Liebe Studis,
auf der letzten Senatssitzung am Mittwoch wurde die Rahmenprüfungsordnung entgegen der Stimmen der studentischen Vertretung im Senat angenommen. Die Rahmenprüfungsordnung wird für alle Studierende an der Universität Koblenz geltend sein.
Das heißt, dass alle Studierenden demnach die gleichen Voraussetzungen für ein Studium besitzen.
Zunächst einmal begrüßen wir den Schritt eine Rahmenprüfungsordnung einzuführen, da diese viele Vorteile (Studierende haben ungeachtet ihres Studiengangs die gleichen Rechte und Pflichten, Entlastung der Verwaltung, schnellere Handlungsmöglichkeit in Ausnahmesituationen wie z.B. Covid-19) mit sich bringen kann.
Wir haben dafür gekämpft, dass alle Studierenden 3 frei einsetzbare Viertversuche erhalten, es längere Bearbeitungszeiten von Abschlussarbeiten sowie längere Zeiten für das Neuanmelden einer Abschlussarbeit nach einer gescheiterten Abschlussarbeit gibt, die Fehlversuche von Wahlpflichtfächern nicht übernommen werden, als auch dafür, dass es endlich einheitliche studierendenfreundliche Regelungen zum Anmelden und Abmelden von Prüfungen gibt. Ebenfalls haben wir auch eine Angleichung zur Handhabung des Nachteilsausgleiches nach NRW-Vorbild und eine kulantere Regelung zur Berücksichtigung von pflegenden Angehörigen gefordert. Desweiteren gab es noch viele kleine Änderungsvorschläge, welche sich im Detail für viele Studierende positiv auswirken würden.
Bis auf das Verlängern der Frist zur Neuanmeldung einer Abschlussarbeit, nach einer gescheiterten Abschlussarbeit, die nun 12 Wochen, statt 6 Wochen beträgt, konnten wir keine großen Punkte durchsetzen.
Bei den meisten der Punkte handelt es sich auch um keine großen Neuregelungen, denn im FB 4 waren diese progressiven studierendenfreundlichen Regeleungen (Viertversuche, längere Bearbeitungszeiten von Abschlussarbeiten, sowie längere Schonfristen, studierendenfreundlich geregelte Prüfungsanmeldungs- und Rücktrittsfristen, Nichtmitnahme der Fehlversuche bei Wechsel des Wahlpflichtfachs) schon längst Alltag.
Mit Entsetzen mussten wir feststellen, dass sogar die professorale Vertretung des FB 4 ihre eigenen, seit Jahren bestehenden, studierendenfreundlichen Regelungen nicht übernehmen wollten.
Die studentische Vertretung hat auf Grund dessen vor, ein suspensives Veto einzulegen. Das heißt, dass die Entscheidung zunächst aufgehoben werden würde und auf einer der nächsten Senatssitzungen erneut abgestimmt wird.
Ein weiterer immenser Kritikpunkt aus Sicht der Studierenden ist der alleinige Prüfungsausschuss sowie die Kompetenzverschiebung an das Hochschulprüfungsamt. Bisher gab es pro Studiengang einen Prüfungsausschuss, ab Gültigkeit der Rahmen-PO nur noch einen einzigen für die ganze Universität. Im Zuge des Prozesses haben wir ein Rechtsgutachten erstellen lassen, welches attestiert, dass die jetzigen Regelungen auf Grund der schieren Arbeitslast dafür sorgen würden, dass das HPA und der Vorsitz des Prüfungsausschuss alleinig über Prüfungsangelegenheiten entscheiden würden. Eine studentische Stimme wird demnach, auch wenn sie mit 4 Studierenden im alleinigen Prüfungsausschuss vertreten ist, nicht gehört werden.
Auch etwaige Kompromissvorschläge, sodass es z.B. pro Fachbereich einen Prüfungsausschuss gibt, wurden nicht angenommen.
Weitere Infos werden folgen, bei Fragen könnt ihr euch jederzeit an uns wenden.
Was könnt ihr tun? Falls euch das Thema interessiert, sprecht mit den studentischen Fachbereichsrät*innen und den studentischen Senator*innen (wir), sowie mit euren Fachschaftsvertretungen.
Studentische Grüße
Paul Kunz