Anerkennung

Anerkennung

von Leistungen

Die Anerkennung von Vorleistungen ist in §10 der gemeinsamen BSc-/MSc-Prüfungsordnung des Fachbereichs 4: Informatik geregelt.

Anerkennung von an Hochschulen erbrachten Leistungen

Haben sie vor der Aufnahme ihres Studiums bereits Leistungen an einer Hochschule erbracht (z.B, an einer anderen Hochschule oder an der Universität Koblenz-Landau in einem anderen Studiengang), so müssen diese Leistungen mit der Immatrikulation anerkannt werden. Hieraus resultiert z.B. die Einstufung in das Fachsemester. Dabei gilt:

  • die Anerkennung ist einmalig und vollständig durchzuführen. D.h. dass in der Regel später im Verlauf dieses Studiums keine Leistungen nachgetragen werden können. Werden Leistungen für ein Bachelorstudium nicht anerkannt, so können diese aber im Masterstudium erneut zur Anerkennung beantragt werden.

  • bei der Anerkennung müssen Fehlversuche ebenso anerkannt werden, wie bestandene Versuche. Es gilt: was im bestandenen Falle anerkannt werden muss, muss auch im nicht bestandenen Fall als Fehlversuch anerkannt werden.

  • Relevant für die Anerkennung ist, ob die Modulinhalte und damit die vermittelten Kompetenzen im Wesentlichen deckungsgleich sind.

  • Haben sie den Prüfungsanspruch in einem Studiengang endgültig verloren, so ist zuerst zu prüfen, ob ein Prüfungsanspruch in dem beantragten Studiengang noch besteht.

Leistungen aus einem Auslandsaufenthalt

Vor einem Aufenthalt im Ausland ist es sinnvoll oder teilweise sogar notwendig, die Anerkennung von Leistungen im Vorfeld in Form eines "learning agreements" bestätigen zu lassen. Weitere Informationen finden sie hier.

Was ist zu tun?

Bitte füllen sie das Anerkennungsformular aus. In die linke Spalte übernehmen aus ihrem Zeugnis alle bestandenen Module, auf der 2. Seite alle nicht bestandenen Prüfungen. In der rechten Spalte tragen sie dann die Modulinformationen unseres Studiengangs ein, für die es anerkannt werden soll. Den besten Überblick über unsere Module finden sie für ihren Studiengang in den Anhängen der Prüfungsordnungen hier oder in Klips hier.

Für die Umrechnung ausländischer Notensysteme verwenden wir diese Notentabelle.

Bitte schicken sie die erforderlichen Unterlagen an das Hochschulprüfungsamt (oder geben sie sie persönliche dort ab):

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular.

  • Auszüge aus den Modulhandbüchern für die anzuerkennenden Module (per email mit dem Antrag an das Hochschulprüfungsamt).

  • Bei der Anerkennung von Vorleistungen an einer deutschen Hochschule: eine von der Hochschule ausgestellte Leistungsübersicht, aus der die Bewertungen, die Leistungspunkte (ECTS) und die Zeitpunkte sämtlicher Prüfungsleistungen hervorgehen, denen Sie sich an der anderen Hochschulen bisher unterzogen haben. Aus den Unterlagen muss auch ersichtlich sein, welche Modulprüfungen nicht bestanden wurden.

  • Bei der Anerkennung von Vorleistungen an ausländischen Hochschulen: Nachweise (Scheine, Zeugnisse o.ä.) für die von Ihnen erbrachten Leistungen, einschließlich der erzielten Note und des Umfangs der Veranstaltungen (ECTS-Punkte).