Maria-Weber-Grant der Hans-Böckler-Stiftung
Seit dem Jahr 2018 vergibt die Hans-Böckler-Stiftung jährlich den Maria-Weber-Grant an herausragende Wissenschaftler*innen aller Fachrichtungen. W1-Professor*innen und Habilitand*innen können für bis zu zwölf Monate eine Vertretung beantragen, die in Teilen die Lehre übernimmt. Ziel ist es, den Geförderten mehr Freiraum für die eigene Forschung zu ermöglichen. Für die Bezahlung der Teilvertretung stellt die Hans-Böckler-Stiftung Mittel von 30.000 Euro pro Semester zur Verfügung.
Interessierte W1-Professor*innen müssen zum Zeitpunkt des Antrags bereits eine positive Zwischenevaluation durchlaufen haben, interessierte Habilitand*innen müssen ein fachliches Gutachten beilegen. Beide Zielgruppen dürfen noch keinen Ruf auf eine Professur erhalten haben.
Der aktuelle Bewerbungszeitraum endet am 15. September 2026. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Die Hans-Böckler-Stiftung unterstützt junge Menschen mit Stipendien bei Studium und Promotion und setzt sich für eine demokratische und solidarische Gesellschaft ein.




