Förderung Sachbeihilfe der DFG
Mit der Sachbeihilfe ermöglicht die DFG die Durchführung eines einzelnen, thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens. Die Laufzeit ist projektspezifisch festlegbar und beträgt in der Regel mehrere Jahre. Neben Mitteln für die eigene Stelle und für projektspezifischen Sach-, und Personalmittel (Basismodul) können weitere Mittel, unter anderem für internationale Kooperationen, beantragt werden.
Jederzeit bewerben können sich Wissenschaftler*innen aller Fachdisziplinen mit einer abgeschlossenen wissenschaftlichen Ausbildung (i. d. R. Promotion), die an einer deutschen Forschungseinrichtung im In- oder Ausland tätig sind. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) funktioniert als die Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft in Deutschland. Sie fördert Forschung in allen Disziplinen an Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen.



