Den restlichen Tag über habe ich mich klein, schwach und irgendwie schmutzig gefühlt. Ich habe mich geschämt, obwohl ich nichts Falsches getan hatte.
Sexuelle Belästigung ist ein tiefgreifender Angriff auf die Identität und Würde einer Person. Deshalb vertritt die Universität Koblenz gegenüber sexualisierter Belästigung und Gewalt eine klare Null-Toleranz-Haltung.
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Mitarbeiter*in oder Student*in dennoch von sexualisierter Belästigung oder Gewalt betroffen sind, sollten Sie darüber nicht schweigen. Auch wenn Angriffe dieser Art häufig mit Scham bei den Betroffenen verbunden sind, trifft Sie keine Schuld!
Die Aussprache über das Erlebte trägt zur Verarbeitung der Erfahrung bei. Allerdings können wir Ihnen nur helfen, wenn Sie sich – selbstverständlich vertraulich und ggf. auch anonym – an uns wenden. Damit schützen Sie nicht nur sich, sondern auch Andere davor, im selben Umfeld zukünftig noch einmal dieselbe Erfahrung zu machen.
Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihre Erfahrung "wirklich" eine sexualisierte Belästigung darstellt, finden Sie auf dieser Seite Informationen darüber, was als sexualisierte Belästigung und Gewalt gilt. Handreichungen und Richtlinien zur Vermeidung von und zum Umgang mit sexualisierter Belästigung und Gewalt helfen darüber hinaus bei der Einordnung und machen klar, welche Handhabe Sie und wir gegenüber den Ausführenden dieser Handlungen haben. Außerdem finden Sie auf dieser Seite die Möglichkeiten, wie Sie uns (auch anonym) kontaktieren können. Beratungsstellen innerhalb und außerhalb der Universität haben wir zudem hier gesammelt.
War das überhaupt sexualisierte Belästigung/Gewalt?
Laut einer Handreichung der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof) wird sexualisierte Diskriminierung und Gewalt (SDG) "in vielfältiger Art und Weise ausgeübt, das geschieht verbal, nonverbal und/oder auch durch tätliche Angriffe. Es gelten alle Verhaltens- und Handlungsweisen als SDG, die beleidigend, demütigend, von den davon Betroffenen nicht erwünscht sind und als abwertend und herabwertend erlebt werden (AGG §3, Abs.4). SDG hat nichts mit Sexualität, sondern mit Macht zu tun: Der Lustgewinn liegt in der Machtausübung gegenüber Abhängigen und in der Demütigung des Opfers. SDG kann individuell unterschiedlich empfunden werden. Das Thema geht immer einher mit Selbstzweifeln, Schuldgefühlen und tief empfundener Scham. Viele schweigen auch aus Angst, z.B. um ihre berufliche Zukunft nicht zu gefährden. Die wenigsten können gleich einordnen, was ihnen passiert ist und suchen den Fehler bei sich selbst. Frauen reagieren eher defensiv, weil sie nicht ganz unbegründet fürchten, dass ihnen nicht geglaubt wird."
Hier haben Sie die Möglichkeit, uns zu kontaktieren. Ihre Daten werden nur für interne Verwendungszwecke genutzt. Wenn Sie kontaktiert werden möchten, geben Sie bitte Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse/Telefonnummer an. Wenn Sie nicht kontaktiert werden möchten, sondern uns als eine Plattform nutzen möchten, um das Erlebte zu verarbeiten, tippen Sie bitte "Anonym" in alle personenbezogenen Datenfelder. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an: gleichstellung@uni-koblenz.de
Weiterführende Dokumente
Richtlinie zum Schutz vor sexueller Belästigung an der Universität Koblenz
In dieser Richtlinie hält die Universität Koblenz ausdrücklich fest, dass sie keine sexuelle Belästigung duldet. Der Geltungsbereich der Richtlinie umfasst sowohl Beschäftigte als auch Studierende.
Handreichung zur Richtlinie zum Schutz vor sexueller Belästigung der Universität Koblenz
Zur Richtlinie der Universität Koblenz existiert weiterhin eine Handreichung mit zusammenfassenden Informationen und universitätsinternen sowie externen Ansprechpartner*innen.
