereits versendetes Studienmaterial wird nicht zurückgenommen. Die unaufgeforderte Rücksendung von Stu-dienmaterial führt nicht zu einer Gutschrift durch das ZFUW.
§ 5
Gebührenbescheid an Dritte
Falls der Arbeitgeber die Kosten für das Studi-um oder die Teilnahme am Weiterbildungsan-gebot übernimmt, ist es möglich, den Gebüh-renbescheid auf die Firmenanschrift auszustel-len. Dies muss bei der Anmeldung bzw. Rückmeldung mitgeteilt werden.
§ 5a
Rabatt
Bei fünf oder mehr Personen derselben Orga-nisation (z.B. Unternehmen, Behörde, Verein, Verband), die zeitgleich denselben Studien-gang oder Fernstudienkurs belegen, kann ein Gebührennachlass von 20 % pro Teilnehmer:in gewährt werden, wenn der Arbeitgeber die Kosten trägt.
§ 6
Abmeldung nach erfolgter Zulassung zum Studium bzw. Anmeldung zur Teilnahme
Eine Abmeldung nach erfolgter Zulassung ist bis 14 Tage vor Beginn des Semesters bzw. des Weiterbildungsangebots möglich. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet.
Danach ist eine Abmeldung bis Beginn des Semesters bzw. des Weiterbildungsangebots weiterhin möglich, für den entstandenen Ver-waltungsaufwand ist jedoch eine Verwaltungs-gebühr in Höhe von 10 % des Semesterbei-trags bzw. der Kursgebühr zu entrichten. § 7 gilt entsprechend.
Eine Abmeldung nach Beginn des Semesters (Exmatrikulation) bzw. des Weiterbildungsan-gebotes ist ebenfalls möglich, gezahlte Gebüh-ren werden in diesem Fall jedoch nicht erstat-tet.
§ 7
Rückmeldung und Rückmeldefristen für Studiengänge
Für die Fortsetzung des Studiums ist die Rückmeldung erforderlich. Mit der Rückmel-dung entsteht die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren für das kommende Semester. Bei Nichtzahlung erfolgt die Exmatrikulation durch die Hochschule.
§ 8
Regelstudienzeit, Wiederholungssemester und Urlaubssemester (nur bei Immatrikula-tion in Studiengängen)
Wiederholungssemester, die belegt werden können, um alten Lehrstoff aufzuarbeiten, oh-ne neues Lehrmaterial bearbeiten zu müssen, sind kostenpflichtig. Es wird eine reduzierte Gebühr erhoben (siehe Anhang).
Wird das Studium nicht in der Regelstudienzeit beendet, so fallen für weitere Semester Ge-bühren an (siehe Anhang).
Bei Urlaubssemestern müssen ordentliche Studierende den Sozialbeitrag der Universität und eine Verwaltungsgebühr entrichten. Es gelten die Bestimmungen der Universität (sie-he Anhang).
§ 9
Sozialbeitrag
Der Sozialbeitrag ist für alle Bachelor- und Master-Studiengänge zu zahlen. Der Sozial-beitrag umfasst den Beitrag für die Studieren-denschaft (ASTA) der Hochschulen sowie für das Studierendenwerk. Die Höhe wird von dem Studierendenwerk bzw. Studierendenaus-schuss festgelegt und kann sich u.U. im Laufe des Studiums ändern (siehe Anhang).
§ 10
Gebühren für nicht bestandene Prüfungen in Studiengängen
Für nicht bestandene Prüfungen in Studien-gängen, die wiederholt werden, wird eine zu-sätzliche Gebühr erhoben (siehe Anhang).
§ 11
Gebühren für eine Abschlussarbeit
Für die Bachelor-/Masterarbeit (Betreuung und Bewertung der Arbeit einschließlich Zweitgut-achten und Prüfung) wird eine Gebühr erhoben (siehe Anhang).
§ 12
Gebühren für zusätzliche Fernstudienmaterialien
Für den erneuten Bezug von Fernstudienmate-rial (je Kurseinheit) sowie für den Bezug sons-tiger Fernstudienmaterialien, Multimediaeinhei-ten u.a. (Herstellungs- und Versandkosten der Kurseinheit) werden Gebühren erhoben (siehe Anhang).
Für den freiwilligen Bezug zusätzlicher Studi-enmodule in Studiengängen werden ebenfalls Gebühren erhoben (siehe Anhang).
§13
Gebühren für die Wiederholung eines Kursangebots
Für die Wiederholung eines Kursangebots, die die Bearbeitung von ausstehenden Inhalten zwecks Erhalts des Zertifikats zum Anlass hat, wird eine zusätzliche Gebühr erhoben (siehe Anhang).
§ 14
Verwaltungsgebühr für verspätete Zulassungen, Einschreibungen oder Rückmeldungen
Verwaltungsgebühren werden erhoben:
• für verspätet beantragte Rückmeldungen nach Ablauf der entsprechenden Fristen;
• für nicht fristgerechte Gebührenzahlungen.
Erfolgt nach der Mahnung keine Zahlung der Gebühren, wird seitens der Landes-hochschulkasse ein Vollstreckungsverfah-ren veranlasst.
§ 15
Zweitausfertigung von Urkunden und Zeugnissen
Für Zweitausfertigungen von Urkunden und Zeugnissen wird eine Gebühr erhoben (siehe Anhang).
§16
Absage von Veranstaltungen
Das ZFUW behält sich vor, z.B. bei höherer Gewalt oder ungenügender Beteiligung, ein-zelne Veranstaltungen oder eine gesamte Weiterbildungsmaßnahme zu verschieben oder abzusagen. Im Falle einer Absage wer-den bereits entrichtete Gebühren zurückerstat-tet. Ein weitergehender Schadensersatzan-spruch (z.B. Stornogebühren für Hotelbuchun-gen, Reisekosten, Verdienstausfall etc.) ist ausgeschlossen. Ein Wechsel der Dozenten oder der Kurs- bzw. Studienleitung berechtigt den/die Teilnehmer/in nicht zur Rücknahme einer Anmeldung.
§17
Inkrafttreten
Diese Gebührensatzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Univer-sität Koblenz in Kraft.
Koblenz, den 10.12.2024




