Promotion

Promotion

Fachbereich 4: Informatik

Bitte beachten Sie das neue Verfahren aufgrund einer neuen Promotionsordnung!

Das neue Verfahren gilt seit dem 01. Januar 2026 und kann in der entsprechenden Promotionsordnung eingesehen werden. Alle Doktoranden werden automatisch in das neue Verfahren überführt.

Die folgenden Informationen auf dieser Webseite sind entsprechend aktualisiert.

Die folgende Übersicht fasst den Ablauf des  Promotionsverfahrens zusammen. Doktorandinnen und Doktoranden sei jedoch dringend angeraten, auch die Promotionsordnung zu lesen.

Betreuungszusage

Das Promotionsverfahren beginnt mit der schriftlichen Betreuungszusage eines (Junior)Professors bzw. einer (Junior)Professorin des Fachbereichs Informatik an den bzw. die Promovierenden. 

Antrag auf Aufnahme in den Doktorandenstatus

Die Kandidatin bzw. der Kandidat stellt über das Dekanat mindestens 8 Werktage vor der nächsten Promotionsausschuss-Sitzung

  • per E-Mail an dekanat4@uni-koblenz.de oder

  • per Post an Universität Koblenz, Dekanat FB4, Universitätsstraße 1, 56070 Koblenz

einen Antrag auf Aufnahme in den Doktorandenstatus beim Promotionsausschuss. Dieser enthält (vgl. § 12 der Promotionsordnung):

  • Name/n der Betreuerin/des Betreuers

  • Eine schriftliche Betreuungszusage von jeder Betreuerin/jedem Betreuer

  • Nachweis über erforderliche Vorbildung (Master-Zeugnis mit Transcript of Records oder Diplom)

  • Ein Entwurf der Betreuungsvereinbarung

  • Bisheriger Lebenslauf , der den Bildungsweg näher erläutert und aktuelle Adresse sowie Telefon-Nr. benennt

  • Angabe, welcher Doktorgrad angestrebt wird gem. § 2

  • Angabe über das Promotionsfaches gem. § 3

  • eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass der Kandidat bzw. die Kandidaten kein gleiches oder ähnliches Promotionsvorhaben an einer anderen Hochschule angemeldet hat oder eine Erklärung gem. §12 (4) Buchst. d).

  • Aufriss der geplanten Dissertation im Umfang von maximal zehn Seiten (auch in elektronischer Fassung (PDF))

Der Promotionsausschuss entscheidet über die Annahme als Doktorandin/Doktorand und informiert den/die Promovierende/n.

Kumulative vs. monografische Dissertationen

Eine monografische Dissertation behandelt das Forschungsthema in einem einzelnen, exklusiv für das Promotionsvorhaben verfassten, zusammenhängenden Gesamtwerk – eben einer Monografie. Eine kumulative Dissertation dagegen besteht aus mehreren zusammenhängenden Publikationen und einem Exposé. Beide Formen sind am Fachbereich Informatik möglich und werden gleichwertig behandelt.

Optional: Immatrikulation als Promotionsstudent*in

Die Einschreibung als Promotionsstudent*in über das Studierendensekretariat ist möglich, sobald Sie als Doktorandin/Doktorand aufgenommen wurden. Sie ist aber keine Voraussetzung für das Promotionsverfahren. 

Schritt 2: Eröffnung des Promotionsverfahrens

Dokumente und Verweise:

Einreichen der wissenschaftlichen Abhandlung

Bitte lassen Sie dem Dekanat vor Eröffnung des Promotionsverfahrens ein privates Führungszeugnis zukommen, das zum Antragszeitpunkt nicht älter als sechs Monate sein darf (entfällt, wenn Doktorand oder Doktorandin im öffentlichen Dienst beschäftigt oder an der Universität Koblenz immatrikuliert ist).

Bitte benachrichtigen Sie das Dekanat über die geplante Einreichung Ihrer Dissertation. Daraufhin erhalten Sie vom Dekanat eine Aufforderung zur Überweisung der Promotionsgebühr (aktuell 170 €).

