
Abschlussarbeiten
Fachbereich 4: InformatikSie nähern sich dem erfolgreichen Ende Ihres Studiums und möchten bald Ihre Abschlussarbeit in Angriff nehmen? Herzlichen Glückwunsch! Auf dieser Seite geben wir Ihnen einige Hinweise zum weiteren Vorgehen mit auf den Weg.
Thema und Betreuer*in finden
Der Weg zur Abschlussarbeit beginnt mit der Suche nach Thema und Betreuer*in. Die Rahmenprüfungsordnung regelt in §24 Abs.2, dass das Thema von einem oder einer Prüfer*in der Universität ausgegeben wird.
Wir raten Ihnen, sich auf den Webseiten der Institute und Arbeitsgruppen nach potenziellen Betreuer*innen umzusehen. Einige Arbeitsgruppen schreiben dort regelmäßig konkrete Themen für Qualifikationsarbeiten aus. Oft können Sie aber auch individuelle Themen mit den Wissenschaftler*innen aushandeln, sofern diese in das Forschungsgebiet der jeweiligen Arbeitsgruppe passen.
Abschlussarbeiten in Zusammenarbeit mit externen Unternehmen oder Einrichtungen sind möglich, erfordern aber das Einverständnis von Prüfenden und Prüfungsausschuss sowie die Sicherstellung der wissenschaftlichen Betreuung. Vorsicht ist geboten bei vermeintlich attraktiven Ausschreibungen von Abschlussarbeiten bei Unternehmen. Oft (wenn auch nicht immer) wird hier versucht, reine unternehmensinterne Implementierungsaufgaben kostengünstig an Studierende auszulagern. Das ist zum einen unseriös und unwissenschaftlich. Zum anderen kann eine Themenausgabe prüfungsrechtlich gar nicht durch ein Unternehmen erfolgen, sondern ausschließlich durch Prüfende der Universität. Wenn Sie also Ihre Abschlussarbeit in Kooperation mit einem Unternehmen schreiben möchten, ist es unbedingt notwendig, vorher mit einer Betreuerin oder einem Betreuer aus der Universität abzustimmen, ob das jeweilige Thema wissenschaftlichen Ansprüchen genügt und ob eine Betreuung auch aus fachlicher Sicht möglich ist.
Abschlussarbeit anmelden
Wenn Sie Thema und Betreuer*in gefunden haben und er oder sie explizit zustimmt, melden Sie Ihre geplante Abschlussarbeit beim Hochschulprüfungsamt an. Das geschieht über eine formlose Mitteilung, bspw. per hier verlinktem Kontaktformular.
Die Kolleginnen und Kollegen im Prüfungsamt versichern sich daraufhin, dass Sie alle formalen Voraussetzungen zur Anmeldung der Abschlussarbeit erfüllen und schicken Ihnen alle Details zum weiteren Vorgehen und zu den kommenden Fristen, die Sie einhalten müssen.
Es schadet nichts, sich spätestens jetzt noch einmal gründlich §24 der Rahmenprüfungsordnung und etwaige Regelungen zu den Abschlussarbeiten in den Studiengangsordnungen durchzulesen. Fragen dazu beantworten Ihnen gern die Kolleginnen und Kollegen im Prüfungsamt und im Prüfungsausschuss.
Formale Vorgaben beachten
Jedes Fach und jede Arbeitsgruppe pflegt mitunter eigene Regeln zu Zitationssystem, Seitenzahlen, Layout usw. Daher werden Sie solche Vorgaben nicht in den Prüfungsordnungen finden. Viele Arbeitsgruppen veröffentlichen solche formalen Vorgaben auf ihren Instituts- oder AG-Webseiten, andere geben Ihnen vielleicht ein Handout an die Hand oder klären solche Fragen im direkten Gespräch.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und gutes Gelingen!




