Förderung „Sachbeihilfe“ der DFG

Bewerbungen zur Unterstützung von Forschungsvorhaben sind jederzeit möglich.

Mit der Sachbeihilfe wird Personen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung die Durchführung eines einzelnen, thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens ermöglicht. Die Laufzeit ist projektspezifisch festlegbar und beträgt in der Regel mehrere Jahre. Neben den Mitteln für die eigene Stelle und dem Basismodul für projektspezifischen Sach-, und Personalmittel können weitere Module, unter anderem für internationale Kooperationen, beantragt werden.

Bewerben können sich Wissenschaftler*innen aller Fachdisziplinen an deutschen Forschungseinrichtungen mit einer abgeschlossenen wissenschaftlichen Ausbildung (i. d. R. Promotion).

Bewerbungen werden jederzeit entgegengenommen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) funktioniert als die Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft in Deutschland. Sie fördert Forschung in allen Disziplinen an Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen.

Datum der Veröffentlichung