Zulassungsvoraussetzungen

Zulassung zum Lehramtsstudium Pflege an berufsbildenden Schulen

1. Zugangsvoraussetzung für den Bachelorstudiengang sind die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) und

  • ein Berufsabschluss als Pflegefachfrau oder -mann (gem. PflBG) oder

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Heilerziehungspflege, Hebamme oder

  • ein 52-wöchiges Praktikum in einer Pflegeeinrichtung, von dem mind. die Hälfte vor dem Studium absolviert sein muss.

2. Zum Studium zugelassen werden können auch Bewerberinnen und Bewerber mit einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung.
Das sind Personen, die über einen qualifizierten einschlägigen Berufsabschluss als Pflegefachfrau oder -mann oder in Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Heilerziehungspflege, Hebamme verfügen (Abschlussnote mind. 2,5).
Hier mehr Informationen dazu.

3. Zugelassen werden können ferner auch Personen, die eine berufliche Weiterqualifikation durch eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Prüfung abgeschlossen haben. Im Berufsfeld Pflege zählen dazu beispielsweise Personen mit einem Abschluss einer Fachweiterbildung im Bereich der Gesundheitsfachberufe (zum Beispiel Intensivpflege, Operationsdienst, Anästhesie, psychiatrische Krankenpflege, Innere Medizin, Geriatrie, Onkologie, Endoskopie, Stationsleitung, Pflegedienstleitung oder Lehrerin oder Lehrer für Gesundheitsfachberufe. Diese erhalten damit die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung an Universitäten. Hier mehr Informationen dazu.