Förderung von Projekten der angewandten Energieforschung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert im Rahmen seines 8. Energieforschungsprogramms Projekte im Bereich der angewandten Energieforschung. Einen Überblick über die diesjährigen Förderschwerpunkten erhalten Sie hier.
Für das zweistufige Antragsverfahren muss zunächst eine Projektskizze eingereicht werden, um den eingebrachten Vorschlag hinsichtlich seiner Eignung bewerten zu lassen. Wird dieser angenommen, kann die jeweilige Forschungsidee in einer Vorhabensbeschreibung ausführlich dargestellt und gemeinsam mit einem Antrag vorgelegt werden.
Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) besteht seit 1917 und zählt zu den obersten Bundesbehörden der Bundesrepublik Deutschland. Die Projektförderung erfolgt auf Basis von Förderbekanntmachungen innerhalb des Energieforschungsprogramms des BMWK.