Fachbereichsrat des FB4

Der Fachbereichsrat berät und entscheidet in Angelegenheiten des Fachbereichs von grundsätzlicher Bedeutung, seine Mitglieder werden alle drei Jahre neu gewählt. Der Rat tagt fachbereichsöffentlich, Personalangelegenheiten und Entscheidungen in Prüfungssachen werden nicht öffentlich behandelt.

Promotionsausschuss des FB4

Hat ein Doktorand seine Dissertation fertiggestellt, reicht er diese beim Promotionsausschuss des Fachbereichs Informatik ein, der die Dissertation begutachtet und darüber entscheidet, ob der Doktorand den Titel "Dr." tragen darf.

Ausschuss für Studium, Lehre, Qualitätssicherung

Der gemeinsame Fachausschuss und Ausschuss für Qualitätssicherung in Studium und Lehre (FASL und QSL) des Fachbereichs Informatik sorgt sich insbesondere um die Belange der Studienziele, -formen und -strukturen, die Sicherstellung des Lehrangebots und der Organisation des Lehrbetriebs sowie um die Qualitätssicherung.

Bibliotheksausschuss des FB4

Der Bibliotheksausschuss des Fachbereichs Informatik entscheidet über die Budgetverteilung des Fachbereichs hinsichtlich der Anschaffung von Literatur und steht in enger Verbindung mit der Bibiliotheksverwaltung.

Beauftragte im Fachbereich Informatik

Senat und Fachbereichsrat können für bestimmte Aufgaben Beauftragte bestellen.