Abschlussarbeiten

Abschlussarbeiten

Prüfungsausschuss FB 4: Informatik

Anmeldung

Seit 1.4.2023 muss die Anmeldung von Abschlussarbeiten elektronisch erfolgen, was nur von Studierenden angestoßen werden kann:

Im Anschluss an eine erfolgreiche Zulassung zur Abschlussarbeit erhalten die Studierenden eine Bestätigung per E-Mail, den vollständig ausgefüllten Anmeldevordruck als PDF-Datei und - im Falle der Option der elektronischen Abgabe - einen Link über den Sie die Arbeit im Anschluss an die Fertigstellung hochladen können.

Abgabedatum

Das Abgabedatum ergibt sich aus dem Anmeldedatum plus 6 Monate (z.B. Anmeldung 3.3., Abgabe dann 3.9.). Fällt das Abgabedatum auf einem Feier- oder Wochenendtag, gilt der nächste Werktag als Abgabetag.

Abgabe

Die Abschlussarbeit können digital oder in gedruckter Version abgegeben werden.

Verlängerung der Abgabefrist

Verlängerung durch Krankheit

Hierfür ist ein ärztliches Attest notwendig, das beim Prüfungsamt abzugeben ist. Das Prüfungsamt bestätigt die Fristverlängerung an die Studierenden und 1. Gutachter/in per email.

Verlängerungen nach §4 (3)

Die Fristen binnen derer Abschlussarbeiten abgegeben werden müssen, können maximal um drei Monate verlängert werden. Ein entsprechender Antrag kann nur vor dem Abgabetermin und in Absprache mit dem betreuenden Professor oder der betreuenden Professorin gestellt werden.

Verlängerung bis zu einem Monat: email mit altem Abgabedatum, neuem Abgabedatum und Begründung an das Hochschulprüfungsamt und pavorsitzfb4 gilt automatisch als genehmigt, insofern der/die betreuende Professor/in dem Antrag durch eine Bestätigungsemail zustimmt.

Verlängerung bis zu zwei Monaten: email mit altem Abgabedatum, neuem Abgabedatum und Begründung an das Hochschulprüfungsamt und an pavorsitzfb4 gilt als genehmigt, insofern der/die betreuende Professor/in dem Antrag und die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses oder Stellvertretung durch eine Bestätigungsemail zustimmen.

Verlängerung bis zu drei Monaten: hier ist ebenfalls ein Antrag per email an das Hochschulprüfungsamt und an pavorsitzfb4 nötig mit altem Abgabedatum, neuem Abgabedatum und Begründung. Dieser Antrag muss vom Prüfungsausschuss genehmigt und beschlossen werden. Bedenken sie, dass die Bearbeitungszeit hier sehr viel länger ist, da der Ausschuss nicht in regelmäßigen Intervallen tagt. Eine rechtzeitige Beantragung ist daher zwingend erforderlich. Auch hier wird eine Stellungnahme der/des Betreuers/in benötigt.

Formatvorgaben

Inhalt und Layout der Titelseite sollen im Gesamtbild den Vorgaben des FB4 entsprechen (s. als Beispiel Bachelor und Master). Zusätzliche Anforderungen der Betreuer sind zu erfüllen. Eine Abgabe einer CD ist nur nötig, wenn dies von den Betreuern gefordert oder durch die Grundlagen der wissenschaftlichen Praxis (Sicherung und Aufbewahrung von Primärdaten) nötig wird.

Die Bachelor-/Masterarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden und muss eine Zusammenfassung in deutscher oder in englischer Sprache beinhalten.

Erklärung und Sperrvermerk

Zusätzlich zur Erklärung muss bei der Abgabe einer gedruckten Version angegeben und unterschrieben werden, ob die gedruckte Version in der Bibliothek eingestellt werden darf. Ein „Nein“ an dieser Stelle entspricht einem Sperrvermerk. In diesem Falle werden die Exemplare archiviert und außer den Gutachtern niemandem zugänglich gemacht.