Förderprogramm ‚Inwertsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen‘ des Landes Rheinland-Pfalz
Mit dem Programm ‚Inwertsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen‘ fördert das Land Rheinland-Pfalz Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, bei denen eine realistische Perspektive auf eine kommerzielle Verwertung besteht. Mögliche Perspektiven sind hier etwa der Verkauf, die Lizenzierung oder die Ausgründung von Projekten. Dabei müssen die Projekte zwingend eine risikobehaftete wissenschaftliche Herausforderung darstellen, bei der der Erfolg nicht uneingeschränkt annehmbar ist. Antragsberechtigt sind alle rheinland-pfälzischen staatlichen Universitäten und rheinland-pfälzische staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Die Dauer der Projekte ist bis spätestens Ende 2029 limitiert. Inhaltliche oder thematische Vorgaben gibt es nicht. Der Umfang der Förderung beträgt maximal 490.000 Euro und umfasst etwa Investitionen in Vermögenswerte, Sach-, Material- und Reisekosten, Fremdleistungen, Personalkosten sowie einen Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 15 % der Personalkosten.
Die Bewerbung erfolgt auf regelmäßige Fördercalls mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Die Ausschreibungen werden veröffentlicht im:
· Mai 2026 (Deadline: Juni 2026)
· August 2026 (Deadline: September 2026)
· Oktober 2026 (Deadline: November 2026)
· Januar 2027 (Deadline: Februar 2027)
· April 2027 (Deadline: Mai 2027)
· Juli 2027 (Deadline: August 2027)
Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier. Die nächste Ausschreibung endet am 15. Juni 2026.




