Wohnberechtigungsschein & Wohngeld

Wohnberechtigungsschein & Wohngeld

Studierende haben aufgrund ihres meist geringen Einkommens Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein und Wohngeld. Der Wohnberechtigungsschein ermöglicht den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung.

Wohnberechtigungsschein

Studierende haben aufgrund ihres meist geringen Einkommens Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein. Der Wohnberechtigungsschein ermöglicht den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung. Die Größe der Sozialwohnung ist abhängig von der Zahl der Personen, die einziehen.

Der Wohnberechtigungsschein gilt nur für ein Jahr, danach muss er neu beantragt werden. Durch Schwangerschaft (ab dem 4. Schwangerschaftsmonat) und Geburt können sich die Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein verbessern. Weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein für Studierende. 

Ansprechpartner:innen

Anträge und Auskünfte bei:

Hochbauamt
Bahnhofstraße 47
56068 Koblenz
Tel.: 0261/129-3470

www.koblenz.de/wohnberechtigungsschein


Wohngeld

Je nach Einkommen können auch Studierende Wohngeld beantragen. Die Höhe des Wohngeldes wird individuell berechnet. Sie hängt ab von dem Einkommen, der Familiengröße, der Miete, dem Alter und der Ausstattung der Wohnung etc. Wohngeldzahlungen können erst ab dem Monat der Antragstellung und nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass das Wohngeld immer wieder neu beantragt werden muss, da es nur für einen begrenzten Zeitraum bewilligt wird. Studierende, können Wohngeld nur beantragen, wenn sie kein BAföG (mehr) beziehen.

Ansprechpartner*innen

Anträge und nähere Auskünfte

Stadtverwaltung Koblenz
Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Abteilung III - Wohngeldstelle -
Postfach 20 15 51
56015 Koblenz

Besucher:innenanschrift:
Rathauspassage 2
56068 Koblenz

Buchstabenkreis A, B, C, D

Frau Jessica Synakowski
Telefon: 0261-129-2278
Telefax: 0261-129-2279
E-Mail: jessica.synakowski@stadt.koblenz.de
Zimmer-Nr. 703

Buchstabenkreis E, F, G, I, J, O, S (ohne Sch und St)

Frau Manuela Sommerlade
Telefon: 0261-129-2295
Telefax: 0261-129-2279
E-Mail: manuela.sommerlade@stadt.koblenz.de
Zimmer-Nr. 70




Buchstabenkreis K, L, R, U, X, Y

Frau Katja Horn
Telefon: 0261-129-2277
Telefax: 0261-129-2279
E-Mail: katja.horn@stadt.koblenz.de
Zimmer-Nr. 706

Buchstabenkreis M, N, P, Q, Scha-Schm, T, W

Frau Beatrix Wenig
Telefon: 0261-129-2274
Telefax: 0261-129-2279
E-Mail: beatrix.wenig@stadt.koblenz.de
Zimmer-Nr. 708

Buchstabenkreis H, Schn-Schz, V, Z

Frau Heike Lehnertz
Telefon: 0261-129-2216
Telefax: 0261-129-2279
E-Mail: heike.lehnertz@stadt.koblenz.de
Zimmer-Nr. 704

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr; Mittwochs und Freitags ganztägig geschlossen.