Leitfaden "Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?"
Der Leitfaden informiert über Rechte und Beratungsmöglichkeiten und gibt Antworten auf die folgenden Fragen: Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz? Wer ist betroffen, wer belästigt?
Leitfaden "Sexuelle Belästigung im Hochschulkontext"
Der Leitfaden zeigt die Rechtslage im Bundes- und Landesrecht sowie im autonomen Recht der Hochschulen auf, gibt Einblick in die Praxis an deutschen Hochschulen und empfiehlt den Gesetzgebern und Hochschulen Maßnahmen für den wirksamen Schutz von Studierenden vor sexueller Belästigung an Hochschulen.
Online-Handreichung "Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen"
Die Online-Handreichung der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof) thematisiert, was unter sexualisierter Diskriminierung und Gewalt verstanden wird, informiert über die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten und über rechtliche Grundlagen sowie über Prävention, Richtlinien an Hochschulen und Materialien. In der Handreichung enthalten sind außerdem Exkurse zu wohlgemeintem (benevolentem) Sexismus, SDG & Trans* im Kontext der Hochschule sowie Mehrfachdiskriminierung und SDG im Hochschulkontext.
Mehrfachdiskriminierung und SDG
Mit dem Begriff der Mehrfachdiskriminierung wird zum einen eine Situation beschrieben, in der Diskriminierungen aus mehreren, separat zum Tragen kommenden Gründen stattfinden. Zum anderen geht es um Situationen, in denen eine Person aus mehreren Gründen gleichzeitig diskriminiert wird, wodurch die Diskriminierung verstärkt oder so miteinander verwoben ist, dass die unterschiedlichen Diskriminierungsgründe nicht mehr voneinander zu trennen sind (intersektionale Diskriminierung).
Trans*-Studierende und -Mitarbeitende erfahren an Hochschulen ganz spezifische Diskriminierungen, auch hinsichtlich sexualisierter Diskriminierung und Gewalt, die gegen sie ausgeübt wird. Im Bereich der Arbeit bergen insbesondere Bewerbungen und Einstellungsverfahren Diskriminierungsrisiken (ADS 2013, S. 201), zudem sind Trans*-Personen überdurchschnittlich häufig von Mobbing betroffen (ADS 2017a, 63).
Handlungsmöglichkeiten für die Verbesserung der Situation von Trans*-Personen an der Hochschule können Sie der Handreichung der bukof, SDG & Trans* im Kontext der Hochschule, entnehmen.
Wohlgemeinter (benevolenter) Sexismus
Benevolenter Sexismus beschreibt 'wohlwollenden' Sexismus, der Frauen[1] zwar als warmherzig und wunderbar, aber damit auch als inkompetent und schwach charakterisiert. Dadurch wirkt er einerseits negativ auf die Frau als Individuum (z.B. Reduzierung der kognitiven Leistungsfähigkeit durch Selbstzweifel), aber auch auf Frauen als soziale Kategorie, indem Geschlechterrollen und somit Geschlechterungerechtigkeit verfestigt werden.
Handreichung "Sexualisierter Belästigung, Gewalt und Machtmissbrauch an Hochschulen entgegenwirken"
Ziel der (Online-)Handreichung des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung NRW ist es, Informationen bereitzustellen und Handlungsperspektiven zur Prävention und zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen aufzuzeigen. Es werden theoretische Perspektiven, empirische Bestandsaufnahmen, rechtliche Kontexte und praxisorientierte Handlungsansätze vorgestellt.
Beratungs- und Informationsangebote
Es gibt zahlreiche interne, lokale sowie bundesweite Beratungsstellen bei sexualisierter und häuslicher Gewalt (wie bspw. die Koblenzer Hilfsangebote des "Sozialdienst katholischer Frauen e.V." und des "Frauennotruf Koblenz"). Auf unserer Beratungsseite können Sie diese abrufen.
Weiterführende Handreichungen
Weiterführende Informationen zu gendersensibler Sprache sowie sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen, zu benevolentem ('wohlgemeintem') Sexismus, SDG und Trans*- sowie Mehrfachdiskriminierung können Sie unter dem Punkt Handreichungen finden.