Fachbereichsrat des FB4

Der Fachbereichsrat berät und entscheidet in Angelegenheiten des Fachbereichs von grundsätzlicher Bedeutung, seine Mitglieder werden alle drei Jahre neu gewählt. Der Rat tagt fachbereichsöffentlich, Personalangelegenheiten und Entscheidungen in Prüfungssachen werden nicht öffentlich behandelt.