Die Doktorandin bzw. der Doktorand stellt über das Dekanat mindestens 8 Werktage vor der nächsten Promotionsausschuss-Sitzung in elektronischer Form einen Antrag auf Zulassung zur Promotion, der enthält (vgl. § 15 (2) Promotionsordnung):

  • formloser Antrag (elektonisch) auf Zulassung zur Promotion, der folgende Angaben enthält:

    • Titel der Dissertation

    • Angabe des Doktorgrades gem. § 2

    • Datum der Aufnahme in den Doktorandenstatus

    • Wünsche zu einer weiteren Berichterstatterin/einem weiteren Berichterstatter gem. §10 (5)

  • Aktueller Lebenslauf gem. § 15 mit aktueller Postadresse, E-Mail-Adresse und Telefon-Nr. (elektronisch)

  • Nachweis über erforderliche Vorbildung (Master-Zeugnis mit Transcript of Records oder Diplom; elektronisch) sofern sie nicht bereits im Zuge der Annahme vorgelegt wurden

  • Ein gebundenes Exemplar der Dissertation. Falls Mitglieder der Promotionskommission gebundene Exemplare wünschen, können Sie dies auf Zuruf nachreichen (vergl. § 15 (2) Buchst. c.)

  • Eine digitale Version der Dissertation im pdf-Dateiformat mit einer schriftlichen Erklärung, dass die elektronische mit der schriftlichen Version übereinstimmt. (vergl. §15 der Promotionsordnung)

  • Eine Erklärung zum Eigenanteil gemäß Anlage II der Promotionsordnung (elektronisch)

  • Nachweis über die Zahlung der Promotionsgebühr (elektronisch)

Der Promotionsausschuss entscheidet über die Zulassung zur Promotionsprüfung und eröffnet das Verfahren. Es werden mindestens zwei Gutachten über die Dissertation eingeholt, von denen mindestens eins von einer (Junior)Professorin bzw. einem (Junior)Professor des Fachbereichs Informatik verfasst sein muss. § 17 der Promotionsordnung regelt weitere Bedingungen.

Vortrag und wissenschaftliche Aussprache

Die Vorsitzende/der Vorsitzende der Promotionskommission vereinbart in Absprache mit den Gutachtern/Gutachterinnen und der/dem Promovierenden gem. § 25 einen Termin für die wissenschaftliche Aussprache.

Die Aussprache besteht aus einem öffentlichen Vortrag von 30 Minuten Dauer über den Inhalt der Dissertation und eine wissenschaftliche Diskussion von 60 bis 75 Minuten Dauer über die Dissertation sowie die darin berührten Fachgebiete. 

Die wissenschaftliche Aussprache wird unmittelbar nach ihrem Abschluss von der Promotionskommission bewertet und mit der Dissertationsnote verrechnet; die Noten werden der bzw. dem Promovierenden mitgeteilt

Schritt 3: Veröffentlichung und Abschluss

Dokumente und Verweise:

Archivierungsexemplare

Spätestens drei Jahre nach der wissenschaftlichen Aussprache müssen Sie gedruckte, dauerhaft gebundene Exemplare der Dissertation in der von der Promotionskommission genehmigten Fassung über das Dekanat an den Vorsitzend des Promotionsausschusses abliefern. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Name auf dem Buchrücken abgedruckt ist. Die Exemplare müssen enthalten (vgl. § 34 der Promotionsordnung):

  • eine englische und deutsche Zusammenfassung auf einer A4-Seite

  • einen kurzen Lebenslauf

  • ein Titelblatt nach § 34 Abs 3 und Anlage IV der Promotionsordnung

Die Anzahl der Archivierungsexemplare kann variieren:

  • In jedem Fall werden drei Exemplare für die Bibliothek benötigt.
  • Ein Exemplar für das Dekanat.
  • Ggf. sind weitere Exemplare gem. § 34 einzureichen. Reichen Sie die Summe an Exemplaren über das Dekanat ein.

Publikation

Die Promovierenden sind zusätzlich dazu verpflichtet, ihre Dissertation zu veröffentlichen. Folgende Arten sind möglich (§ 34 der Promotionsordnung regelt die Bedingungen im Detail):

  • die elektronische Publikation über den Hochschulschriftenserver OPUS der Universitätsbibliothek (Nachweis erforderlich),

  • oder die Publikation in einer Zeitschrift, bei einem gewerblichen Verlag oder als Print on Demand (Nachweis erforderlich),

  • oder die Abgabe von vier weiteren selbst gedruckten Exemplaren im Dekanat.

Abschluss und Urkundenübergabe

Erst, wenn alle oben genannten Promotiosleistungen erfüllt sind, erhält die Kandidatin bzw. der Kandidat die Promotionsurkunde. 

Erst mit Aushändigung der Urkunde gilt die Promotion als vollzogen und der Kandidat bzw. die Kandidatin ist fortan berechtigt, den Doktorgrad zu führen.